Auszug - AUSTAUSCHVORLAGE zu VO/2016/03581 - Wahl der stellv. Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss für die laufende Wahlperiode bis 31.05.2018  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 9.22
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 28.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2016/03677 AUSTAUSCHVORLAGE zu VO/2016/03581 - Wahl der stellv. Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss für die laufende Wahlperiode bis 31.05.2018
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Anlage 1 zu VO/2016/03677 (TOP 9

Anlage 1 zu VO/2016/03677 (TOP 9.22)

Wahl der stellvertretenden Mitglieder in den  

Jugendhilfeausschuss

 

 

SPD

*

Mitglieder

 

1

Petereit, Peter

 

2

Praefke, Monika, Virchowstr. 30, 23562 Lübeck

 

2

Frieb-Preis, Alexander, Teutendorfer Weg 10 h, 23570 Lübeck

 

2

Quirder, Sven, Voßbergbogen 21, 23568 Lübeck

 

CDU

*

Mitglieder

 

1

Stabe, Henning

 

2

Bockholdt, Angela, Schlehenweg 6, 23566 Lübeck

 

2

Engelken, Daniel Matthias, Engelsgrube 24, 23552 Lübeck

 

2

Fahl, Hannelore, Stoffershorster Weg 10, 23564 Lübeck

 

2

Schneider, Sebastian, Am Wallberg 5, 23569 Lübeck

 

2

Wargenau, Horst, Glindhorn 15, 23570 Lübeck

 

GAL

*

Mitglieder

 

2

Kandulla, Astrid, Fischergrube 68 - 70, Haus 19, 23552 Lübeck

 

2

Kürle, Martin, Travelmannstraße 12, 23564 Lübeck

 

2

Kehl, Ursula, Schwartauer Allee 67 a, 23554 Lübeck

 

1

Klinkel, Rolf

 

BÜ 90

*

Mitglieder

 

2

Grädner, Anka, Lübeck

 

2

Kiefer, Franziska, Große Burgstraße 7, 23552 Lübeck

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 2 zu VO/2016/03677 (TOP 9.22)

 

Aufgrund der Vorschläge der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände werden folgende persönliche Vertreter/innen der stimmberechtigten Mitglieder gewählt:

 

Persönliche Vertreterinnen / Vertreter

Sabine Kricheldorf

Jürgen Wecker

Thomas Grams

 

Aufgrund der Vorschläge des Lübecker Jugendringes e. V. werden folgende persönliche/r Vertreter/innen der stimmberechtigten Mitglieder gewählt:

 

Persönliche Vertreterinnen/Vertreter

Renate Paulien-Wittmaack

José Maria Bernet

Rafael Jancen

 

2.3 Die Bürgerschaft beruft gem. § 4 Abs. 5 Buchstabe a) der Satzung für das Jugendamt als ausländische Einwohnerin bzw. ausländischen Einwohner als

persönliche/r Vertreter/innen des beratenden Mitglied in den Jugendhilfeausschuss

 

Persönliche Vertreterinnen/Vertreter

Cornelia Bauke

 

Die Bürgerschaft beruft gem. § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der Satzung für das Jugendamt auf Vorschlag der Kreiselternvertretung für Kindertageseinrichtungen als

persönliche/r Vertreter/innen des beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss:

 

Persönliche Vertreterin/Vertreter

Anne Komischke

 

Die Bürgerschaft beruft gem. § 4 Abs. 5 Buchstabe c) der Satzung für das Jugendamt als persönliche/r Vertreter/innen der beratenden Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss

 

Persönliche Vertreterinnen/Vertreter

Teresa Siefer (AG § 78 HzE)

Henrike Eggers (Stadtelternvertretung)

N.N. (VertreterIn der Jugend)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

1.Die in der Anlage 1 von den Fraktionen vorgeschlagenen Bürgerschaftsmitglieder (1) und zur Bürgerschaft wählbaren Bürgerinnen und Bürger (2) werden in den Jugendhilfeausschuss als stellvertretende Mitglieder gewählt.

2. Die in der Anlage 2 persönlichen StellvertreterInnen der stimmberechtigten weiteren Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände sowie des Lübecker Jugendrings e. V. als anerkannter Jugendverband und die persönlichen StellvertreterInnen der beratenden Mitglieder gem. § 4 Abs. 5 a)-c) der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt bzw. berufen.

3. Die beratenden Mitglieder kraft Amtes gemäß § 4 Abs. 5 d) werden zur Kenntnis

genommen.

4. Die Wahl der Mitglieder nach Ziff. 1 bis 3 erfolgt nach den Vorschriften der Satzung für das Jugendamt unter Berücksichtigung der zu beachtenden Geschlechterparität nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme