Auszug - Bericht über die Kassenprüfung 2015 des Bereichs 1.210 ? Buchhaltung und Finanzen vom 14.01.2016  

12. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7.8
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 12.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 18:57 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2016/03665 Bericht über die Kassenprüfung 2015 des Bereichs 1.210 ? Buchhaltung und Finanzen vom 14.01.2016
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.140 - Rechnungsprüfungsamt Bearbeiter/-in: Buller, Elke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wosnitza kritisiert die auf S

Herr Wosnitza kritisiert die auf S. 31 des Prüfungsberichts dargestellte Möglichkeit der neuen Finanzsoftware, das zwingend erforderliche 4-Augen-Prinzip umgehen zu können, indem die/der einen Vorgang buchende BuchhalterIn darüber hinaus auch den entsprechenden Zahllauf für die Bank erstellen kann.

 

Herr Wieschendorf bestätigt daraufhin, dass im Zuge der Prüfungshandlungen festgestellt worden sei, dass die Beträge von Buchungsbelegen ohne die erforderlichen Bestätigungs­vermerke durch entsprechende Prüftestate von den BuchhalterInnen in den Zahllauf gege­ben werden können.

Herr Szymczak erläutert dazu, dass der Bereich Buchhaltung und Finanzen ständig bemüht sei, das Finanzverfahren zu verbessern bzw. zu optimieren. Insofern nehme man dankbar die diesbezüglichen Hinweise des RPA an. Herr Stosberg ergänzt dazu, dass es mitunter schwierig sei, notwendige Prozesssicherungen im Zuge des internen Kontrollsystems zu identifizieren und in das System zu integrieren und dabei gleichzeitig die Handhabbarkeit der Buchungsvorgänge zu gewährleisten. Ob die zitierte Schwachstelle des Prüfungsberichts inzwischen tatsächlich abgestellt sei, könne er nicht konkret bestätigen, dies werde aber nachgeprüft. Einen Buchungsvorgang grundsätzlich zweimal durch verschiedene Mitarbei­terInnen bearbeiten zu lassen sei allerdings aus Zeitgründen nicht darstellbar. Hinsichtlich der Einhaltung des 4-Augen-Prinzips auch in weiteren Buchungsfragen wolle man künftig unter Beteiligung des RPA einen vertretbaren Mittelweg erarbeiten und umsetzen.

 

Herr Wosnitza beklagt sich, dass hier offenbar eine Finanzsoftware eingekauft worden ist, die Lücken in Sicherheitsfragen aufweise. Es müsse geklärt werden, wer die Beauftragung der Erstellung einer solchen Software zu verantworten habe. Herr Szymczak erläutert dazu, dass die Standardsoftware der Herstellerfirma an die Lübecker Verhältnisse anzupassen bzw. die Lübecker Verhältnisse zumindest zum Teil auf die Standardsoftware anzugleichen waren. Insofern könne er momentan nicht mit Bestimmtheit sagen, ob es sich hier um ein Erfordernis der Anpassung der Finanzsoftware handele oder ob die Lübecker Verhältnisse verantwortlich für die im Prüfungsbericht erwähnte Sicherheitslücke seien. Das müsse noch recherchiert werden.

 

Herr Wieschendorf erläutert dazu, dass es grundsätzlich möglich sei, dass hier ein Einrich­tungsfehler seitens der Verwaltung vorliege, die neu eingeführte Standardsoftware also ei­gentlich diese Sicherheitslücke geschlossen habe, aber durch individuelle Einstellung von der Hansestadt Lübeck ausgehebelt worden sei. Das sei allerdings eine Mutmaßung seiner­seits und müsse entsprechend seitens der Verwaltung recherchiert und geklärt werden. Herr Szymczak erwidert dazu, dass der Bereich Buchhaltung und Finanzen sich bereits entspre­chend in seiner Stellungnahme zum Internen Kontrollsystem geäußert habe und sichert die entsprechende Klärung des in Rede stehenden Sachverhalts zu.

 

Der Vorsitzende lässt den vorhergehenden Sachverhalt zu Protokoll nehmen.

 

Herr Wolter fragt, ob die im Prüfungsbericht auf S. 33 erwähnten Arbeitsrückstände inzwi­schen, wie vom Bereich Buchhaltung und Finanzen in seiner Stellungnahme angekündigt, in einer Liste per 31.12.2015 zusammengefasst worden seien und wann diese Rückstandsliste den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werde. Herr Szymczak berichtet dazu, dass die in Rede stehenden Listen per 30.09. und 31.12.2015 erstellt und dem RPA per E-Mail am 05.02.2016 zur Verfügung gestellt worden seien, was von Herrn Wieschendorf be­stätigt wird.

 

Da der Prüfungsbericht bereits vorher zum 14.01.2016 fertig gestellt worden war, habe das RPA diese Listen nicht mehr im Bericht berücksichtigen können, so Herr Wieschendorf. Gleichwohl räumt Herr Meyer auf Nachfrage Herrn Wolters ein, hätten die inzwischen vorlie­genden Listen den Ausschussmitgliedern zur Vorbereitung dieser Sitzung zur Verfügung gestellt werden sollen, was das RPA bedauerlicherweise versäumt habe, aber nunmehr als Anlage 2 zum Protokoll nachholen werde.

 

Der Prüfungsbericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.

 


 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage zu TOP 7.8 Rückstandslisten (154 KB)