Auszug - Bericht zur Prüfung der Eröffnungsbilanz der Kulturstiftung (Stichtag: 01.01.2010) vertagt im RP-Ausschuss vom 11.02.2016   

12. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7.1
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 12.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 18:57 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2015/02621 Bericht zur Prüfung der Eröffnungsbilanz der Kulturstiftung (Stichtag: 01.01.2010)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.140 - Rechnungsprüfungsamt Bearbeiter/-in: Sieburg, Dirk
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende heißt die drei anwesenden VertreterInnen der Kulturstiftung herzlich will¬kommen

Der Vorsitzende heißt die drei anwesenden VertreterInnen der Kulturstiftung herzlich will­kommen.

 

Herr Rottloff stellt die Frage, warum die Kulturstiftung über einen sehr langen Zeitraum keine Inventur durchgeführt habe, obwohl nach seiner Auffassung sogar jährlich eine Inventur durchzuführen sei. (Anmerkung: Gemäß HGB ist eine Inventur jährlich und gemäß GemHVO-Doppik ist diese alle drei Jahre durchzuführen.)

 

Frau Schröder erläutert, es handele sich hier um eine Übergangslösung von der Steuerbe­ratungsgesellschaft, die bisher die Jahresabschlüsse der Kulturstiftung aufgestellt und ge­prüft habe, hin zum neuen Rechnungswesen der Hansestadt Lübeck. Die Kulturstiftung wurde seinerzeit nicht aufgefordert, eine Inventur durchzuführen. Diese Forderung sei erst sehr viel später an die Kulturstiftung herangetragen worden. Inzwischen sei allerdings eine Inventur gemeinsam mit Herrn Kaminski vom Bereich Haushalt und Steuerung durchgeführt worden. Nach handels- und steuerrechtlichen Voraussetzungen sei die Vornahme einer In­ventur seinerzeit nicht erforderlich gewesen. Das Anlagevermögen wurde angeschafft, ein­gebucht und entsprechend abgeschrieben, aber später nicht mehr einer Inventur unterzogen, so Frau Schröder auf die kritischen Nachfragen Herrn Wolters zum Sachverhalt.

 

Herr Baltz berichtet, dass bereits seit 2005 bekannt war, dass die Kernverwaltung und die Stiftungen die Doppik zum Stichtag 01.01.2010 einführen werden. Mit Ausnahme einer Stif­tung, die erst ein Jahr später die Eröffnungsbilanz aufstellte, hatten also die Kernverwaltung und alle übrigen Stiftungen eine Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2010 aufzustellen. Demzufolge sei unstrittig bekannt gewesen, dass gemäß GemHVO-Doppik für die Erstellung der Eröffnungsbilanz eine Inventur durchzuführen war. Aus seiner Sicht seien möglicher­weise der enorme Zeitdruck und Kommunikationsprobleme Ursachen für die mangelhafte Umsetzung der Doppik-Einführung bei den Stiftungen. Das könne er aber nur mutmaßen, so Herr Baltz. Weiter führt Herr Baltz aus, dass er Unverständnis habe für die Tatsache, dass die Hansestadt Lübeck im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten des Landes Schleswig-Holstein zeitlich deutlich hinterherhinke, was die Erstellung von Jahresabschlüs­sen angehe. Die Verwaltung sei hinsichtlich der Ursachen hierzu eine Antwort schul­dig.

Herr Uhlig antwortet, dass es wenig Sinn habe, über Mutmaßungen für Ursachen zu diskutie­ren. Sicher sei es ein Fehler gewesen, für die Eröffnungsbilanz der Kulturstiftung keine In­ventur zu erstellen, was aber aus seiner Sicht nachvollziehbar an den von Frau Schröder geschilderten Übergangsproblematiken gelegen habe. Letztlich lerne man aus solchen Situ­ationen und habe inzwischen eine Inventur durchgeführt. Fehler, die unweigerlich bei derart großen Projekten entstehen, werden üblicherweise in den folgenden Jahresabschlüssen korrigiert, was auch in der Hansestadt Lübeck gängige Praxis sei.

 

Herr Petersen äußert sein Unverständnis zu den Erläuterungen Frau Schröders, wonach nach HGB angeblich vor der Doppik-Einführung keine Inventur erforderlich gewesen sein soll. Nach seiner Auffassung bestehe kein Unterschied zwischen HGB und GemHVO-Dop­pik. In beiden Gesetzen bzw. Verordnungen sei eine Inventur unumgänglich. Herr Meyer erläutert daraufhin, dass nach HGB eine jährliche Inventur erforderlich sei, während nach GemHVO-Doppik lediglich alle drei Jahre eine Inventur durchzuführen ist. Ansonsten gebe es keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der Inventur im HGB und in der GemHVO-Doppik.

 

Herr Baltz erinnert an eine Anfrage des Ausschussmitglieds Herrn Freitag aus der vorherigen RP-Ausschuss-Sitzung vom 11.02.2016 (vgl. Niederschrift TOP 7.1), deren Beantwortung trotz Zusage noch immer offen sei, ob in der Eröffnungsbilanz der Kulturstiftung ein positives oder ein negatives Verrechnungskonto (monetäre Auswirkung ca. 600 TEUR) ausgewiesen worden war. Herr Uhlig erläutert hierzu, dass zur Klärung dieser Anfrage Akten aus 2009 aus dem Archiv herangezogen werden müssen, weshalb sich die Klärung des Sachverhalts ver­zögere. Zur nächsten RP-Ausschuss-Sitzung sichert der Bereich Haushalt und Steuerung die Beantwortung der Anfrage zu.

 

Der Bericht zur Prüfung der Eröffnungsbilanz der Kulturstiftung wird einstimmig zur Kenntnis genom­men.