Auszug - GAL - Frauenschwimmen in den städtischen Schwimmbädern
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde beschlossen, den TOP 5.31 und 5.31.1 vorzuziehen weil die Tagesordnungspunkte 5.26, 5.27, 5.28, 5.29 und 5.32 von der Beschlussfassung zu diesem TOP betroffen sind.
Dieser Antrag wird in Umsetzung des Beschlusses zu TOP 5.31.1 durch die Stadtpräsidentin an den zuständigen Fachausschuss überwiesen.
Frau Aberle zieht den Antrag zu TOP 5.31.
Beschluss:
Die Lübecker Bürgerschaft möge beschließen, dass in den städtischen Schwimmbädern in allen Lübecker Stadtteilen Frauenschwimmzeiten eingeführt werden, die folgende Qualitätsmerkmale beinhalten:
Die zusammenhängende Badezeit, die ausschließlich von Frauen genutzt werden kann,
muss mindestens 4 Stunden betragen, dabei sollt es eine Vormittagsbadezeit geben ebenso wie eine Badezeit in den Abendstunden.
Das Schwimmpersonal muss in dieser Zeit weiblich sein.