Auszug - GAL - Frauenschwimmen in den städtischen Schwimmbädern  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 5.26
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen
Datum: Do, 28.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2016/03647 Frauenschwimmen in den städtischen Schwimmbädern
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Aewerdieck, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde beschlossen, den TOP 5

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde beschlossen, den TOP 5.31 und 5.31.1 vorzuziehen weil die Tagesordnungspunkte 5.26, 5.27, 5.28, 5.29 und 5.32 von der Beschlussfassung zu diesem TOP betroffen sind.

 

Dieser Antrag wird in Umsetzung des  Beschlusses zu TOP 5.31.1 durch die Stadtpräsidentin an den zuständigen Fachausschuss überwiesen.

 

Frau Aberle zieht den Antrag zu TOP 5.31.

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Lübecker Bürgerschaft möge beschließen, dass in den städtischen Schwimmbädern in allen Lübecker Stadtteilen Frauenschwimmzeiten eingeführt werden, die folgende Qualitätsmerkmale beinhalten:

Die zusammenhängende Badezeit, die ausschließlich von Frauen genutzt werden kann,

muss mindestens 4 Stunden betragen, dabei sollt es eine Vormittagsbadezeit geben ebenso wie eine Badezeit in den Abendstunden.

Das Schwimmpersonal muss in dieser Zeit weiblich sein.