Auszug - Rücknahme einer Teilfläche der Kleingartenanlage Lauerhof  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.12
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 28.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2016/03494 Rücknahme einer Teilfläche der Kleingartenanlage Lauerhof
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerAktenzeichen:2.280.3 GM Ost - LG 4553
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Wembsdzio, Heike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BM Howe beantragt zu Protokoll:

BM Howe beantragt zu Protokoll, die Vorlage wie folgt zu ergänzen:

 

Die Flächen werden für den geförderten Wohnungsbau im ersten Förderweg vorgehalten.

 

Die Vorsitzende lässt über den Ergänzungsantrag von BM Howe abstimmen:

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 36

Enthaltungen: 6

Beschluss:

Beschluss:

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Gemeinnützigen Kreisverband Lübeck der Gartenfreunde e.V. (Kreisverband) und dem Kleingärtnerverein Lauerhof e.V. (KGV) zu vereinbaren, dass das 79.654 m² große Grundstück, gelegen an der Schlutuper Straße, Flurstück 50/3, Flur 12, Gemarkung St. Gertrud und Flurstück 41/3, Flur 12, Gemarkung Schlutup – siehe Anlage 2 – aus dem Generalpachtvertrag zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Kreisverband sowie dem Zwischenpachtvertrag zwischen dem KV und dem KGV Lauerhof e.V. heraus genommen wird.

 

2. Die Kleingartenpächter sind gemäß den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes und den Richtlinien des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Gartenfreunde e.V. zu entschädigen.

 

  1. Die Hansestadt Lübeck erstattet dem Verein die Kosten für den Neubau eines Vereinshauses im verbleibenden Teil der Anlage inkl. Anschluss an die öffentliche Ver- und Entsorgung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.