Auszug - Strandbahnhof - Baumfällungen  

25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 5.2.5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Zum Sachverhalt teilt Herr Möller mit, dass der Investor seinen Baumfällantrag an den Bereich Umwelt-, Natur und Verbraucherschutz (UNV) übermittelte, nach dem aus verschiedenen Gründen Bäume zurückgeschnitten bzw

Zum Sachverhalt teilt Herr Möller mit, dass der Investor seinen Baumfällantrag an den Bereich Umwelt-, Natur und Verbraucherschutz (UNV) übermittelte, nach dem aus verschiedenen Gründen Bäume zurückgeschnitten bzw. gefällt werden sollten.

 

Im Einzelnen handelte es sich um folgende 4 Fälle:

 

  1. Es sollten an einem Einzelbaum Rückschnitte um 25 % durchgeführt werden, weil der Baum bereits geschädigt sei.
  2. Ein Einzelbaum mit einem Stammumfang von ca. 120 cm und einem geringeren Abstand als 6 m zum Gebäude hin, sollte gefällt werden.
     
  3. Eine Baumgruppe von 8 Bäumen mit einem Stammumfang von etwa 130 cm, sollte  gefällt werden, da ein geringerer Abstand von 6 m zum Gebäude bestünde.
     
  4. Eine Baumgruppe von 40 Bäumen nördlich der bestehenden Gleise mit einem Stammumfang von 50 cm bis 80 cm, sollte gefällt werden.

 

Hierzu sei eine Prüfung durchgeführt worden, ob es sich um den baurechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB oder den baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB handle. Diese Prüfung ergab, dass es sich um den baurechtlichen Außenbereich handle. Die städtische Baumschutzsatzung (BSS) finde sowohl im Innen- als auch im Außenbereich Anwendung. Aufgrund von nachbarlichen Telefonanrufen habe der Bereich UNV die Information erhalten, dass großflächig Baumfäll- und Rodungsarbeiten im Bahnhofsbereich in Travemünde stattfänden. Im Rahmen einer sofort durchgeführten Ortsbesichtigung habe der Bereich UNV die Baumfällarbeiten am 27.01.2016 mündlich untersagt und die mündliche Untersagung mit Bescheid vom 03.02.2016 schriftlich bestätigt. Hintergrund dafür sei der Umstand, dass der Investor auf einer Fläche von etwa 1.500 m² Bäume und Gehölze für einen Großparkplatz von über 140 Stellplätzen beseitigen lassen wollte und keine Baugenehmigung für ein solches Vorhaben vorlag. Es handle sich also um einen ungenehmigten Eingriff in die Natur.

 

Nunmehr würden von der Stadtplanung mit dem Investor Gespräche über die Zulässigkeit eines Parkplatzes geführt, worüber im Rahmen einer Bauvoranfrage und einer anschließenden Baugenehmigung im Zuge des § 35 BauGB entschieden werden soll. In diesem Zusammenhang würden dann auch die Belange des Naturschutzes berücksichtigt. Seitens der Stadtplanung schätze man in Anlehnung an die Vorgaben des Stellplatzerlasses und der angestrebten Nutzung im Strandbahnhof die Anzahl der Stellplätze von minimal 30 und maximal 45 Stellplätzen ein. Die Stadtplanung könnte sich die Anzahl von max. 45 Stellplätzen auf dem ehemaligen Bahnsteig unterhalb der früheren Überdachung vorstellen und bat um Prüfung, ob der Bereich UNV einer derartigen Stellplatznutzung zustimmen könne. Nach Auswertung des vorgestellten Lageplanes und einer internen Abstimmung sehe  der Bereich UNV 30 bis maximal 45 Stellplätze im Außenbereich als naturschutzrechtlich noch genehmigungsfähig an.

 

Es sprechen die Ausschussmitglieder Göhler, Müller und Metzner. Eine Nachfrage von Herrn Zahn beantwortet Frau Hartmann.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.