Herr Schröder erläutert, dass zur Durchführung des B-Planverfahrens im Howingsbrook und in der Neuen Teutendorfer Siedlung die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung diesem entsprechen müssten. Im ersten Schritt müsse ein Zielabweichungsverfahren in Auftrag gegeben werden, wofür die Entlassung aus dem LSG eine Voraussetzung sei (hierbei 1. Schritt eine Untersuchung zur „FFH-Verträglichkeitsprüfung“).
Herr Schröder führt weiter aus, dass diese Untersuchung zum Howingsbrook von der Grundstücksgesellschaft und zur Neuen Teutendorfer Siedlung von der Verwaltung in Auftrag gegeben sei und dass man die beiden Ergebnisse spätestens im Mai 2016 erwarte.
Herr Senator Boden ergänzt, dass dieses Zielabweichungsverfahren auch beim B-Plangebiet in Hubertus durchlaufen wurde.
Herr Freitag möchte wissen, wie es sich diesbezüglich beim Vorwerker Friedhof verhalte.
Herr Senator Boden erklärt, dass es dort kein Zielabweichungsverfahren geben müsse, sondern nur eine Aufhebung des Landschaftsschutzes.
Herr Freitag möchte weiter wissen, wie die Zeitschiene aussehe, bis man in das B-Planverfahren einsteige und wer für die Kosten des durch die Verwaltung beauftragten Gutachtens aufkomme.
Herr Schröder führt aus, dass man bei den Untersuchungen von Anderen abhängig sei und wahrscheinlich nicht vor 2017 mit einem Einstieg rechnen könne. Die anfallenden Kosten des Gutachtens würden an einen möglichen Investor weitergegeben.
Herr Lötsch schlägt vor gleich einen Aufstellungsbeschluss für die beiden Gebiet zu entwickeln und zeitgleich mit den Investoren zu sprechen, was allerdings ein gewisses Risiko in sich berge, aber man werde damit Prioritäten setzen.
Herr Schröder plädiert dafür, dass man auf die Ergebnisse der Gutachten warten solle.
Herr Senator Boden ergänzt, dass es dass Ziel sei 4.500 bis 5.000 neue Wohnungen zu realisieren, was allerdings nicht nur durch eine Innenentwicklung zu schaffen sei und der Baggersand zusätzlich dafür auch nicht ausreiche. Seiner Meinung nach sei es sinnvoller, das Paket des Wohnungsbaus als Ganzes beim Land vorzustellen. Daher empfehle er, dass man versuchen solle in 2016 klare Positionen zu bekommen und dann den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Herr Senator Boden gibt zu Bedenken, dass neben dem B-Plan auch noch der Flächennutzungsplan zu ändern sei, was wiederum die Genehmigung des Landes erfordere. Die ersten Ergebnisse des Zielabweichungsverfahrens könne nach der Sommerpause im Bauausschuss vorgestellt werden.
Herr Lötsch möchte wissen, ob das Konzept des Investors mit der Verwaltung abgesprochen sei.
Herr Schröder führt aus, dass man schon zusammen gesessen hätte und erste Gespräche geführt habe. Weitere Gespräche würden geführt werden, sobald die Ergebnisse der FFH Vorprüfung vorlägen.
Herr Howe sieht es als störend an, dass es schon Investoren gäbe und Konzepte abgestimmt seien, ohne dass der Bauausschuss darüber informiert werde.
Herr Senator Boden erläutert, dass ein Zielabweichungsverfahren unabhängig von Investoren durchgeführt werden müsse und dass nicht jede Skizze im Bauausschuss zu diskutieren sei, eine Abstimmung des Konzeptes sei auch noch nicht erfolgt.
Herr Ramcke möchte wissen, wie viele Wohnungen innerstädtisch geplant seien und welche Differenz sich daraus ergäbe, die noch zu decken sei.
Herr Schröder weist auf den vorgestellten Wohnungsmarktbericht hin und ergänzt, eine Aufstellung noch einmal vorzustellen, da diese ohnehin für das Land zu erstellen sei.
Herr Quirder erläutert, dass die Verwaltung das Konzept Lübeck 2030 abarbeiten müsse, unabhängig davon ob es Investoren gäbe oder nicht und dann erst eine Vorstellung im Bauausschuss erfolgen müsse.
Für Herrn Dr. Eymer ist es unverständlich, dass es eine Wohnungsnot in der Hansestadt Lübeck gäbe und man dennoch bei der Planung die Schleife über die Landesplanung gehe, bei der Verzögerungen durchaus möglich seien. Seiner Meinung müsse die CDU-Fraktion beim Bürgermeister nachfragen, in welcher Form er seinen Einfluss bei der Landesregierung diesbezüglich umsetzen werde.
Herr Stolzenberg sieht es so, dass die Bürgerschaft bei den Flächen mit dem Kopf durch die Wand gehe und unbedingt Wohnraum schaffen wolle auf Flächen die dafür nicht geeignet seien.
Herr Howe möchte wissen, welche Wohnungsform im Howingsbrook geplant sei, Einfamilienhäuser oder Massenwohnungsbau, da seiner Meinung nach der Mangel an Wohnungen nicht bei Einfamilienhäusern bestünde.
Herr Schröder führt aus, dass dort Einfamilienhäuser geplant seien, aber der festgelegte 30%-ige soziale Wohnungsbau auch hier noch zu diskutieren wäre.
Herr Lötsch bittet darum, das Konzept im Bauausschuss im Juni 2016 (nach Vorliegen der FFH Vorprüfung), einmal vorzustellen, was ihm seitens der Verwaltung zugesagt wird.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.