Wie bereits unter TOP 1.2 festgelegt, werden dieser TOP und der TOP 2.3 zusammen diskutiert.
Die Diskussion ist unter diesem TOP wiedergegeben, die Abstimmungsergebnisse unter den jeweiligen TOP.
Frau Metzner weist auf den § 34 des Bundeswasserstraßengesetzes hin und regt an, dass sich dieser in der Vorlage wiederfinden müsse.
Herr Senator Boden sagt zu, dass dies in der Vorlage auf dem Weg zur Bürgerschaft ergänzt werde.
Herr Lötsch möchte wissen, wie der Zuschnitt der Geltungsbereiche zustande gekommen sei und weshalb die Salzspeicher in diesem Geltungsbereich lägen, die „Kulturtankstelle“ daneben aber nicht.
Frau Koretzky erläutert, dass die ursprüngliche Planung nur die Altstadtinsel und damit dem Geltungsbereich der Gestaltungssatzung erfasst habe. Auf Anregung des Arbeitskreises wurde das Holstentor und die Salzspeicher dazu genommen, da diese beiden Objekte als einzige Gebäude außerhalb der Altstadtinsel innerhalb des Welterbebereiches lägen und damit unter einem besonderen Schutz stünden.
Herr Lötsch möchte wissen, ob das Vorfeld des Holstentores mit aufgenommen werden könne.
Frau Koretzky sieht dies als eine sinnvolle Anregung an.
Herr Prieur schlägt vor, die Straßenzüge, die sich unmittelbar auf der gegenüberliegenden Seite der Trave bzw. des Elbe-Lübeck-Kanals befänden, mit einzubinden, was Herr Pluschkell unterstützend bekräftigt.
Herr Stüttgen möchte wissen, warum ein Grundstück in Travemünde im Bereich „Am Lotsenberg / Paul-Brümmer-Straße“ ausgenommen sei.
Herr Senator Boden stellt eine Korrektur in Aussicht.
Herr Howe möchte wissen, warum die Pufferzone des Welterbes in diese Satzung nicht mit einbezogen sei.
Frau Koretzky erklärt, dass der ursprüngliche Fokus ausschließlich auf der Altstadtinsel gelegen habe, sie werde diese Anregung aber gerne prüfen.
Herr Schröder ergänzt, dass hier das Gebot der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit auf potentielle Nutzer liegen müsse, wobei u.a. reine Wohnbebauung auszuschließen sei.
Frau Metzner möchte wissen, ob eine Beleuchtung zum Elbe-Lübeck-Kanal vorgesehen sei.
Herr Senator Boden empfiehlt, die Blendfreiheit im Bezug auf die Schifffahrt mit zu berücksichtigen. Weiterhin gibt er zu Bedenken, dass es schwierig sei, die der Altstadtinsel gegenüberliegenden Straßen mit gleichen Maßstäben zu behandeln, wie auf der historischen Altstadtinsel selbst.
Herr Prieur möchte wissen, wie es sich mit einer Beschilderung einer oder mehrerer Arztpraxen verhalte, wenn diese Fläche größer als 0,2 m² sei.
Frau Koretzky erläutert, dass alle Flächen kleiner 0,2 m² nicht mehr genehmigt werden müssen. Für alle Flächen über 0,2 m² müsse lediglich ein Bauantrag gestellt werden.
Herr Senator Boden ergänzt, dass ein Hinweis auf Gesundheitsfürsorge keine Werbung im klassischen Sinne sei.
Herr Quirder möchte wissen, welchen Spielraum die Verwaltung im Bezug auf Genehmigungen habe.
Herr Ramcke möchte wissen, ob die hier vorliegende Werbesatzung die Gleiche sei, die vor rund zwei Jahren im Wirtschaftsausschuss thematisiert wurde.
Herr Senator Boden erklärt, dass es sich damals um die gleiche Werbeanlagensatzung, aber um den Verfahrensschritt zum Beschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung gehandelt habe. Dies sei nun die Fassung zum Satzungsbeschluss, in dem die Anregungen aus den Beteiligungen eingearbeitet seien. Diese Vorlage steht auch im Wirtschaftsausschuss am 11.04.2016 auf der Tagesordnung.
Herr Nemitz möchte wissen, ob mit dieser neuen Satzung und der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten mehr Personal benötigt werde und ob neue Stellen geschaffen werden.
Herr Schröder führt aus, dass die neue Werbeanlagensatzung auch im üblichen Rahmen abgearbeitet werde. Aufgrund der Konkretisierung und Erläuterung der Satzung mittels des Handbuchs hoffe man auf Arbeitserleichterung. Die Werbeanlagensatzung schaffe keine neuen Rechtsgrundlagen. Die Werbeanlagen seien bereits heute nach Gestaltungssatzung ausnahmslos genehmigungspflichtig.
Herr Stolzenberg möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob die Stelle des Stadtbildpflegers wieder neu besetzt sei.
Herr Schröder erläutert, dass es sich hierbei um eine halbe Stelle handele, die nach der Zusammenlegung der Stadtplanung und der Bauordnung festgelegt worden sei. Hier habe es eine externe Ausschreibung gegeben und die Stelle werde zum 01.04.2016 wieder besetzt sein.
Herr Stolzenberg äußert sich positiv zum durchgeführten Dialogverfahren, möchte aber wissen, ob das Architekturforum bei dieser Satzung mitgewirkt habe.
Frau Koretzky führt aus, dass das Architekturforum zu jeder Sitzung eine persönliche Einladung erhalten habe, aber leider niemand aus diesem Gremium an den Terminen teilgenommen habe.
Herr Stolzenberg möchte weiter wissen, ob überlegt wurde, die Sondernutzungssatzung auch in diesem Rahmen zu überprüfen und ob es eine Option gäbe, von leer stehenden Läden die „schwarzen Löcher“ der Schaufensterscheiben mit zu erfassen.
Herr Senator Boden erläutert im Bezug auf die Sondernutzung, dass von dort bisher immer Lösungen gefunden wurden und eine pauschale Gegenüberstellung nicht praktikabel sei.
Frau Koretzky erklärt zu den Schaufensterscheiben, dass dieses Thema auch im Arbeitskreis diskutiert worden sei. Leider sei der Kontakt mit den Eigentümern bei Leerständen sehr viel schwieriger. Grundsätzlich unterscheide die Werbeanlagensatzung nicht zwischen Leerstand und Geschäftsbesatz. Der Eigentümer sei grundsätzlich verpflichtet seine Schaufenster und Fassade entsprechend der Werbeanlagensatzung zu gestalten.
Herr Pluschkell möchte wissen, wie mit nicht genehmigten Anlagen umgegangen werde, da einige vielleicht gar nicht wüssten, dass diese Werbung nicht genehmigungsfähig sei.
Frau Koretzky weist darauf hin, dass es bei einigen Fällen ggf. eine Zwischenlösung gäbe und grobe Vergehen auch heute schon auf Basis der Gestaltungssatzung bearbeitet würden.
Herr Dr. Eymer möchte wissen, welche Änderung es in den letzten zwei Jahren gegeben habe, wie weit der Bestandsschutz gehe und wie der Satz in der Vorlage gemeint sei, dass es durch B-Pläne eventuell einen andere Regelung geben könne.
Frau Koretzky erläutert, dass die Grundzüge der Satzung gleich geblieben seien und es lediglich marginale Änderungen gegeben habe. Genehmigte Anlagen würden zudem Bestandsschutz genießen. Im Bezug auf B-Pläne erläutert sie, dass z.B. beim Haerder-Center die Werbung im B-Plan gesondert geregelt worden sei, da es sich nicht um ein altstadttypisches Hans handele.
Herr Ramcke möchte wissen, ob es möglich sei, dass erwähnte angepasste Handbuch der Niederschrift als Anlage beizufügen.
Frau Koretzky sagt dies zu und weist darauf hin, dass es sich hierbei um einen Entwurf handle. Das abschließende Layout, einzelne Fotos und Texte würden noch fehlen (siehe Anlage).
Herr Lötsch beantragt eine Vertagung der Vorlage.
Der Vorsitzende lässt über seinen Vertagungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für eine Vertagung: 15 Stimmen
Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig auf die Sitzung am 18.04.2016.