Auszug - Antwort des FB 1 betr. Zeitspanne zwischen Zahlungseingang und Verbuchung im Bereich Buchhaltung und Finanzen (Anfrage von AM Marcel Niewöhner vom 23.02.16)  

43. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 15.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Stosberg teilt zu der Anfrage mit, dass Eingangszahlungen in der Kernverwaltung der Hansestadt Lübeck in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Arbeitstagen nach Geldeingang den Forderungen gutgeschrieben werden

Herr Stosberg teilt zu der Anfrage mit, dass Eingangszahlungen in der Kernverwaltung der Hansestadt Lübeck in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Arbeitstagen nach Geldeingang den Forderungen gutgeschrieben werden. Die Zuordnung der Eingangszahlungen zu den Forderungen der Hansestadt Lübeck kann länger dauern, sofern die Zahlenden unvollständige oder gar keine Kassenzeichen angeben oder die Forderungen noch nicht in dem Finanzbuchhaltungsverfahren MACH erfasst wurden. Diese Recherchearbeit kann sich je nach Komplexität des Einzelfalls und dem erforderlichen Aufwand zur Aufklärung von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten hinziehen. Insbesondere Einzahlungen ohne Kassenzeichen und durch einen vom Schuldner abweichenden Auftraggeber erfordern unter Umständen Abfragen in allen Bereichen der Hansestadt Lübeck.

 

Eine Nachfrage von Herrn Niewöhner wird von Herrn Stosberg beantwortet.

 

Keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Hauptausschuss nimmt

Der Hauptausschuss nimmt

die Antwort zur Kenntnis.