Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 07.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5

5.1.1              Rollstuhlgerechte Toilette in der Innenstadt / Motel One (Frau Bade / Herr Lötsch) (5.610 / EBL)

(TOP 5.2.3 am 01.02.2016)

Frau Bade führt aus, dass sie mit Erschrecken die Nachricht in den "LN" gelesen habe, dass die Toilette am Markt ersatzlos abgerissen wird.

             

Das Projekt der "netten Toilette", das schon seit einigen Jahren läuft, soll wieder aufgegriffen und erweitert werden. Die Gaststätten kommen hier zum Einsatz, wenn die Geschäfte geschlossen haben, also abends und an den Wochenenden und den Feiertagen. Die wenigsten Gaststätten haben allerdings barrierefreie Toiletten, d. h. die Menschen mit mobilen Behinderungen finden für sich gar keine Möglichkeiten. Frau Bade fordert die Hansestadt Lübeck auf, für den Zeitpunkt des Baus von Motel One eine barrierefreie mobile Toilettenanlage im Umfeld des Marktes aufgestellt haben.

             

Herr Lötsch möchte in diesem Zusammenhang wissen, wie die momentane Terminplanung im Zusammenhang mit dem Bau des Motel One aussehe und ob es alternative Pläne gäbe, in der Nähe des Motel One ein behindertengerechtes WC aufzustellen.

             

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt zu, diese Anfrage zur Beantwortung zuständigkeitshalber an die EBL weiterzureichen.

 

Abschließende Antwort seitens der EBL:

Die EBL bemüht sich seit geraumer Zeit einen Standort für eine Übergangslösung zu finden. Mittel sind im Wirtschaftsplan 2016 vorhanden.

 

Eine Wiedereröffnung der ehemaligen Behindertentoilette im Kanzleigebäude ist nicht möglich, da dieser Raum zurückgebaut wurde und aktuell von der KWL den Mietern des Gebäudes als Aufbewahrungsraum für Abfälle zur Verfügung gestellt wird.

 

Der Gedanke an die Toilette im Rathaus wurde wieder aufgegeben. Auf Grund der Flügeltüren ist sie nicht barrierefrei.

 

Selbstverständlich ist uns die Notwendigkeit eines barrierefreien Zugangs bewusst. Die „Nette Toilette“ im Motel One wird diesen Anforderungen genügen. Die Herausforderungen bestehen aktuell in der Schaffung einer Übergangslösung, an der wir mit Hochdruck arbeiten.

 

Ergänzende abschließende Antwort der Stadtplanung:

Die Bereitstellung zusätzlicher Toiletten für die Öffentlichkeit ist mit den Betreibern das Hotels Motel One vertraglich vereinbart worden. Die Vereinbarung beinhaltet, dass die Toiletten durchgehend von montags bis sonntags von 8.00 bis 24.00 Uhr zur Verfügung stehen und barrierefrei zugänglich sind.

 

Die momentane Zeitplanung von Motel One geht von einer Bauzeit von rund 18 Monaten aus. Davor laufen die archäologischen Grabungen (ab April 2016 für maximal drei Monate). Das heißt, dass mit einem Abschluss der Baumaßnahmen zu Beginn des Jahres 2018 gerechnet wird.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2              Minigolfplatz in Eichholz (Frau Kaske) (5.660)

(TOP 5.2.5 am 15.02.2016)

Frau Kaske spricht den kürzlich in Eichholz abgebauten Minigolfplatz (Behaimring) an und möchte hierzu wissen, was an der dortigen Stelle passieren solle.

             

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Die Minigolfanlage stand auf Fläche, die sich in Privateigentum und nicht in der Verantwortung des Bereiches Stadtgrün und Verkehr befindet. Über die zukünftige Nutzung liegen daher auch keine Informationen vor.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.3              Blumenkübel in der Mecklenburger Straße (Herr Quirder) (5.660)

(TOP 5.2.2 am 07.12.2015)

Herr Quirder möchte wissen, wann die Blumenkübel in der Mecklenburger Straße in Schlutup wieder dort aufgestellt werde, da ohne diese Hindernisse im Verkehrsraum dort wieder deutlich schneller gefahren werde als 30 km/h.

             

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

In der 559. Sitzung des Arbeitskreises für Verkehrsfragen (AKV) am 2. Februar 2016 wurde dieses Thema eingehend beraten. Vereinbart wurde, dass die Abteilung 5.610.4 / Verkehrsplanung und die im Bereich 5.660 / Stadtgrün und Verkehr angesiedelte Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mehrere Maßnahmen entwickeln, die die derzeit bestehende Beschränkung auf 30 km/h weiterhin ermöglichen. Auf Pflanzkübel oder Engstellen mit Leitmalen soll hierbei ausdrücklich verzichtet werden.

Die Pflanzkübel zwischen Wesloer Straße und Hafeneinfahrt sollen nicht wieder aufgestellt werden. Im Abschnitt zwischen Palinger Weg und Ortsausfahrt nach Selmsdorf kann dieses wieder geschehen, falls eine ehrenamtliche Pflege der Kübel sichergestellt wird. Hierfür prüft derzeit der Gemeinnützige Verein Schlutup die Übernahme der Pflege.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.4              Peter-Josef-Lenné (Herr Ramcke) (5.660)

(TOP 5.2.4 am 01.02.2016)

Herr Ramcke möchte wissen, ob anlässlich des 150. Todestages von Peter-Josef-Lenné (gest. 23.01.1866), der u.a in Lübeck die Wallanlagen mitgestaltet habe, eine Ehrung in Lübeck geplant sei.

             

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Von Seiten des Bereiches Stadtgrün und Verkehr sind keine Ehrungen geplant.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.5              Kunstrasenplatz Travemünde (Herr Prieur) (5.660)

(TOP 5.2.4 am 15.02.2016)

Herr Prieur hätte gerne die fachtechnische Prüfung des Kunstrasenplatzes in Travemünde und ob der nun zur Verfügung gestellt werden könne.

             

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Der Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr hat die fachtechnische Prüfung des Kunstrasenplatzes Rugwisch / Travemünde in seiner Funktion als fachlicher Dienstleister für den Bereich 4.401 Schule und Sport erstellt, welcher für das Thema „Sportförderrichtlinien“ verantwortlich ist. Auf Nachfrage an den Bereich Schule und Sport wurde mitgeteilt, dass dieser zurzeit einen umfassenden Bericht zur angesprochenen Thematik für den Schul- und Sportausschuss am 21.04.2016 vorbereitet. In diesem Zuge wird Herr Prieur als Ausschussmitglied informiert.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.6              Ortswechsel – Perspektive Innenstadt Lübeck (Herr Ramcke) (5.610)

(TOP 5.2.2 am 15.02.2016)

Laut einem Artikel auf der Homepage Hanse trifft Humboldt (http://www.hanse-trifft-humboldt.de/index.php/ortswechsel-perspektive-innenstadt-luebeck) hatte sich im vergangenen Jahr eine Initiative mit Beteiligung der FH Lübeck, Lübeck Management, Wissenschaftsmanagement Lübeck und der Bauverwaltung durch Herrn Karsten Schröder ergeben.

Aus diesem Artikel wird deutlich, dass ein Masterplan für die Innenstadt wünschenswert ist.

Meine Frage hierzu, in wie weit ist die Bauverwaltung nach Beginn der oben genannten Initiative bereits tätig geworden?

Liegt die Erstellung eines solchen Masterplans in der Aufgabe der Bauverwaltung und wenn ja meine Bitte an die Bauverwaltung dem Ausschuss einen Einblick in Ziele, Zeitpläne, Rahmenbedingungen und dem weiteren Vorgehen mitzuteilen.

             

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Der Bereichsleiter Stadtplanung und Bauordnung ist zu der oben genannten Veranstaltung eingeladen worden, in der u. a. erörtert wurde, wie man eine Belebung und Attraktivierung der Lübecker Innenstadt erreichen könne. Dabei wurde auch die Idee zur Entwicklung einer konsensfähigen Zukunftsperspektive bzw. eines Bildes für die  Innenstadt diskutiert. Das Veranstaltungsformat soll fortgesetzt werden. Dies beinhaltet aber noch keine Tätigkeiten zur Erarbeitung eines neuen Master- bzw. Rahmenplans. Diese Planung ist Aufgabe der Bauverwaltung, kann derzeit aufgrund anderer dringlicher Projekte nicht aktiv betrieben werden. Es steht allerdings auf der Agenda des Bereiches Stadtplanung und Bauordnung hier planerisch tätig zu werden, sobald entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.7              Holstentor Gemeinschaftsschule (Herr Pluschkell) (5.651)

(TOP 5.2.3 am 15.02.2016)

1.) Welche baulichen Maßnahmen sind an der Holstentor-Gemeinschaftsschule geplant für die Unterbringung von DAZ-Klassen und eventuell künftig auch anderer Schulklassen, die 1a.) Wiederherstellung der überdachten Fahrradabstellanlage, die Neugestaltung des Schulhofs und eine - ggf. mit der Schulhofgestaltung einhergehende - Regenentwässerung des Grundstücks?

2.) Wann wurden Teile des Schulhofs in Kfz-Stellplätze umgewandelt?

3.) War diese Einrichtung gemäß Stellplatzverordnung zwingend erforderlich?

4.) Wer nutzt diese Stellplätze?

5.) Wird für die Stellplatznutzung ein Entgelt erhoben wie es bei anderen städtischen Liegenschaften der Fall ist?

             

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort der Bereiche GMHL, Stadtgrün und Verkehr und Schule und Sport:

zu 1.

Im Rahmen der durchgeführten energetischen Sanierung der Holstentor-Gemeinschaftsschule wurden für den mittleren Bautrakt D und E nach dem vom Bereich Schule und Sport festgelegtem Raumprogramm ausreichend Ersatzneubauten geschaffen. Bautrakt D und E, bestehend aus 8 Klassenräumen, 2 Gruppenräumen und Toilettenanlegen, sollten als letzter Teilabschnitt des energetischen Gesamtkonzepts der in Abschnitten durchgeführten Sanierungsmaßnahme Anfang 2015 abgebrochen werden.

 

An einem Ortstermin am 20.07.2015 mit Frau Senatorin Weiher, dem Bereich Schule und Sport und dem GMHL, wurde vereinbart, den zum Abbruch vorgesehenen Trakt D zu erhalten und nur den Trakt E (Holzpavillion mit vier Klassenräumen) abzureißen. Die vier Klassenräume des Trakts D sollen durch den Einbau neuer Fenster und einen neuen Wandanstrich für Unterrichtszwecke der DaZ-Klassen ertüchtigt, die notwendige Alarmierungs- und der Blitzschutzanlage ergänzt werden.

             

Die Erhaltung auch des Trakts E wurde dem GMHL mit Schreiben des Bereichs Schule und Sport vom 15.10.2015 mitgeteilt, da dieser Trakt für zusätzliche Regelklassen der Holstentor-Gemeinschaftsschule genutzt werden soll.

             

Die Sanierung und weitere Herrichtung beider Trakte ist nicht vorgesehen, der Abbruch auf Wunsch des Bereichs Schule und Sport zunächst um zwei Jahre, aktuell um vier Jahre verschoben.

 

zu 1a.

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr teilt zu dieser Teilfrage mit, dass ein Entwurf zur Neugestaltung des Schulhofes vorliegt. Dieser Entwurf, in dem auch die Sanierung der vorhandenen Asphaltflächen vorgesehen ist, basierte auf dem geplanten Abriss des gesamten Mitteltraktes (Trakt D und E) des Schulgebäudes.

Durch den Abriss der Gebäude entsteht eine zentrale, neue Fläche, in der unter anderem die Wegeführung neu geordnet und auch ein großer, neuer  Fahrradstellplatz vorgesehen ist. Im Zuge der Ausführungsplanung muss die Grundstücksentwässerung angepasst werden.

Die im Rahmen der Außenanlagengestaltung vorgesehenen Maßnahmen können daher erst umgesetzt werden, nachdem der geplante Abbruch des Mitteltraktes D und E erfolgt ist.

Auch eine vorgezogene Sanierung der Asphaltflächen ist nicht möglich, bzw. sinnvoll, da diese Flächen bei einem späteren Abriss der Gebäude aufgrund des Schwerlastverkehrs zerstört werden würden.

             

zu 2.

Die Kfz-Stellplätze wurden Ende 2013 hergestellt. Federführend war hier der Bereich Stadtgrün und Verkehr.

             

zu 3.

Die Baugenehmigung der Sporthalle machte gemäß § 50 LBO zur Auflage, 24 Stellplätze für PKW herzustellen.

             

zu 4. und 5.

Der Bereich Schule und Sport teilt zu den Fragen 4 und 5 mit, dass an den Lübecker Schulen keine Entgelte für Schulparkplätze erhoben werden. Die Schulparkplätze werden von Lehrkräften und Besuchern der Schule, in den Abendstunden und an den Wochenenden auch von den Sportlern der Sporthalle genutzt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.8              Straßenunterhaltung in Kronsforde (Herr Stolzenberg) – 5.660

(TOP 5.2.9 am 18.01.2016)

(TOP 5.1.2 am 01.02.2016)

Herr Stolzenberg erklärt, dass ein Graben in Kronsforde auf einer Länge von rund 60m im Rahmen einer Verrohrung zugeschüttet wurde. Er möchte wissen ob hierfür eine naturschutzrechtliche Genehmigung notwendig sei.

             

Zwischenantwort am 18.01.2016

Es wird zugesagt, festzustellen, wer hierfür die Zuständigkeit trägt und dementsprechend für die Beantwortung zuständig sei.

             

Abschließende Antwort am 01.02.2016:

Die Frage ist an das zuständige Sachgebiet 5.660.5-3 „Verkehrsflächenbewirtschaftung West“ weitergeleitet worden. Von dort wird übermittelt, dass

  • es in Kronsforde Straße „Altenfeld“ / Einmündung „Otternweg“ seit einigen Jahren Probleme zur Entwässerung der Verkehrsflächen gibt,
  • dies einen ca.15 m langen Entwässerungsgraben betrifft, zu dem ein privater Anlieger die Bauverwaltung darauf hingewiesen hat, dass bei Regenereignissen der Graben einen hohen Wasserstand führt,
  • dadurch die angrenzende Einfriedung des Anliegers statisch instabil wird und diese in den letzten Jahren öfters neu ausgerichtet werden musste,
  • der Böschungsbereich im Radius Otternwerg zudem ständig zerfahren war und sich dadurch eine Gefahrenstelle bildete, da die Böschung einen Winkel von ca. 60 Grad hatte und der Untergrund sehr weich und damit nicht befahrbar war.

 

Die Abteilung Flächenmanagement hat daraufhin entschieden, zunächst den Winkel der Böschung zu entschärfen, wodurch jedoch der Querschnitt des Entwässerungsgrabens verringert wurde, was sich wiederum nicht positiv auf den Wasserdurchfluss ausgewirkt hat. Um das Problem endgültig zu beseitigen blieb dann nur noch die Möglichkeit der Grabenverrohrung. Hierzu ist anzumerken, dass der vorhandene Graben in Richtung eines offenen Gewässers verläuft und ein Teilstück dieses Grabens schon seit langem verrohrt war.

Das Material der – bestehenden – Verrohrung besteht aus Betonrohren mit einem Durchmesser von 30 cm. Wann diese Rohrverlegung erfolgte lässt sich leider nicht feststellen. Bei den jetzt durchgeführten Tiefbauarbeiten wurde festgestellt, dass der Auslauf im Otternweg 20 cm tiefer lag als der Zulauf in die alte Verrohrung, so dass dies wohl ursächlich für den Rückstau im Grabensystem war (falsche Gefälleneigung). Die Bauverwaltung hat deshalb die alte Verrohrung auf einer Länge von ca. 30 m mit aufgenommen, um einen Abfluss mit entsprechendem Gefälle zu gewährleisten. Es besteht jetzt auf der gesamten Länge über rund 45 m eine Verrohrung, die eine sichtbare Verbesserung der o.a. Situation bewirkt.

             

Erneute Nachfrage am 15.02.2016:

Herr Stolzenberg möchte bezüglich seiner beantworteten Anfrage unter TOP 5.1.2 (Seite 14/23) wissen, wie es sich in diesem Zusammenhang mit einer naturschutzrechtlichen Genehmigung verhalte.

 

Abschließende mündliche Antwort am 07.03.2016:

Herr Dr. Klotz teilt mit, dass die naturschutzrechtliche Genehmigung derzeit noch in Bearbeitung sei, aber sehr bald mit einem Ergebnis zu rechnen sei.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.9        Ersatzstellplätze Fahrradständer Stadthausgrundstück (Herr Lötsch) – 5.610

(TOP 5.2.1 am 15.02.2016)

Herr Lötsch möchte wissen, wo Ersatzstellplätze für die auf dem Stadthausgrundstück demontierten Fahrradständer geschaffen werden.

             

Zwischenantwort am 15.02.2016:

Auf dem Grundstück des ehemaligen Stadthauses sind 24 Fahrradbügel entfallen. Während der Bauphase des Neubaus des Hotels sollen als Ersatz mobile Fahrradständer im Umfeld aufgestellt werden. Es wird geprüft, ob im Rahmen der Umgestaltung des Marienkirchhofs Ersatzstandorte für die Fahrradbügel im Bereich des Marienkirchhofs möglich sind.

             

Weitere Nachfrage am 15.02.2016:

Herr Lötsch möchte wissen, wann diese Aufstellung der mobilen Fahrradständer umgesetzt werden solle.

             

Zwischenantwort am 15.02.2016:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 07.03.2016 als Nachtrag zur Niederschrift:

Die Fahrradabstellanlagen auf dem Markt werden im Frühjahr 2016 aufgestockt. Ob weitere Fahrradabstellanlagen auf dem Marienkirchhof installiert werden können, wird sich bei einem Ortstermin in der 11. Kalenderwoche entscheiden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.