Auszug - Anfrage AM B. Böhm - Denkmalschutz Gebäude "Alte Stadtschänke" - Königstraße 93  

14. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 3.7
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 08.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:43 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2015/02635 Anfrage AM B. Böhm - Denkmalschutz Gebäude "Alte Stadtschänke" - Königstraße 93
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Aewerdieck, Andrea
 
Wortprotokoll

Herr Böhm ist als Bürgerschaftsmitglied anwesend und bittet unter Hinweis auf die ausstehende Beantwortung offener Fragen um Behandlung der Angelegenheit unter dem aktuellen TOP Anfragen / Antworten 7 Mitteilungen

Herr Böhm ist als Bürgerschaftsmitglied anwesend und bittet unter Hinweis auf die ausstehende Beantwortung offener Fragen um Behandlung der Angelegenheit unter dem aktuellen TOP Anfragen / Antworten / Mitteilungen. Zudem verweist er auf eine in gleicher Sache laufende Anfrage im Hauptausschuss.

 

Herr Stabe erläutert, dass für den Ausschuss anhand der in den Vorsitzungen abgegebenen Auskünfte und mangels einer entsprechenden Erklärung von Herrn Böhm die Angelegenheit bis zur Vorlage weiterer Fragen von Herrn Böhm oder bis zu seiner nächsten Anwesenheit  zurückgestellt war. Er fragt Herrn Böhm, welche Auskunft er erwartet?

Herr Böhm wünscht Auskunft über den Verbleib der Gotlandplatten der alten Stadtschänke.

 

Herr Stabe fragt die anwesende Fr. Dr. Hunecke, ob sie dazu Angaben machen kann, oder ob Sie für die Beantwortung Zeit bis zur nächsten Sitzung benötigt. Fr. Dr. Hunecke erklärt, dass sie die Anfrage soweit möglich gerne beantworten möchte.

 

Herr Stabe fragt den Ausschuss, ob die Anfrage von Herrn Böhm in der laufenden Sitzung erfolgen kann, obwohl sie nicht auf der Tagesordnung steht. Der Ausschuss stimmt einstimmig zu.

 

Frau Dr. Hunecke erklärt, dass der Bereich Denkmalpflege das Vorhandensein der Gotlandplatten aus dem Erdgeschoss beim Vorbesitzer bestätigen kann. Ebenso kann der Bereich bestätigen, dass die Platten dem neuen Eigentümer nicht übergeben wurden. Die Platten müssen also zwischen der letzten Bestandsfeststellung beim Voreigentümer und dem Objektübergang zum heutigen Eigentümer verschwunden sein. Der Voreigentümer ist in

Insolvenz, Informationen über den Verbleib der Platten hat der Bereich Denkmalpflege nicht.

Weiterhin führt Frau Dr. Hunecke aus, dass es für den Bereich trotz einer engmaschigen Betreuung von geschützten Gebäuden keine Möglichkeit gibt, den Verbleib solcher Objekte dauerhaft zu überwachen und den Abgang zu verhindern.

 

Herr Stabe fragt Herrn Böhm, ob seine Anfrage damit beantwortet ist. Herr Böhm stimmt zu und gibt an, dass er vor habe, die verschwundenen Gotlandplatten aufzuspüren und dem Ausschuss zu berichten.