Auszug - Bebauungsplan 04.41.00 ? Schwartauer Allee /Katharinenstraße ? Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 15.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2016/03319 Bebauungsplan 04.41.00 ? Schwartauer Allee /Katharinenstraße ?
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Zamory, Rasmus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Howe möchte wissen, ob die drei im Aufstellungsbeschluss vorgestellten Varianten noch weiter seitens der Verwaltung bearbeitet werden würden

Herr Howe möchte wissen, ob die drei im Aufstellungsbeschluss vorgestellten Varianten noch weiter seitens der Verwaltung bearbeitet werden würden.

Herr Schröder führt aus, dass dafür der Aufstellungsbeschluss da sei, damit sich mit dem Inhalt auseinandergesetzt werde. Der nächste Schritt sei die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Herr Schröder ergänzt, dass der Schwerpunkt der Planungen auf eine Nutzung als Wohnbebauung läge.

 

Herr Lötsch zeigt sich überrascht von der Vorlage, insbesondere vom zweiten Punkt des Beschlussvorschlages, da dies nicht den Auftrag wiedergäbe, den die Verwaltung vom Bauausschuss in der Sitzung am 16.11.2015 erhalten habe. Hierbei ging es um mindestens 130 Wohneinheiten und eine Verträglichkeitsprüfung von einer Verkaufsfläche von 3.800 m².

Herr Schröder erläutert, dass dieses Thema Verträglichkeit der Einzelhandelsansiedlung bereits mehrfach diskutiert wurde und die Verwaltung bereits Stellung bezogen habe.

 

Herr Lötsch weist noch einmal auf den für die Verwaltung bindenden Beschluss hin und möchte wissen, ob es eine neue Abwägung gegeben habe. Er Liest den damaligen Beschluss vor: „Die Verwaltung wird aufgefordert, kurzfristig einen Aufstellungsbeschluss ins Verfahren zu gegeben, welcher 3.800 m² Verkaufsfläche und mindestens 130 Wohneinheiten beinhalte. Die Verwaltung soll bei der Aufstellung eines B-Planes für das Gelände des ehemaligen Schlachthofes (5.610) die angedachte Größe der Verkaufsfläche auf Verträglichkeit sachgerecht überprüfen. Es müssen mindestens 130 Wohneinheiten geschaffen werden.

Unabhängig von einem erneuten Gutachten, müsse die Zu- und Abfahrt zu dem Gelände im Verfahren „rechts rein – rechts raus“ geregelt werden.“

 

Herr Schröder erläutert, dass man im ersten Schritt alle Inhalte überprüft habe, sowohl die Position des Investors, als auch die der Verwaltung und den Aufstellungsbeschluss entwickelt habe. Im weiteren B-Planverfahren werde es eine fachliche Vertiefung und Gegenüberstellung der Gegebenheiten geben. Das Spektrum im Bezug auf Einzelhandel und verkehrlicher Anbindung sei hier noch sehr weit gefasst.

 

Herr Ramcke ist der Meinung, dass man die drei Varianten zu einer politischen Willensbildung gar nicht miteinander vergleichen könne.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob bei der Variante C auf dem südlich gelegenen Gebiet auch Wohnen anstelle Gewerbe möglich wäre, was Herr Schröder ihm bestätigt.

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, wie hoch eine Wahrscheinlichkeit sei, dass dort archäologische Funde gemacht werden bzw. der Denkmalschutz mit eingreife.

Herr Schröder führt aus, dass der Denkmalschutz noch keine abschließende Erklärung abgegeben habe und man bezüglich möglicher archäologischer Funde abwarten müsse.

 

Herr Quirder lobt die gute Arbeit der Verwaltung, auch im Hinblick auf die Vorstellung verschiedener Varianten. Weiterhin sieht er die Umsetzung der ständigen Diskussionen im Bezug auf Wohnungsbau. Seiner Meinung nach sei die Variante A aus städtebaulicher Sicht die beste Lösung, da dort der Wohnungsbau am meisten umgesetzt werde (Änderung gemäß Bauausschusssitzung vom 07.03.2016).

 

Herr Stolzenberg sieht die Vorlage ebenfalls als sehr gut an, da auch Alternativen benannt seien. Seiner Meinung nach sei eine Vergleichbarkeit gegeben, da zum Beispiel die Anzahl der zu schaffenden Wohneinheiten für das ehemalige Schlachthofgelände ablesbar seien. Auch die Aufbereitung im Bezug auf einen Einzelhandel sei in der Vorlage gut gelungen. Seiner Meinung nach müsse das Ziel sein, hier Wohnungsbau zu errichten und kein neues Shoppingcenter.

 

Herr Nemitz bestätigt die von Herrn Ramcke getätigte Aussage im Bezug auf eine Vergleichbarkeit der verschiedenen Varianten. Seiner Meinung nach sei der Auftrag des Bauausschusses aus der Sitzung vom 16.11.2015 auch nicht so umgesetzt worden, wie seinerzeit beschlossen. Er erwähnt auch noch, dass das in Auftrag gegebene CIMA-Gutachten die Verträglichkeit bestätige. Herr Nemitz werde vor der Abstimmung einen Antrag stellen, den zweiten Punkt des Beschlussvorschlags abzuändern.

Herr Schröder erläutert, dass die Verwaltung weiterhin die Auffassung vertrete, dass das Vorhaben des Investors nicht mit dem Zentrenkonzept vereinbar sei, da das Vorhaben aufgrund der Dimensionierung weit über die angestrebte Nahversorgung hinausgehe. Es sei legitim nicht jede Empfehlung aus einem Gutachten umzusetzen, wenn die Verwaltung einen Sachverhalt konträr zum Gutachten beurteile.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob es nach dem 16.11.2015 eine weiter Prüfung einer Verträglichkeit seitens der Verwaltung gegeben habe, was Herr Schröder verneint.

 

Herr Stüttgen möchte wissen, ob das Gelände von Nordfrost und des Recyclinghofes bei der Planung mit berücksichtigt werden könne.

Herr Schröder erläutert, dass es hier noch offene Fragen gäbe.

 

Herr Stüttgen möchte weiterhin wissen, was man vermute im Boden des ehemaligen Schlachthofgeländes zu finden, was einen möglichen teuren Bodenaustausch rechtfertige.

Herr Schröder weist auf die Seite 5 der Begründung hin und führt aus, dass eine mögliche Bodenbelastung von den Prozessen abhänge und man vielleicht sogar noch Kriegsmunition finden könne.

 

Herr Stüttgen möchte wissen, wie viele Wohneinheiten auf dem Gelände des jetzigen Sky-Marktes realisiert werden könnten.

Herr Schröder erklärt, dass man die Gesamtzahl der Wohneinheiten berechnet und angegeben habe und nicht die von einzelnen Teilbereichen.

 

Herr Ramcke möchte wissen, ob im weiteren Verfahren eine Vergleichbarkeit der einzelnen Flächen der verschiedenen Varianten dargestellt werden würden.

Herr Stolzenberg erläutert, dass die Anzahl der Wohneinheiten auf dem ehemaligen Schlachthofgelände vergleichbar wären.

Herr Schröder ergänzt, dass es das Ziel sei rund 500 Wohneinheiten auf dem gesamten Areal zu realisieren.

 

Herr Rosenbohm möchte wissen, ob es noch andere Investoren gäbe, die eine Umsetzung von Wohnungsbau und Einzelhandel anstreben würden.

Herr Senator Boden erläutert, dass er dazu in nicht-öffentlicher Sitzung etwas sagen könne.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob es Gespräche zwischen der Verwaltung und dem momentanen Eigentümer des Schlachthofgeländes gegeben habe.

Herr Schröder führt aus, dass man schon diverse Gespräche geführt habe.

 

Herr Howe sieht es als gut an, dass die Verwaltung zum Konzept des momentanen Eigentümers Alternativen aufgezeigt habe, möchte aber die Variante C nicht gänzlich aus der weiteren Planung ausschließen.

 

Herr Quirder erörtert im Bezug auf die Äußerung von Herrn Nemitz, dass es öfter vorkomme, dass die Politik anderer Meinung sei, als Gutachter.

 

Frau Metzner erläutert, dass die SPD in der Bauausschusssitzung am 16.11.2015 gefordert habe, dass auch Verkaufsflächen von unter 2.000 m² untersucht werden sollen.

 

Herr Stüttgen regt an die weiteren Wegebeziehungen, die das Gebiet durchschneiden in beide Richtungen weiter zu betrachten.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob die Variante C – unter Beibehaltung der Formulierung des zweiten Punktes im Beschlussvorschlag – aus einer weiteren Betrachtung im weiteren Verfahren herausfallen würde, was Herr Schröder ihm bestätigt.

 

Herr Nemitz beantragt als Ersatz des Punktes 2 des Beschlussvorschlags:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 04.41.00 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet mit mindestens 130 Wohneinheiten und einen Verbrauchermarkt, einschließlich Getränkemarkt und kleinen Ladenflächen mit maximal 3.800 m² Gesamtverkaufsfläche geschaffen werden (vgl. Anlage 2, Pkt.4; Variante C).

Zudem soll eine langfristige Erweiterung des Wohngebietes durch eine Umwandlung der südlich an das ehemalige Schlachthofgelände angrenzenden Gewerbenutzungen zu Wohnnutzungen geprüft werden.

Die Größe der Verkaufsfläche ist gutachterlich auf Verträglichkeit zu prüfen.“

 

Herr Dr. Brock stellt fest, dass mit diesem Beschluss dann nur noch die Variante C weiter zu entwickeln sei. Er bitte daher um eine ergebnisoffene Prüfung.

 

Herr Howe beantragt eine Unterbrechung vor der Abstimmung der Vorlage.

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für eine Beratungspause (17:13 Uhr).

 

 

Der Vorsitzende führt die Sitzung nach einer Unterbrechung weiter fort (17:25 Uhr).

 

 

Herr Ramcke beantragt, dass der Punkt zwei des Beschlussvorschlags so belassen werde und folgender zusätzlicher Begleitbeschluss beschlossen werde:

„Die Verwaltung wird aufgefordert alle drei Varianten im weiteren Verfahren gleichberechtigt zu berücksichtigen“

 

 

Der Vorsitzende lässt über den oben stehenden Antrag von Herrn Nemitz abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag von Herrn Nemitz:                            7 Stimmen

Gegen den Antrag von Herrn Nemitz:              8 Stimmen

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Nemitz mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den oben stehenden Antrag von Herrn Ramcke abstimmen („Die Verwaltung wird aufgefordert alle drei Varianten im weiteren Verfahren gleichberechtigt zu berücksichtigen“)

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Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag von Herrn Ramcke:                            13 Stimmen

Gegen den Antrag von Herrn Ramcke:              1 Stimmen

Enthaltungen:                                                                      1 Stimme

 

Der Bauausschuss beschließt den Antrag von Herrn Ramcke mehrheitlich.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die ergänzte Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die ergänzte Vorlage:                            14 Stimmen

Enthaltungen:                                                        1 Stimme

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß des ergänzten Beschlussvorschlags zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.              Für den zwischen der Schwartauer Allee und der Katharinenstraße im Stadtteil St. Lorenz Nord gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 04.41.00 – Schwartauer Allee / Katharinenstraße- als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

2.              Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 04.41.00 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes auf dem ehemaligen Schlachthofgelände geschaffen werden. Zudem soll eine langfristige Erweiterung des Wohngebietes durch eine Umwandlung der südlich an das ehemalige Schlachthofgelände angrenzenden Gewerbenutzungen zu Wohnnutzungen geprüft werden. Zur langfristigen Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung soll die Ansiedlung eines Nahversorgers bzw. die Erweiterung des bestehenden Nahversorgers untersucht werden. Zu den sonstigen Zielen der Planung siehe Pkt. 4 der beiliegenden Begründung. Die Verwaltung wird aufgefordert alle drei Varianten im weiteren Verfahren gleichberechtigt zu berücksichtigen.

3.              Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5.              Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.