Angesichts der Prüffeststellungen dieses RPA-Berichts äußern sich die Ausschussmitglieder beunruhigt. Insbesondere wird kritisiert, dass bei der Kulturstiftung bis heute, also 6 Jahre nach Einführung der NKF/Doppik, keine geeignete Inventur vorgenommen worden ist, was letztlich einer groben Pflichtverletzung gleichkomme. Es sprechen hierzu der Vorsitzende Herr Rottloff sowie die Herren Baltz, Freitag, l’Orteye, Niewöhner und Wolter.
Der Vorsitzende fragt, ob es über den Bereich der Kulturstiftung hinaus weitere Bereiche gebe, die seit Einführung der NKF/Doppik im Jahr 2010 bislang keine Inventur erstellt haben. Weiter schlägt er vor, die Geschäftsleitung der Kulturstiftung zur nächsten RP-Ausschuss-Sitzung einzuladen.
Die Prüfungsergebnisse stellen ein vernichtendes Urteil dar, so Herr Niewöhner. Er weist auf eine weitere in der Anlage zur abschließenden Wertung des RPA auf S. 6 dargelegte grobe Unstimmigkeit zu den privatrechtlichen Forderungen aus Dienstleistungen hin, wonach Unklarheit darüber herrsche, ob letztlich Guthaben oder Verbindlichkeiten auf dem entsprechenden Verrechnungskonto ausgewiesen worden seien.
Die Diskussionen um die Eröffnungsbilanz der Kulturstiftung, für die laut Prüfungsbericht keine Aussage über die korrekte Abbildung der tatsächlichen Vermögens- und Schuldenverhältnisse getroffen werden kann, sowie die bis heute noch nicht vorgenommene Inventur, werden daraufhin weiter fortgeführt. Es beteiligen sich Frau Metzner und die Herren Baltz, Meyer, l’Orteye und Wolter. Herr Meyer erläutert, die Kulturstiftung beabsichtige infolge eines Gesprächs, die ausstehende Inventur im Zuge der ersten Folgeinventur für die Kernverwaltung vornehmen zu wollen. Die erste Folgeinventur, die lt. Gesetzgeber bereits nach 3 Jahren, also in 2013 hätte durchgeführt werden müssen, sei allerdings bislang ebenfalls von der Verwaltung noch nicht vorgenommen worden.
Herr l’Orteye berichtet, dass er erst seit kurzem für die Inventur zuständig sei und bestätigt, dass eine Inventur bei der Kulturstiftung noch ausstehe.
(Anmerkung: Gemäß Organigramm zeichnet Herr l’Orteye seit dem 01.07.2015 verantwortlich für die Inventur).
Eine Frage Frau Metzners, ob die Vorlage der Jahresabschlüsse für 2010 bis 2016 angesichts der fehlenden Inventur überhaupt noch Sinn habe, beantwortet Herr Baltz dahin gehend, dass im RPA erwartet werde, dass die Geschäftsführung der Kulturstiftung die erforderlichen Eröffnungsbilanzkorrekturen bei den nunmehr noch nachträglich zu erstellenden Jahresabschlüssen berücksichtigen wird. Herr Meyer konkretisiert diese Aussage auf Nachfrage von Frau Metzner, indem er berichtet, dass die Jahresabschlüsse für die Jahre 2011 -2015 bislang noch nicht fertig gestellt und veröffentlicht seien, was von Herrn l’Orteye bestätigt wird.
Herr Wolter beklagt den offensichtlichen Verlust der Kontrollmöglichkeit von aus der Kernverwaltung heraus getrennten Einrichtungen und Betrieben.
Herr Niewöhner schlägt vor, für die nächste RP-Ausschuss-Sitzung am 12.05.2016 den „Finanzsenator“ einzuladen, damit dieser zu den durch den Prüfungsbericht aufgeworfenen Fragen der Ausschussmitglieder Rede und Antwort stehen könne. Der Vorsitzende bestätigt diesen Wunsch, wonach seiner Meinung nach für die anstehende RP-Ausschuss-Sitzung am 12.05.2016 neben der Geschäftsführung der Kulturstiftung auch der Bürgermeister einzuladen sei.
Darüber hinaus regt Herr Rottloff an, zu dem ständig wiederkehrenden Thema Bedienungs- und Abstimmungsfehler der MACH-Software, welches auch in diesem Prüfungsbericht eine gewisse Rolle spiele, eine Stellungnahme von der Verwaltung anzufordern.
(Anmerkung: vgl. abschließende Wertung des RPA zum Prüfungsbericht EB - Kulturstiftung)
Herr Meyer sagt zu, eine entsprechende Stellungnahme der Verwaltung anzufordern.
Herr l’Orteye gibt zu Protokoll, er habe die abschließende Wertung der Stellungnahme des RPA erst einen Tag vor der Sitzung erhalten und könne somit noch nicht darauf antworten.
Ferner bittet Herr Freitag um Klärung, ob in der Bilanz ein positives oder negatives Verrechnungskonto ausgewiesen worden ist?
Herr l’Orteye sagt die Beantwortung dieser Frage zu.
Es ergeht ein einstimmiger Beschluss zu den nachstehenden Anträgen Herrn Rottloffs:
- Vertagung des TOP 7.1 in die nächste RP-Ausschuss-Sitzung am 12.05.2016
- Einladung des Bürgermeisters
- Einladung der Geschäftsführung der Kulturstiftung