Auszug - Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge  

21. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018
TOP: Ö 9.4
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 02.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 18:51 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Frau Leu führt folgendes aus:

Frau Leu führt folgendes aus:

 

Bereits im Sozialausschuss vom 02.12.2015 wurde berichtet, dass nunmehr die eGK für Flüchtlinge eingeführt werden soll.

 

Am 13.10.2015 hat das Land SH mit den Krankenkassen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.

Mit Erlass vom 29.12.2015 hat das Land per Weisung die HL verpflichtet, die Rahmenvereinbarung anzuwenden und die elektronische Gesundheitskarte einzuführen.

Zuständig für die Hansestadt Lübeck ist die DAK. Die Gemeindediakonie wurde ebenfalls eingebunden.

 

Nach einem ersten Gespräch am 20.11.2015 ist es in guter Zusammenarbeit mit der DAK gelungen, dass von ca. 2000 Flüchtlingen, die zum 01.01.2016 anspruchsberechtigt sind, zum 28.12.2015 ca. 1.600 Flüchtlinge einen Behandlungsschein von der DAK zugestellt bekommen haben. Die restlichen Flüchtlinge haben nach und nach ihren Behandlungsschein zugesandt bekommen. Probleme gab es teilweise, weil die Flüchtlinge in der Zwischenzeit die Unterkunft gewechselt haben und bei Angehörigen gab es technische Probleme bei der Datenübermittlung.

 

Wöchentlich werden die Neuankömmlinge der DAK gemeldet. Es wird an einer technischen Möglichkeit gearbeitet, die Daten sofort nach Eingabe an die DAK zu übermitteln.

 

Mittlerweile konnte auch ein Teil der erforderlichen Fotos an die DAK übermittelt werden, so dass zu erwarten ist, dass zum Ablauf des ersten Quartals alle Flüchtlinge auch die eGK besitzen. Erste Gesundheitskarten wurden bereits versandt.

 

Flüchtlinge, die auf eine sofortige ärztliche Behandlung angewiesen sind, erhalten vorübergehend einen Krankenschein vom Bereich 2.500.

 

Auf Nachfrage erläutert Frau Leu, dass die Gesundheitskarte bis zu 15 Monate ab Meldung bei der DAK gültig ist. Die Verwaltung erhofft sich durch die Einführung eine erhebliche Einsparung an Verwaltungsaufwand.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.