Auszug - Bebauungsplan 29.08.00 - Solmitzstraße/ Straßenfeld - Satzungsbeschluss (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 01.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/03295 Bebauungsplan 29.08.00 - Solmitzstraße/ Straßenfeld -
Satzungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Zamory, Rasmus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Stolzenberg verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal

Herr Stolzenberg verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal.

 

 

Frau Friedrichsen spricht die Begründung auf der Seite 7, Nummer 3.4 an. Hierbei erschließe es sich ihr nicht, was im vorletzten Absatz der Seite in kursiv gedruckter Schrift abgebildet sei. Sie möchte hierzu wissen, ob ein ruinöser Wettbewerb in Gange gesetzt werden solle, da sich auch die Aussagen teilweise widersprächen. Ihrer Meinung nach müsse der in kursiv gefasste Absatz weggelassen werden.

Herr von Zamory erläutert, dass zeitgleich zur Erweiterung des Aldi-Marktes an der Solmitzstraße der Aldi-Markt an dem nicht integrierten Standort auf dem ehemaligen Metallhüttengelände geschlossen werde. Dadurch entstünde ein zusätzliches Potential zur Erweiterung des Aldi-Marktes im Stadtteilzentrum. Tatsächlich könne man diesen Absatz auch kürzer fassen.

 

Herr Stüttgen merkt an, dass ihm aufgefallen sei, dass es zum Satzungsbeschluss noch einige Abstimmungen mit dem Investor gegeben habe. Es sei verwunderlich, warum es noch eine so späte Änderung im Planverfahren gäbe und er möchte wissen, aus welchem Grund dies geschehen sei.

Herr vom Zamory führt aus, dass es in der Tat unglücklich gelaufen sei, dass einige Anforderungen vom Investor erst spät vorgetragen worden seien. Allerdings machen die durchgeführten Änderungen städtebaulichen Sinn und es sei auch eine erneute eingeschränkte Beteiligung durchgeführt worden.

 

Herr Howe spricht die Begründung auf der Seite 11 an und möchte wissen, in welchem Zusammenhang das Fällen der drei alten Platanen mit einem eventuellen Umgestalten der Bushaltestelle stehe. Weiterhin möchte er wissen, warum nicht in der Begründung stehe, wie stark die Bäume sein sollen, die für die jeweils sechs Stellplätze gepflanzt werden sollen, obwohl dies in der Vorprüfung angegeben sei.

Bezüglich der im Nachhinein gemachten Änderungen möchte Herr Howe wissen, ob die 3-geschossigen Höhen im WA-Gebiet auch noch geändert werden, da eine Verdichtung gewünscht sei.

Herr von Zamory erklärt im Bezug auf die angesprochenen Bäume, dass das Wesentlich sei, was in den textlichen Festsetzungen aufgeführt werde. Die Mindestanforderungen seien in den textlichen Festsetzungen enthalten. Bezüglich eines Ausbaus der Bushaltestelle verweist er auf einen möglichen Termin Ende 2016.

 

Herr Prieur möchte wissen warum es nur die Regelung „rechts rein“ und „rechts raus“ unter Nr. 5.3.1 auf der Seite 10 der Begründung als Zu- und Abfahrt geben solle, da die momentane Verkehrsführung auch ein anderes Abbiegen zulasse. Seiner Meinung nach müssten die Personen, die aus Richtung „Roter Hahn“ kämen zusammen mit dem rechts abbiegenden Verkehr aus der Kücknitzer Hauptstraße an der Kreuzung wenden, um das Grundstück zu erreichen.

Herr von Zamory erläutert, dass es momentan offiziell nur ein „rechts rein“ und „rechts raus“ als Zu- und Abfahrt gebe, die durchgezogene Markierung aber durch missbräuchliches Abbiegen nicht mehr zu erkennen sei. Die zukünftige straßenverkehrsrechtliche Regelung wurde in Abstimmung mit der unteren Verkehrsbehörde und der Polizei festgelegt.

 

Herr Ramcke möchte bezüglich der Festsetzung der Anzahl neu zu pflanzender Bäume wissen, warum diese zahlenmäßig nicht benannt werden könne.

Herr von Zamory führt aus, dass dies damit zusammenhänge, wie die neu zu gestaltende Haltestelle aussehen werde, entweder als Busbucht oder als Fahrbahnrandhaltestelle.

Herr Senator Boden ergänzt, dass eine getätigte Festsetzung auch zwingend umzusetzen sei.

 

Herr Stüttgen möchte bezüglich der Gestaltung der Parkplätze wissen, wie genau diese aufgeteilt werden sollen und wie es mit der lärmfreundlichen Asphaltierung aussehe und ob etwas zu den unterschiedlichen Kosten gesagt werden könne.

Herr von Zamory erklärt, dass auf die Festsetzung von Rasengittersteinen für die Stellplätze aus Lärmschutzgründen verzichtet worden sei, da diese beim Be- und Entladen mit dem Einkaufswagen überfahren würden. Hierbei gehe man davon aus, dass in der Praxis Einkaufswagen auch neben dem PKW entladen würden und nicht nur dahinter.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            14 Stimmen

Herr Stolzenberg war wegen Befangenheit nicht anwesend.

 

Herr Stolzenberg nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die nach der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die während der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 29.08.00 – Solmitzstraße/ Straßenfeld  abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Die Berichte zur Prüfung und Abwägung die im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 29.08.00 – Solmitzstraße/ Straßenfeld  in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3.              Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.