Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 01.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5

5.1.1              Priwall Waterfront / Erster Bauabschnitt / Einwände (Herr Howe) (5.610)

(TOP 5.2.3 am 07.12.2015)

Herr Howe möchte wissen, nachdem der erste Bauabschnitt des Projektes Priwall Waterfront beschlossen wurde, wann die Einwänder benachrichtigt werden, wie deren Einwände seitens der Verwaltung abgearbeitet wurden.

             

Zwischenantwort

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort

Die Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung und Abwägung der im B-Planverfahren 33.05.00 Priwall Waterfront, Teilbereich 1 abgegebenen Stellungnahmen wird in zwei Schritten vorgenommen:

Gemäß § 3 (2) Satz 5 BauGB kann bei "mehr als 50 abgegebenen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt die Mitteilung über das Ergebnis dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird." Da uns knapp 500 gleichlautende Stellungnahmen (teilweise ohne Adresse, nur mit Unterschrift) vorliegen, wird die Verwaltung von dieser Möglichkeit im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses in der Stadtzeitung im Laufe des Januar 2016 Gebrauch machen.

 

Die Beantwortung der 93 persönlich abgegebenen Stellungnahmen soll zeitlich parallel erfolgen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2              Straßenunterhaltung in Kronsforde (Herr Stolzenberg) (5.660)

(TOP 5.2.9 am 18.01.2016)

Herr Stolzenberg erklärt, dass ein Graben in Kronsforde auf einer Länge von rund 60m im Rahmen einer Verrohrung zugeschüttet wurde. Er möchte wissen ob hierfür eine naturschutzrechtliche Genehmigung notwendig sei.

             

Zwischenantwort

Es wird zugesagt, festzustellen, wer hierfür die Zuständigkeit trägt und dementsprechend für die Beantwortung zuständig sei.

             

Abschließende Antwort

Die Frage ist an das zuständige Sachgebiet 5.660.5-3 „Verkehrsflächenbewirtschaftung West“ weitergeleitet worden. Von dort wird übermittelt, dass

  • es in Kronsforde Straße „Altenfeld“ / Einmündung „Otternweg“ seit einigen Jahren Probleme zur Entwässerung der Verkehrsflächen gibt,
  • dies einen ca.15 m langen Entwässerungsgraben betrifft, zu dem ein privater Anlieger die Bauverwaltung darauf hingewiesen hat, dass bei Regenereignissen der Graben einen hohen Wasserstand führt,
  • dadurch die angrenzende Einfriedung des Anliegers statisch instabil wird und diese in den letzten Jahren öfters neu ausgerichtet werden musste,
  • der Böschungsbereich im Radius Otternwerg zudem ständig zerfahren war und sich dadurch eine Gefahrenstelle bildete, da die Böschung einen Winkel von ca. 60 Grad hatte und der Untergrund sehr weich und damit nicht befahrbar war.

 

Die Abteilung Flächenmanagement hat daraufhin entschieden, zunächst den Winkel der Böschung zu entschärfen, wodurch jedoch der Querschnitt des Entwässerungsgrabens verringert wurde, was sich wiederum nicht positiv auf den Wasserdurchfluss ausgewirkt hat. Um das Problem endgültig zu beseitigen blieb dann nur noch die Möglichkeit der Grabenverrohrung. Hierzu ist anzumerken, dass der vorhandene Graben in Richtung eines offenen Gewässers verläuft und ein Teilstück dieses Grabens schon seit langem verrohrt war.

Das Material der – bestehenden – Verrohrung besteht aus Betonrohren mit einem Durchmesser von 30 cm. Wann diese Rohrverlegung erfolgte lässt sich leider nicht feststellen. Bei den jetzt durchgeführten Tiefbauarbeiten wurde festgestellt, dass der Auslauf im Otternweg 20 cm tiefer lag als der Zulauf in die alte Verrohrung, so dass dies wohl ursächlich für den Rückstau im Grabensystem war (falsche Gefälleneigung). Die Bauverwaltung hat deshalb die alte Verrohrung auf einer Länge von ca. 30 m mit aufgenommen, um einen Abfluss mit entsprechendem Gefälle zu gewährleisten. Es besteht jetzt auf der gesamten Länge über rund 45 m eine Verrohrung, die eine sichtbare Verbesserung der o.a. Situation bewirkt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.