Auszug - Neu: Anfrage Marcel Niewöhner - Standort Kronsforder Landstraße für EAE  

40. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 26.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:29 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2016/03329 Marcel Niewöhner
Standort Kronsforder Landstraße für EAE
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der BfL Fraktion Bearbeiter/-in: Stadthaus-Panissie, Astrid
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Senator Boden beantwortet die Anfrage mündlich

Herr Niewöhner stellt mit der Vorlage 2016/03329 folgende Anfrage:

 

 

1. Stellt die Umsetzung des Beschlusses, in der Kronsforder Landstraße eine Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung mit einer angegebenen Belegungskapazität von bis zu 2.000 Personen zu errichten, einen rücksichtslosen und rechtswidrigen Eingriff in den Gebietserhaltungsanspruch der innerhalb des betreffenden B-Plan-Gebiets wohnhaften Bürger dar?
2. Mit welchem Aufwand und Kosten in welcher Höhe für die Erschließung des Grundstückes ist zu rechnen und wer trägt diese Kosten?
3. Welche Standortalternativen innerhalb des Gemeindegebiets wurden unter den Maßgaben der aktuellen Gesetzesänderungen (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz bzw. Novellierung BauGB) und der geplanten Größenordnung im Vorwege der Standortwahl "Kronsforder Landstraße / An der Rothebek" geprüft? Welche Kriterien wurden zum Ausschluss sämtlicher Standortalternativen herangezogen?

 

Herr Senator Boden beantwortet die Anfrage mündlich.

 

zu 1.

Diese Frage wurde in dieser vom Land neu definierten Größenordnung von bis zu 2.000 Flüchtlingen und in Bezug auf den bestehenden B-Plan durchaus kontrovers diskutiert. Das Land, hier MIB, hat in der letzten Sitzung des Bauausschusses am 18.01.16 informiert, dass man für die Realisierung die Durchführung eines Bebauungsplanes zugrunde legen will, in der diese und andere Fragestellungen sachgerecht und unter der Planungshoheit der HL abgearbeitet werden können.

zu 2.

Nach o. g. Info im BA bestätigt das MIB, dass es noch keine ausgearbeitete bauliche Konzeption für diesen Standort gibt, von daher auch noch keine Aussagen zur möglichen Erschließung gemacht werden können. Vorhabenträger für die EAE ist das Land, von daher auch Kostentragung für alle im Zusammenhang mit der EAE erforderlichen Maßnahmen durch das Land.

zu 3.

Standortalternativen wurden sowohl im Rahmen der Standortdiskussion am Bornkamp (s. ausführliche Ausarbeitung und Präsentation u. a. im Hauptausschuss) sowie nochmals im Nachgang der Bornkamp-Entscheidung, die zu dem Standort Kronsforder Landstraße führte. Wesentliche Voraussetzung ist dabei natürlich die Verfügbarkeit der erforderlichen Grundstücksflächen durch das Land. Dies ist nach Vollzug der vor dem Abschluss stehenden Ankaufsbemühungen an diesem Standort erfüllt.

 

Keine weiteren Wortmeldungen.

 


 

Der Hauptausschuss nimmt

Der Hauptausschuss nimmt

die Antwort zur Kenntnis.