Auszug - Anfrage von Herrn Rohlf zur Auswirkung der Tourismusabgabe auf die EBL  

27. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 9.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 21.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:35 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Wilcken liest die Anfrage von Herrn Rohlf vor: „Ist die EBL voraussichtlich von der Einführung der Tourismusabgabe betroffen, die im Juni 2016 der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgelegt werden soll

Herr Wilcken liest die Anfrage von Herrn Rohlf vor: „Ist die EBL voraussichtlich von der Einführung der Tourismusabgabe betroffen, die im Juni 2016 der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgelegt werden soll?“

 

Herr Dr. Verwey erklärt, dass die Tourismusabgabe keinerlei Auswirkungen auf die EBL habe, da die EBL ausschließlich Dienstleistungen erbringe. Diese Auskunft sei vom Bereich Recht eingeholt worden.

 

In diesem Zusammenhang möchte Herr Rohlf weiter wissen, wie sich das Thema mit der Werkstatt und mit den Altkleidern als Konkurrenz zu anderen Unternehmen auswirke. Dies wird von Herrn Dr. Verwey verneint.

 

 

 

 

 

zu 9.2

Anfrage von Herrn Zahn

 

 

Der Vorsitzende verliest eine Anfrage von Herrn Zahn: „Am Montag, den 11. Januar 2016 war Lübeck wieder einmal "in aller Munde". Der Grund war Glatteis, Busse u. a. konnten nicht fahren. Wir haben mit der Einführung der Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst neue Gebühren erhoben und eine Offensive gestartet: „Alles sollte besser werden als zuvor.“ Aber der fast erste Wintertag führte dazu, dass in Lübeck die Busse nicht fuhren und über Lübeck in Funk und Fernsehen berichtet wurde. Herr Zahn findet, dies darf nicht wieder geschehen – hier seien die EBL in der Pflicht!“

 

Herr Dr. Verwey betont, dass er sich auf eine gute Arbeit des Winterdienstes und der Straßenreinigung verlassen könne und bittet Herrn Martsch um eine kurze Stellungnahme.

 

Herr Martsch führt aus, dass am 11.01.2016 nachts Glatteis vorhanden war. Die EBL

habe am 10.01.2016 zwischen 20 und 23 Uhr die Gefahrenstellen vorbeugend abgestreut, um am 11.01.2016 ab 4 Uhr morgens weiter abzustreuen. Die Verpflichtung der Kommunen sei laut Gesetzgeber, die Straßen vor Eintritt des allgemeinen Berufsverkehrs abzustreuen.

Er berichtete weiterhin von einigen Glätteunfällen, die jedoch nicht auf Brücken, Steigungen und Gefällstrecken (gefährliche Verkehrsflächen) eingetreten seien. Gleichfalls teilt Herr Martsch mit, dass er mit Herrn Raasch, Betriebsleiter vom Stadtverkehr Lübeck, gesprochen habe. Den Busfahrern sei es auf der Straße nachts zu gefährlich gewesen, so dass die Leitstelle letztendlich entschieden habe, die Busse vorübergehend nicht einzusetzen. Er betont ausdrücklich, dass aus Sicht der EBL der Winterdienst korrekt ausgeführt worden sei. Die Entscheidung der Stadtwerke könne die EBL nicht beeinflussen.

 

Herr Lange fragt nach der Vorbereitung aufgrund der Wettervorhersage für die nächsten Tage. Herr Martsch versichert, dass die EBL gut vorbereitet seien. Der Einsatzbeginn sei sehr genau zu koordinieren, um Ressourcen zu schonen und richtig einzusetzen.

 

Herr Ramcke fragt, wo die Wettervorhersagen eingeholt werden. Herr Martsch verweist auf den Deutschen Wetterdienst und die MeteoGroup (Glaette24.de).

 

 

9.3 – Anfrage von Herrn Martens zur Toilettensituation auf dem Markt

 

Herr Martens fragt, ob die „Nette Toilette“ als Ersatz für die Markttoilette fungiere. Hierin zeigt er sich skeptisch und bezweifelt diese Variante als Lösung. Herr Dr. Verwey verweist auf die EBL als Dienstleister und betont, dass die „Nette Toilette“  aus Sicht der Hansestadt Lübeck ein gutes und kostengünstiges Modell sei. Sollte jedoch an dem Standort mehr Bedarf ermittelt werden, könne dort etwas temporisiert werden.

 

Der Vorsitzende bemerkt nochmals die Rolle der EBL als Dienstleister und verweist auf die Zuständigkeit des Fachbereiches 5, Fachbereich Planen und Bauen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Vorsitzende erklärt nach Prüfung der Tagesordnung, dass im nichtöffentlichen Teil keine seniorenrelevanten Angelegenheiten anfallen. Die Vertreter des Seniorenbeirates verlassen die Sitzung.

 

Der Vorsitzende stellt um 17:29 Uhr die Nichtöffentlichkeit her.