Auszug - Schulpflicht für Flüchtlinge in Lübeck  

15. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 4.2
Gremium: Schul- und Sportausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 21.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Grund-und Gemeinschaftsschule St. Jürgen
Ort: Grund- und Gemeinschaftsschule St. Jürgen, Mensa Kalkbrennerstraße 5, 23562 Lübeck
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Dreier informiert anhand einer den Ausschussmitgliedern vorliegenden aktuellen Übersicht über die DaZ-Zentren im Schuljahr 2015/2016 in Lübeck (siehe Anlage 2) und erläutert, dass zum 01

Herr Dreier informiert anhand einer den Ausschussmitgliedern vorliegenden aktuellen Übersicht über die DaZ-Zentren im Schuljahr 2015/2016 in Lübeck (siehe Anlage 3) und erläutert, dass zum 01.12.2015 die bisherigen DaZ-Außenstellen in DaZ-Zentren umgewandelt worden seien. Eine Besonderheit in Lübeck sei, dass sich mit dem Carl-Jakob-Burckhardt-Gymnasium und der Ernestinenschule auch zwei Gymnasien beteiligen, die DaZ-SchülerInnen würden für die dortige Zuweisung anhand ihrer Englischkenntnisse gezielt ausgewählt. Im Weiteren geht Herr Dreier auf die Versorgung der Sammelunterkünfte ein. Zur Notunterkunft im ehemaligen Praktiker-Baumarkt teilt Herr Dreier mit, dass dort aktuell 38 schulpflichtige Kinder untergebracht seien. Aufgrund der kurzen Aufenthaltsdauer von 4 Wochen sei eine DaZ-Zuweisung nicht sinnvoll. Auf Initiative von Herrn Prof. Arnhold seien dort jedoch ehrenamtliche Kräfte tätig. Herr Dreier teilt weiter mit, dass an einzelnen Standorten aufgrund von fehlenden Kapazitäten der DaZ-Unterricht von 4 auf 2 Stunden täglich verkürzt werden muss, um die Versorgung weiterhin sicherzustellen.

 

Zum Vorschlag von Frau Schatz, Kapazitätsprobleme durch das Aufstellen von Containern an den Gemeinschaftsunterkünften zu lösen, erläutert Herr Dreier, dass zur Sicherstellung der Integration das Aufstellen von Containern höchstens vor Ort an den Schulen in Frage käme.

 

Frau Aberle geht auf die Situation in der Notunterkunft ein und hält es für zumutbar, dass zumindest die älteren Kinder auch längere Strecken bis zum DaZ-Zentrum eigenständig bewältigen und eine Beschulung dieser Kinder daher aus ihrer Sicht möglich sei. Herr Dreier bietet an, dass die Gemeindediakonie ihm diese Kinder meldet, dann könne eine DaZ-Zuweisung erfolgen. Ein unterjähriger Wechsel des DaZ-Zentrums sei jedoch nicht möglich.

 

Frau Senatorin Weiher sieht hier die Gemeindediakonie in der Verantwortung, auch die erforderliche Begleitung der Kinder sicherzustellen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Haltermann gibt Herr Dreier einen Ausblick auf die weitere Entwicklung und die damit verbundenen Herausforderungen hinsichtlich der erforderlichen Personal- und Raumkapazitäten. Wenn die derzeit 500 Kinder der DaZ-Basisstufe in die Aufbaustufe wechseln, so Herr Dreier, entspräche dies 20 Klassen in der Klassenstufe 5 bis 9, die jetzt schon mit 27 bis 29 SchülerInnen belegt seien. Hinsichtlich der Personalfrage habe Herr Dreier gerade das Ministerium angeschrieben.

 

Herr Thorn ergänzt, dass der Schulträger und die Schulaufsicht zu dieser Thematik in enger Abstimmung seien. Zur Raumsituation führt Herr Thorn aus, dass zusätzliche Kapazitäten nicht zur Verfügung stünden. Eine Konzentration von Flüchtlingsklassen soll in jedem Fall vermieden werden.

 

Der Vorsitzende fragt, ob eine Änderung der Problematik in der Notunterkunft im ehemaligen Praktiker-Baumarkt zu erwarten  sei. Der Vorsitzende sieht das Land in der Verantwortung, die Schulversorgung der Flüchtlingskinder von Beginn an sicherzustellen. Das Ehrenamt könne die Aufgabe des Landes nicht ersetzen und gerade die ersten 4 bis 6 Wochen seien sehr wichtig für das Gelingen des Integrationsprozesses.

 

Herr Dreier entgegnet, dass der Bereich Soziale Sicherung über die Aufenthaltsdauer in der Notunterkunft zu entscheiden habe. Er wiederholt sein Angebot, eine Zuweisung der dortigen Kinder auf Empfehlung der Gemeindediakonie vorzunehmen.

 

Frau Weiher weist darauf hin, dass die Notunterkünfte lange nicht so in Anspruch genommen worden sei, wie zunächst erwartet. Sie geht davon aus, dass sich die Situation mit der Fertigstellung der Gemeinschaftsunterkünfte weiter entspannen werde.

 

Frau Rhenius hat den Kenntnisstand, dass der ehemalige Praktiker-Baumarkt im Rahmen des laufenden Versteigerungsverfahrens nur noch bis April 2016 als Notunterkunft für Flüchtlinge zur Verfügung stünde. Dann erfolge eine Versteigerung, an der auch die Hansestadt Lübeck teilnehmen könne.

 

 

Der Ausschuss nimmt den

Der Ausschuss nimmt den

mündlichen Bericht zur Kenntnis.

             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 3_DaZ Zentren im Schuljahr 2015_2016 (391 KB)