Auszug - Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft vom 26.11.2015 an den Schul- und Sportausschuss; hier: Antrag der SPD-Fraktion betr. Betriebskostenzuschüsse für Sportvereine mit eigenen Anlagen  

15. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 6.2.1
Gremium: Schul- und Sportausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 21.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Grund-und Gemeinschaftsschule St. Jürgen
Ort: Grund- und Gemeinschaftsschule St. Jürgen, Mensa Kalkbrennerstraße 5, 23562 Lübeck
VO/2016/03300 Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft vom 26.11.2015 an den Schul- und Sportausschuss; hier: Antrag der SPD-Fraktion betr. Betriebskostenzuschüsse für Sportvereine mit eigenen Anlagen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Luck, Antje
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr

Auf Vorschlag von Frau Senatorin Weiher erfolgt eine gemeinsame Behandlung der Tagesordnungspunkte 6.2.1 und 6.2.2.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Lengen bestätigt Herr Thorn, dass antragsgemäß der TSB um Stellungnahme gebeten worden sei. Nach Auswertung der Rückmeldungen der betroffenen Vereine sei von einer Summe von jährlich ca. 40.000 Euro für Gebührensteigerungen städt. Betriebe auszugehen.

 

Mit Einverständnis des Ausschusses erteilt der Vorsitzende Herrn Bernet, TSB, das Wort. Herr Bernet erläutert das Anliegen des TSB, die betroffenen Vereine von den Kosten zu entlasten und geht auf die Ermittlung des hierfür erforderlichen Finanzierungsbedarfs ein.

 

Herr Thorn blickt zurück auf die Entwicklung der Sportförderrichtlinien und das damit zusammenhängenden Interesses der Vereine mit eigenen Anlagen an einer Refinanzierung ihrer Aufwendungen für die Regensteuer und die Straßenreinigungsgebühren.

 

Auf Nachfrage von Frau Röttger erklärt Herr Thorn, dass die Ermittlung des Erstattungsbedarfs auf der Grundlage der eingegangenen Bedarfsmeldungen Vereine gegenüber dem TSB erfolgt sei und keine vollumfänglichen Angaben für alle Vereine vorliegen. Herr Thorn weist weiter darauf hin, dass die Erstattung der jährlichen Aufwendungen für Straßenreinigungsgebühren und Regensteuer gemäß § 10 der Sportförderrichtlinien nachrangig zu der Jugendsportförderung, den Ehrungen und den Schwimmbadzuschüssen sei.

 

Dazu sprechen Herr Dr. Lengen und Frau Senatorin Weiher, die erklärt, dass eine anderweitige Regelung über eine Ausnahme in den Satzungen der Hansestadt Lübeck für wenige Sportvereine nicht möglich sei.

 

Der Vorsitzende formuliert in Abstimmung mit der Verwaltung einen entsprechenden Änderungsvorschlag der überwiesenen Antragstexte.

Herr Dr. Lengen ändert den Antrag der SPD-Fraktion auf den von der Verwaltung ermittelten Betrag von 40.000 Euro und übernimmt in Vervollständigung des Antrages die Formulierungsempfehlung der Verwaltung.

 

Der Vorsitzende lässt über den geänderten Antrag abstimmen:
 

Antrag:

Antrag:

Die SPD-Fraktion beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

1. § 5 der Sportförderrichtlinien der Hansestadt Lübeck wird um den Punkt 5.2.

„Die Lübecker Sportvereine mit eigenen Anlagen gemäß Punkt 5.1, Satz 1, erhalten auf Antrag eine Erstattung Ihrer jährlichen Aufwendungen für Straßenreinigungsgebühren und Regensteuer.

 

Entsprechende Anträge inkl. Kopie des Gebühren-/ Steuerbescheides, sind bis zum 30.06. eines Jahres einzureichen.“ ergänzt.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt das Produktsachkonto 121001000.5318001in Höhe von aktuell 282.500 EUR/Jahr für 2016 ff. um jeweils 40.000 EUR auf 322.500 EUR/ Jahr zu erhöhen.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig antragsgemäß zu beschließen.