Auszug - Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft vom 24.09.2015 an den Schul- und Sportausschuss; hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE betr. Evaluation Modellprojekt "Poolbildung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung"  

15. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 6.1
Gremium: Schul- und Sportausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 21.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Grund-und Gemeinschaftsschule St. Jürgen
Ort: Grund- und Gemeinschaftsschule St. Jürgen, Mensa Kalkbrennerstraße 5, 23562 Lübeck
VO/2015/03135 Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft vom 24.09.2015 an den Schul- und Sportausschuss; hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE betr. Evaluation Modellprojekt "Poolbildung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin WeiherBezüglich:
VO/2015/02773
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Luck, Antje
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Senatorin Weiher gibt zu Punkt 1 des Antrags den Hinweis, dass damit die Menschen ausgeschlossen würden, die keine Ausbildung machen könnten oder wollten und die auf das bestehende niedrigschwellige Angebote angewiesen seien

Frau Senatorin Weiher gibt zu Punkt 1 des Antrags den Hinweis, dass damit die Menschen ausgeschlossen würden, die keine Ausbildung machen könnten oder wollten und die auf das bestehende niedrigschwellige Angebot angewiesen seien. Eine Umsetzung von Punkt 2 des Antrags würde Mehrkosten in Höhe von bis zu 300.000 Euro nach sich ziehen. Dies hätte zur Folge, dass weniger Personal eingesetzt werden könnte. 

 

Herr Puhle weist zu Punkt 3 des Antrags darauf hin, dass die Träger vor dem Hintergrund der befristeten Verträge nicht dazu verpflichtet werden könnten, unbefristetes Personal einzustellen.

 

Frau Albrecht nimmt Bezug auf den Vermerk der Verwaltung zu dem Antrag, der in der letzten Sitzung umverteilt und dem Protokoll beigefügt wurde und trägt nochmals das Ergebnis der von den Trägern eingeholten Stellungnahmen zu den beantragten Maßnahmen vor:

 

… zum Thema Qualifizierung: die die Schulsozialräume koordinierenden Träger bekennen sich im Grundsatz zur Notwendigkeit von kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung für MitarbeiterInnen im Sozialen Arbeitsfeld, so auch für die MitarbeiterInnen im Bereich schulischer Inklusion. Gemäß der künftigen Budgetverträge zum Inklusionspool soll zwischen der Kommune und den Trägern eine entsprechende Vereinbarung hergestellt werden.

 

… zum Themenschwerpunkt Eingruppierung von SpA: die die Schulsozialraum-koordinierenden Träger bestätigen gerne, dass die von ihnen im Rahmen der schulischen Inklusion eingesetzten MitarbeiterInnen gemäß der jeweils bei den einzelnen o.g. Trägern zur Anwendung gelangenden Tarifsysteme vergütet werden. Hiervon abweichende Wünsche der Bürgerschaft nach einer höheren als der tariflichen Vergütung bedürfen dann einer entsprechenden finanziellen Nachsteuerung der Hansestadt Lübeck, da es ansonsten unweigerlich zu Leistungsreduzierungen (geringere Stundenanzahl) kommen wird.

 

… zum Themenschwerpunkt unbefristete und sozialpflichtige Verträge: die MitarbeiterInnen der o.g. Träger im Inklusionspool sind zu annähernd 100% sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Eine Befristung von Arbeitsverhältnissen insbesondere in diesem Bereich – mangels alternativer Einsatzmöglichkeiten in anderen Arbeitsfeldern der Träger – steht jeweils in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vertragsbefristung des Inklusionspoolvertrages.

 

Zu der Kritik von Herr Luetkens, dass die IntegrationshelferInnen aufgrund der kurzen Beschäftigungsdauer von 10 Monaten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben könnten, entgegnet Herr Puhle, dass diese Problematik mit dem neuen Poolmodell aufgehoben wurde und längerfristige Arbeitsverhältnisse geschlossen werden könnten. Herr Dreier bestätigt dies. Auch Herr Dreier sieht einen Bedarf für eine sukzessive Qualifizierung, ein verpflichtender Einsatz von pädagogischen Fachkräften würde jedoch zu einem Personalmangel führen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen:

 

Antrag:

Antrag:

  1. Die IntegrationshelferInnen, die im Personalpool als sozial erfahrene Personen ausgewiesen sind, bekommen mindestens eine berufliche Weiterbildung für den Beruf einer Sozialpädagogischen Assistentin angeboten.
     
  2. Entsprechend werden diese Sozialpädagogischen AssistentInnen, nach erfolgreicher Ausbildung, in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert.
     
  3. Alle IntegrationshelferInnen im Personalpool bekommen ein unbefristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

 

Der Ausschuss lehnt den Antrag bei einer

Der Ausschuss lehnt den Antrag bei einer

Gegenstimme und einer Enthaltung ab.