Herr Dr. Vollmeyer und Herr Goede vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten aus Kiel erläutern, dass das Land plane, nur noch zwei zusätzliche Standorte neben Neumünster für dauerhafte Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) zu erwerben und diese langfristig zu betreiben. Diese wären in Kiel und in Lübeck.
Herr Dr. Vollmeyer erläutert, dass er momentan noch keine verbindlichen Informationen abgeben könne, da das Land erst ein Grundstück im Umfeld der Kronsforder Landstraße gekauft habe und der Kauf von zwei weiteren angrenzenden Grundstücken noch vom Landtag abgesegnet werden müsse. Dies könne aber unter Umständen noch im Laufe dieser Woche der Fall sein.
Die meisten EAE des Landes sind Mietobjekte, die nur eine bestimmte Laufzeit hätten. Daher plane das Land in Lübeck, auf den dann zur Verfügung stehenden drei zusammenhängenden Grundstücken eine EAE, welche nicht aus Containern bestehen werde, sondern aus Gebäuden in Modulbauweise für maximal 2.000 Flüchtlinge. Da das Gesamtgrundstück eine Fläche von rund 50.000 Quadratmeter hätte, könne hier recht großzügig mit vielen Freiflächen und Abstandsflächen, also anwohnerverträglich geplant werden.
Herr Goede ergänzt, dass es noch kein bauliches Konzept gäbe, sondern erst der Erwerb der Flächen im Vordergrund stünde. Anschließend müsse in Zusammenarbeit mit der Hansestadt Lübeck ein Bebauungskonzept als Grundlage für den B-Plan entwickelt werden.
Herr Lötsch möchte wissen, im Hinblick auf die auslaufende Mietdauer des Volksfestplatzes am 31.12.2016, mit welcher Zeitschiene man hier plane.
Herr Dr. Vollmeyer erläutert, dass die EAE an der Kronsforder Landstraße nicht den Volksfestplatz ablösen solle. Ggf. könne man den Mietvertrag dort verlängern oder die Flüchtlinge erst einmal auf andere EAE des Landes verteilen.
Herr Lötsch möchte weiter wissen, ob eine eventuelle Nachnutzung des Grundstücks an der Kronsforder Landstraße auch zur Diskussion stünde.
Herr Dr. Vollmeyer führt aus, dass dies zunächst kein Thema sei, aber planungsrechtlich mit beachtet werden müsse. Man gehe von einer Dauer der Nutzung aus, solange die Notwendigkeit zur Aufnahme von Flüchtlingen vorhanden sei.
Frau Friedrichsen möchte wissen, ob mit Blick auf eine eventuelle Nachnutzung, auch das barrierefreie Wohnen geplant werde.
Herr Goede erläutert, dass dies noch nicht konkretisiert wurde, aber man sich darüber Gedanken machen könne.
Herr Rosenbohm möchte wissen, wer für die Aufstellung des B-Planes verantwortlich bzw. zuständig sei.
Herr Goede führt aus, dass die Bauleitplanung Aufgabe der Hansestadt Lübeck sei, das Verfahren allerdings in enger Abstimmung mit dem Land durchzuführen sei.
Herr Schröder erläutert, dass dieser Vorgang gleichzusetzen sei mit einem normalen anderen B-Planverfahren.
Herr Stolzenberg zeigt sich erleichtert, dass die Zuständigkeit des B-Planes bei der Hansestadt Lübeck läge und nicht beim Land. Weiterhin möchte er wissen, ob aufgrund der nun geänderten Dimensionen auch alternative Standorte in Betracht gezogen würden.
Herr Goede erklärt, dass dieser Standort aus einer Alternativenprüfung heraus entstanden sei und es keine Erfordernisse gäbe, noch weitere grundlegende Alternativstandorte zu prüfen.
Frau Kaske möchte wissen, ob durch die Errichtung einer EAE in Lübeck die Zuweisung der dauerhaften Unterbringungen reduziert oder ganz ausgesetzt würden.
Herr Dr. Vollmeyer erläutert hierzu, dass es eine entsprechende Regelung zur Entlastung der betroffenen Gemeinden mal gegeben habe, das Land aber zwischenzeitlich wieder Abstand davon genommen habe. Das könne allerdings in Zukunft ggf. auch wieder anders aussehen.
Herr Stüttgen bittet das Land, bei der Planung einen Rad- und Fußweg an dem Standort vorbei, bzw. über das Gebiet zu führen. Dieser müsse in der Verlängerung der Malmöstraße an dem Gebiet der EAE und über das Grundstück eines unbeteiligten Dritten zum bereits bestehenden Rad- und Fußweg in Richtung Hochschulstadtteil geführt werden.
Herr Prieur möchte wissen, wie die geplante Zeitschiene bei der Realisierung der EAE seitens des Landes aussehe.
Herr Goede erklärt, dass man von einem Zeitrahmen von rund drei Jahren ausgehe, wobei das B-Planverfahren rund ein Jahr und die Umsetzung ein bis zwei Jahre in Anspruch nehme.
Herr Prieur möchte wissen, ob es denn grundsätzlich eine Errichtung einer EAE geben werde, ggf. nur als Reservebau.
Herr Dr. Vollmeyer erläutert, dass man allgemein davon ausgehe, dass es auch in fünf Jahren noch einen Zulauf von Flüchtlingen geben werde.
Frau Röttger möchte wissen, ob es auch eine Anwohnerinformation beim Erwerb der beiden zusätzlichen Grundstücke gegeben habe und ob das Land die drei Standorte dauerhaft betreiben wolle und ob sich die Verweildauer verlängern werde bis hin zu einer längerfristigen Unterbringung.
Herr Dr. Vollmeyer führt aus, dass man weiterhin von einer Verweildauer von bis zu sechs Wochen ausgehe, wobei es in der Realität durchschnittlich vier bis fünf Wochen, manchmal aber sogar nur zwei bis drei Wochen seien. Eine Prognose, wie es in Zukunft aussehe, wolle und könne er allerdings nicht abgeben.
Bezüglich einer weiteren Anwohnerinformation, wie beim Kauf des ersten Grundstücks, äußerte er sich dahingehend, dass so eine nicht stattgefunden habe.
Herr Goede weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Bauleitplanverfahren eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen sei.
Herr Lötsch führt aus, dass es aus seiner Sicht gut gewesen wäre, die Bürger zu beteiligen bzw. zu informieren, was das Land insgesamt plane. Weiterhin möchte er wissen, ob das Land das Sicherheitskonzept in den EAE angepasst habe.
Herr Dr. Vollmeyer erklärt, dass es Unterschiede zwischen einer Sicherheitslage und einem Sicherheitsgefühl gäbe. Die Sicherheitslage habe sich aber nicht geändert, teilweise werden aber die Belegungsdichten in den Einrichtungen verringert.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.