Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 18.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

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5.1.1              Durchfahrtsverbot für LKW in Querstraßen in Schlutup (Herr Quirder) (5.660)

(TOP 5.2.2 am 06.07.2015)

Die Anwohner in den Straßen bzw. Straßenzügen Westphalstraße / Rosenwasser, Im Ende und Brinkweg beobachten vermehrt, dass LKW-Verkehr von und zum Hafen Schlutup durch die o.g. Straßen fährt.

             

Da es sich um schmale Rippenstraßen zwischen Wesloer- und Mecklenburger Straße handelt auf denen auf beiden Seiten geparkt wird, stellt sich die Frage, ist es möglich analog zur Karlsruher Straße ein Durchfahrtsverbot für Lkw zu verhängen und mit Zeichen 250 SVG anzuzeigen?

 

Zwischenantwort am 06.07.2015:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort der Verwaltung am 21.09.2015:

In den oben genannten Straßenzügen besteht bereits seit 2006 ein Verbot für Fahrzeuge (Zeichen 262) mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht über 7,5 t. Es ist damit konkreter als das vorgeschlagene Zeichen 250, das ein Verbot für Fahrzeuge aller Art ist und davon dann auch z. B. Pkw betroffen werden. Zudem kann aus Sicht der Polizei kein vermehrtes widerrechtliches Durchfahren bestätigt werden.

 

Erneute Nachfrage von Herrn Quirder am 05.10.2015:

Ich nehme noch einmal Bezug auf meine Anfrage im BA vom 06.07.2015 und die Antwort der Verwaltung vom 21.09.2015 zum Thema „Durchfahrtsverbot für LKW in Querstraßen in Schlutup“.

             

  • Die Verwaltung irrt in der Annahme, dass in allen Querstraßen ein Durchfahrtsverbot für LKW besteht. Mit Zeichen 262 (7,5t) und Zusatz „Anlieger frei“ ist lediglich die Wesloer Straße beschildert. Nach Rücksprache mit der örtlichen Polizei ein nutzloses Schild, da nach derzeitiger Rechtsprechung schon dass Durchfahren der Straße um in die Mecklenburger Straße zu gelangen ein Anliegen darstellt und daher auch nicht verfolgt wird bzw. verfolgt werden kann.
  • Die Karlsruher Straße ist mit dem Schild 253 und Zusatz „Lieferverkehr frei“ beschildert.
  • Die Straßen „Brinkweg“ und „Im Ende“ sind gar nicht beschildert.

 

Ich bitte nochmals im Sinne der betroffenen Bürger und Bürgerinnen bürgerfreundlich zu handeln und auch in den Straßen „Westphalstraße / Beim Rosenwasser“, „Brinkweg“ und „Im Ende“ die Durchfahrt von LKW mit dem Schild 253 und Zusatz „Lieferverkehr frei“ zu verbieten.

Es ist den Anliegern auch nicht erklärlich, warum die Karlsruher Straße so beschildert ist und die restlichen Querstraßen nicht.

Begründung: siehe meine Anfrage vom 06.07.2015.

 

Zwischenantwort am 05.10.2015:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort der Verwaltung am 16.11.2015:

Herr Quirder hat Recht: Lediglich im Straßenzug Beim Rosenwasser – Westphalstraße besteht seit 2006 ein Verbot für Fahrzeuge (Zeichen 262) mit einem tatsächlichem Gesamtgewicht über 7,5 t.

In den Straßen „Brinkweg“ und „Im Ende“ ist das nicht der Fall. Die Straßenverkehrsbehörde bittet daher das Versehen zu entschuldigen.

Verkehrszeichen dürfen aber nur aufgestellt werden, wenn besondere Umstände das zwingend erfordern (siehe § 45 Abs. 9 StVO). Diese besonderen Umstände konnte aber für das gewünschte LKW-Verbot weder von der Polizei noch von der Straßenverkehrsbehörde für die Straßen „Brinkweg“ und „Im Ende“ festgestellt werden.

             

Die Wesloer Straße ist dagegen nicht mit einer Gewichtsbeschränkung beschildert.

             

Durch das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ wird gewährleistet, dass auch z. B. Möbel- oder Öllieferungen für die dortigen Anwohner möglich sind. Ansonsten müsste jedes Befahren mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t per Ausnahmegenehmigung und damit auch gebührenpflichtig von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden.

             

In der Karlsruher Straße besteht ein LKW-Verbot seit 1990, weil diese Privatstraße sowie der dortige Parkplatz von Lkw zum Parken benutzt wurde, was zu Schäden an Zäunen durch das Wenden führte. Es geht somit in dieser Straße nicht um Durchfahrtsverkehr.

 

Erneute Nachfrage von Herrn Quirder am 16.11.2015:

Herr Quirder sieht in der Beantwortung dieser Frage seine gestellten Fragen allerdings noch nicht als beantwortet an und bittet um abschließende Beantwortung.

             

Zwischenantwort am 16.11.2015:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Antwort der Verwaltung am 18.01.2016:

Die Anfrage von Herrn Quirder wurde nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde umfassend beantwortet. Es wurde lediglich nicht weiter auf die Aussage eingegangen, dass lt. der örtlichen Polizei das Durchfahrtsverbot für Lkw mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ nach geltender Rechtsprechung auch das Durchfahren der mit dem Durchfahrtsverbot belegten Straße zum Erreichen einer anderen Straße (hier: die Mecklenburger Straße) ein Anliegen darstellt. Daher kann aus polizeilicher Sicht nicht geahndet werden. Diese Rechtsprechung ist der Straßenverkehrsbehörde nicht bekannt. Da aber die Verkehrsüberwachung nicht zu ihren Aufgaben gehört, mag diese Rechtsprechung durchaus existieren.

 

Bei der Entscheidung über eine Verkehrsbeschilderung ist aber nicht maßgeblich, ob sie nach der Anordnung auch überwacht (personell) und geahndet (personell + evtl. Rechtsprechung) werden kann, sondern nur, ob sie zweckmäßig und zwingend erforderlich ist (s. § 45 Abs. 9 StVO). Die vorhandene Beschilderung ist eindeutig und damit auch zweckmäßig, auch wenn das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ heute immer weniger Beachtung bei den Verkehrsteilnehmern findet.

 

Abschließend weist die Straßenverkehrsbehörde darauf hin, dass die Entscheidung über Verkehrszeichen zu den Weisungs- und nicht zu den Selbstverwaltungsaufgaben gehört. Sofern daher Herr Quirder mit der Antwort bzw. der Ablehnung von weiteren verkehrlichen Maßnahmen bezüglich des Lkw-Verkehrs nicht einverstanden ist, empfiehlt ihm die Straßenverkehrsbehörde, dass er als Bürger kostenpflichtig Widerspruch dagegen einlegen kann.

 

Ergänzung zur Sitzung am 18.01.2016

Herr Quirder äußert sich dahingehend, dass er den letzten Satz dieser Antwort als unverschämt gegenüber eines Mitgliedes der Bürgerschaft bzw. des Bauausschusses empfinde.

Herr Dr. Klotz weist noch einmal darauf hin, dass es sich hierbei um ein laufendes Geschäft der Verwaltung im Rahmen der Aufgaben nach Weisung handele und hier Herr Quirder als Bürger (losgelöst vom Mandat) und nicht als Bürgerschaftsmitglied angesprochen sei, und auch eine Beantwortung der Frage in vorangegangenen Sitzungen stattgefunden habe.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2              Straßenausbaubeiträge Fehlingstraße (Herr Howe) (5.660)

(TOP 5.2.4 am 07.12.2015)

Herr Howe möchte wissen, ob oder auch wie viele Widersprüche bezüglich der Straßenausbaubeiträge der Fehlingstraße bei Stadtgrün und Verkehr eingegangen seien.

             

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort

Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist der Veranlagungsbescheide vom 6.11.2015 über die Vorauszahlung der Baumaßnahme „Erneuerung der Fehlingstraße zwischen Steenkamp und Godewind“ kann festgestellt werden, dass einschließlich des Widerspruches von Herrn Howe 25 Widersprüche eingegangen sind. Es kann nur noch ein Widerspruch dazu kommen, weil ein Veranlagungsbescheid noch nicht zugestellt werden konnte (unbekannter Wohnort des Grundstückseigentümers). Insgesamt sind 169 Veranlagungsbescheide erstellt worden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.3              Fischtreppe (Wakenitz – Trave) (Herr Ramcke) (5.691)

(TOP 5.2.1 am 07.12.2015)

Kosten der FAA (Bau)

Das Land trägt fast die gesamten Kosten für die FAA. Dabei sind kostengünstigere und teurere Anlagen möglich. Es ist ein hoher Aufwand zur Erhaltung des Uferwanderweges notwendig.

 

a)      Wie hoch werden die Kosten der verschiedenen Varianten der Bauausführung?

b)      Wie hoch wird der Baukostenanteil der Stadt Lübeck?

c)      Werden die Kosten für die Erhaltung des Uferweges, die Umgestaltung der umgebenden Anlagen, Anpassung der Wasserregulierungseinrichtungen vom Land übernommen oder zählen sie zum städtischen Anteil?

 

Kosten der FAA (Folgekosten):

Wie hoch veranschlagt die Stadt Lübeck die Folgekosten der FAA (Personal, Wasserstandsregulierung, erhöhte Zahl der Beprobungen der Badewasserqualität, Kosten für baulichen Unterhalt)?

             

Gibt es eine Aufstellung der Posten für eine dauerhafte Betreuung der FAA?

             

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort

Der Bereich 5.691 wird für eine der beiden Bauausschusssitzungen im März 2016 einen Bericht erstellen, in dem u.a. zu den oben stehenden Fragen Antworten gegeben werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.4              Beleuchtung am Gustav-Radbruch-Platz (Herr Howe) (5.660)

(TOP 5.2.5 am 07.12.2015)

Herr Howe führt aus, dass die Beleuchtung um den Gustav-Radbruch-Platz, die die Geh- und Radwege ausleuchtet sehr schlecht sei, da hauptsächlich der Gustav-Radbruch-Platz selber ausgeleuchtet sei.

             

Zwischenantwort

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort

In Abstimmung mit dem zuständigen Sachgebiet für die Planung der Beleuchtungsanlagen ergeht folgende Antwort:

 

  • In Lübeck besteht für die Hauptverkehrsstraßen ein weitestgehend gleichmäßiges Beleuchtungsniveau mit einem einheitlichen gelblichen Farbeindruck.
  • Zusätzlich ist für verkehrliche Konflikt- und Gefahrenzonen mit Stau- und Aufstellräumen, wie es der Gustav-Radbruch-Platz darstellt, ein angemessen erhöhtes Beleuchtungsniveau erforderlich.
  • Dieses wurde bei der Konzeption der vorhandenen Beleuchtungsanlagen entsprechend berücksichtigt. U.a. wird an den Fußgängerüberwegen und an den Radfahrerüberfahrten die frühzeitige Erkennbarkeit von Fußgängern und Fahrradfahrer für die Fahrzeugführer durch in diesen Bereichen entsprechend angeordnete leistungsstarke Leuchten unterstützt.
  • Durch das noch einmal höhere Beleuchtungsniveau des Busknotenpunktes – im Zentrum des Platzes – erscheint das Beleuchtungsniveau des „Kreisverkehrs“ subjektiv allerdings niedriger.

 

Im Zuge einer mittelfristigen Sanierung des Platzes wird der Bereich Stadtgrün und Verkehr die vorhandene Beleuchtungsanlage ebenfalls zeitgemäß erneuern. Eine Verbesserung der Lichtqualität ist hierbei zu erwarten. Dem Bereich Stadtgrün und Verkehr sind zudem keine Unfälle bekannt, die auf ein nicht ausreichendes Beleuchtungsniveau am Gustav-Radbruch-Platz zurück zu führen sind.

 

Weitere Nachfrage am 18.01.2016

Herr Howe gibt bekannt, dass er mit der Beantwortung der Frage nicht zufrieden sei, da eine mittelfristige Sanierung auch erst in 20 bis 30 Jahren stattfinden kann.

 

Zwischenantwort

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

 

Sanierung von Bushaltestellen (Herr Pluschkell)

Herr Schünemann informiert darüber, dass die Anfragen von Herrn Pluschkell bezüglich der Sanierung von Bushaltestellen in einem Bericht im Bauausschuss am 07. oder 21.03.2016 vorgestellt würden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

Schulwegplan Paul-Klee-Schule (Herr Pluschkell), zzgl. Alexander-Fleming-Straße

Bezüglich der Nachfrage zur Paul-Klee-Schule weist Herr Schünemann darauf hin, dass im AKV am 09.12.2015 hierzu erneut beraten wurde, das Beratungsergebnis lautet: kein Fußgängerüberweg straßenverkehrsrechtlich möglich.

Der Protokollauszug der AKV-Sitzung wird beigefügt, ebenso das Ergebnis der Beratung zur benachbarten Alexander-Fleming-Straße.

 

Protokollauszug AKV vom 09.12.2015:

Maria-Goepert-Straße: Fußgängerüberweg Gerty-Cori-Straße

Das Ergebnis der Verkehrserhebung der Verkehrsplanung liegt vor. Es sind keine Steigerungen festgestellt worden. In der maßgeblichen Stunde des höchsten Verkehrsaufkommens konnten 70 Fußgänger festgestellt werden, die die Maria-Goeppert-Straße in dem Bereich querten. Gleichzeitig durchfuhren 202 Kfz den Abschnitt.

Diese Werte können nach den geltenden Richtlinien die Anlegung eines Fußgängerüberweges nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde nicht begründen. Insbesondere mit Verweis auf die Lage in einer Tempo-30-Zone wird kein Regelungsbedarf gesehen.

Die Polizei schließt sich dieser Auffassung an.

Von der Straßenverwaltung wird empfohlen, bei zu erwartenden weiteren Anfragen diese als Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen zu lassen. Von dort würde ein Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung erfolgen, so dass die Vorgänge auch abgeschlossen werden können.

 

Anmerkung:

Die Geschwindigkeitsmessungen haben folgende Ergebnisse erbracht:

              Zeit              Richtung              Kfz              Beanstandungen.

07.01.2015              08.20-10.20              UKL              351              32

19.02.2015              12.30-13.30              UKL               173              8

01.04.2015              10.20-11.30              Berl. Alle              70              14

07.04.2015              06.15-08.05              Uni              191              32

08.04.2015              07.25-09.35              Berl. Allee                242              24

15.04.2015              06.40-08.45              Berl.  Allee              95              22

19.05.2015              14.30-16.10              Berl. Allee              262              27

20.05.2015              11.18-13.00              Berl. Allee              276              23

26.05.2015              11.55-13.10              Uni              126              12

13.07.2015              09.30-11.10              Uni              212              16

18.08.2015              11.55-13.00              Berliner Allee              135              12

16.09.2015              11.20-13.00              Uni              188              5

17.09.2015              10.30-12.00              Berliner Allee              150              12

07.10.2015              12.30-13.10              Berliner Allee              109              11

 

 

TOP 13. Alexander-Fleming-Straße; Fußgängerquerungen

Auch bei der erneuten Verkehrserhebung durch die Verkehrsplanung sind Fußgängerquerungen in erheblichem Maß festgestellt worden. Diese konzentrieren sich zwar auf die Querungen in Verlängerung des kombinierten Geh- und Radwegs aus dem Carlebachpark, sind aber auch im gesamten Verlauf der Straße festzustellen. Da die Zahl der Kfz dabei weiterhin relativ gering ist, so dass eine Anordnung eines Fußgängerüberweges nicht erfolgen kann, spricht sich die Verkehrsplanung für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h aus.

Der Arbeitskreis stimmt diesem Vorschlag zu, so dass die Straßenverkehrsbehörde die in dem vorgelegten Plan vorgesehenen Änderungen anordnet.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.