Auszug - Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2016  

18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperioda 2013 - 2018
TOP: Ö 10.7
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 26.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2015/02946 Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2016
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Beschluss:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 07. Juli 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 200, 203), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf  6.400 €

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 6.400 €

 einem Jahresüberschuss von 0 €

 einem Jahresfehlbetrag von 0 €

 

Im Finanzplan mit

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

 Verwaltungstätigkeit auf 6.400 €

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

 Verwaltungstätigkeit auf 2.800 €

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

 Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 €

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

 Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.