Auszug - Mündliche Mitteilung (5.610): Planung des Landes zur Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.2.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 02.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Schröder teilt mit, dass

Der Vorsitzende führt die Sitzung nach einer Unterbrechung weiter fort (19:07 Uhr).

 

 

 

Herr Schröder teilt mit, dass gemäß Information vom Land Schleswig-Holstein eine Projektentwicklungsgruppe einberufen werde, was allerdings bisher noch nicht passiert sei. Hierzu soll die Hansestadt Lübeck auch eingeladen werde, um dort dann weitere Details gemeinsam zu erarbeiten. Der momentane Verfahrensstand ist der, dass das Land lediglich das Grundstück erworben habe.

 

Herr Lötsch regt an, den zuständigen Stabsstellenleiter zum nächsten Bauausschuss am 16.11.2015 einzuladen.

 

Herr Schröder erläutert weiterhin die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Gebietes, der zulässigen Art der Nutzung und die erforderlichen Befreiungen vom Planungsrecht. Er erklärt, dass die Bürgerschaft das Verfahren nicht an sich ziehen könne. Weiterhin habe die Stadt keinen Spielraum die Erstaufnahme zu verhindern. Lediglich bei der späteren Nachnutzung gäbe es eine Einflussmöglichkeit.

 

Herr Stolzenberg führt aus, dass er das Gebiet selber als positiv für eine EAE ansehe, allerdings das Verfahren kritisiere, indem der Bürgermeister eine geheime Sache daraus mache und nicht die Bürger beteilige.

Herr Stolzenberg möchte weiterhin wissen, was mit der Restfläche des B-Planes passieren könne.

Herr Schröder erläutert, dass auf den nördlich angrenzenden Flächen durchaus Wohnen entsprechend dem geltenden B-Plan realisiert werden könne.

 

Herr Stolzenberg regt eine Informationsveranstaltung mit den Grundstückseigentümern an, um dieses nicht nur dem Land zu überlassen, sondern auch als Bauausschuss tätig zu werden.

Herr Senator Boden führt aus, dass erst einmal klar sein müsse, was das Land dort plane. Anschließend könne man vor Ort die Bürger informieren, aber nur in Federführung durch das Land.

 

Herr Lötsch regt an, die rechtliche Situation auch vom Bereich Recht prüfen zu lassen und einen Vertreter des Landes zum nächsten Bauausschuss einzuladen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.