Auszug - Mündliche Mitteilung (5.651): Sachstand Sanierung Schule Steinrade  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.2.8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Bunk erläutert, dass es einen Mehraufwand bei der Sanierung des Unter Schutz gestellten Gebäudes gäbe

Herr Bunk erläutert, dass es einen zeitlichen und kostentechnischen Mehraufwand bei der Sanierung des unter Denkmalschutz gestellten Gebäudes gäbe. Die bisher vorgesehene Bauzeit von einem Jahr könne zwar erreicht werden, allerdings werde sich der Beginn der Sanierung um rund zwei Monate auf Anfang 2016 verschieben, da sich der Baugenehmigungsprozess durch die Unterschutzstellung verlängert habe und auch die Einarbeitung der denkmalschutzrechtlichen Auflagen in die Planung und Leistungsrechnung mehr Zeit bedürfe. Bei den Mehrkosten, die durch die Auflagen verursacht würden, müsse man von ca. 50.000 Euro ausgehen.

 

Herr Dr. Brock würde es als hilfreich ansehen, wenn ihm jemand erklären könne, warum das Gebäude zu diesem Zeitpunkt unter Schutz gestellt wurde.

Herr Bunk verweist auf das in 2015 in Kraft getretene neue Denkmalschutzgesetz, wonach der Status „einfaches Kulturdenkmal“ aufgehoben wurde. Jetzt gäbe es nur noch die Differenzierung ob ein Gebäude ein Denkmal sei oder nicht.

 

Herr Lötsch möchte hierzu wissen, warum das GMHL nicht vorab die Denkmalpflege eingeschaltet habe.

Herr Bunk erläutert, dass die Denkmalpflege im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens von der Bauordnung beteiligt werde. Für eine Unterschutzstellung des Gebäudes im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gab es aus Sicht des GMHL keine Anzeichen.

 

Frau Schedel, die vom Bauausschuss Rederecht bekommt, zeigt sich sehr überrascht und kritisiert, dass die Mitglieder des Bauausschusses scheinbar nichts über das Denkmalschutzgesetz wissen und führt weiter aus, dass es naheliegend war, dass die Schule dort unter Schutz gestellt werde.

 

Herr Lötsch verwehrt sich gegen die Aussage von Frau Schedel und erläutert, dass es sicher vorkomme, dass Fragen des Denkmalschutzes im Bauausschuss diskutiert würden.

 

Frau Göhler erläutert, dass die Würdigung des Denkmalschutzes sich auf den gesamten Ort beziehe und nicht nur auf die Schule.

 

Herr Lötsch stellt abschließend fest, dass der Denkmalschutz, dem die gesamte Problematik bekannt gewesen sei, frühzeitiger auf die Unter-Schutz-Stellung hätte hinweisen müssen.

Weiterhin bittet Herr Lötsch darum, zur nächsten Bauausschusssitzung am 02.11.2015 jemanden vom Denkmalschutz zur Sitzung einzuladen, um dann die Gründe für die Unterschutzstellung zu erläutern und ggf. weitere bzw. allgemeine Fragen zu klären.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.