5.2.1 Durchfahrtsverbot für LKW in Querstraßen in Schlutup (Herr Quirder) (5.660)
Anfrage vom 06.07.2015 (TOP 5.2.2):
Die Anwohner in den Straßen bzw. Straßenzügen Westphalstraße / Rosenwasser, Im Ende und Brinkweg beobachten vermehrt, dass LKW-Verkehr von und zum Hafen Schlutup durch die o.g. Straßen fährt.
Da es sich um schmale Rippenstraßen zwischen Wesloer- und Mecklenburger Straße handelt auf denen auf beiden Seiten geparkt wird, stellt sich die Frage, ist es möglich analog zur Karlsruher Straße ein Durchfahrtsverbot für Lkw zu verhängen und mit Zeichen 250 SVG anzuzeigen?
Zwischenantwort am 06.07.2015:
Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort am 21.09.2015:
In den oben genannten Straßenzügen besteht bereits seit 2006 ein Verbot für Fahrzeuge (Zeichen 262) mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht über 7,5 t. Es ist damit konkreter als das vorgeschlagene Zeichen 250, das ein Verbot für Fahrzeuge aller Art ist und davon dann auch z. B. Pkw betroffen werden. Zudem kann aus Sicht der Polizei kein vermehrtes widerrechtliches Durchfahren bestätigt werden.
Erneute Anfrage am 05.10.2015:
Ich nehme noch einmal Bezug auf meine Anfrage im BA vom 06.07.2015 und die Antwort der Verwaltung vom 21.09.2015 zum Thema „Durchfahrtsverbot für LKW in Querstraßen in Schlutup“.
- Die Verwaltung irrt in der Annahme, dass in allen Querstraßen ein Durchfahrtsverbot für LKW besteht. Mit Zeichen 262 (7,5t) und Zusatz „Anlieger frei“ ist lediglich die Wesloer Straße beschildert. Nach Rücksprache mit der örtlichen Polizei ein nutzloses Schild, da nach derzeitiger Rechtsprechung schon dass Durchfahren der Straße um in die Mecklenburger Straße zu gelangen ein Anliegen darstellt und daher auch nicht verfolgt wird bzw. verfolgt werden kann.
- Die Karlsruher Straße ist mit dem Schild 253 und Zusatz „Lieferverkehr frei“ beschildert.
- Die Straßen „Brinkweg“ und „Im Ende“ sind gar nicht beschildert.
Ich bitte nochmals im Sinne der betroffenen Bürger und Bürgerinnen bürgerfreundlich zu handeln und auch in den Straßen „Westphalstraße / Beim Rosenwasser“, „Brinkweg“ und „Im Ende“ die Durchfahrt von LKW mit dem Schild 253 und Zusatz „Lieferverkehr frei“ zu verbieten.
Es ist den Anliegern auch nicht erklärlich, warum die Karlsruher Straße so beschildert ist und die restlichen Querstraßen nicht.
Begründung: siehe meine Anfrage vom 06.07.2015.
Zwischenantwort am 05.10.2015:
Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.2 Straßenbenennung – Isa Vermehren (Frau Kaske) (5.610/5.660)
Frau Kaske weist auf den Artikel in den Lübecker Nachrichten vom 27.09.2015 (Seite 31) „Vom Kabarett ins Kloster“ hin und bittet darum zu prüfen, ob es möglich sei den Namen „Isa Vermehren“ nach oben auf die Liste zu setzten, wenn es um die Vergabe von Straßennamen in Lübeck gehe.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.3 Netzewiese in Travemünde (Herr Howe / Herr Dr. Brock) (5.610)
Herr Howe möchte wissen, wie lange der Pächter der Imbisshalle neben der Netzewiese noch einen laufenden Vertrag mit der Hansestadt Lübeck habe. Da er wissen möchte, wann die Wiese mal als Wiese zu erfahren sei.
Herr Dr. Brock möchte ergänzend wissen, warum dieser Betrieb städtebaulich zulässig sei und welche Genehmigungslage dort bestehe (wie die Genehmigung dort zustande gekommen sei).
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.4 Gasometer (Herr Howe) (5.610)
Herr Howe möchte wissen, wann die Abrissgenehmigung für das Gasometer erteilt wurde.
Abschließende Antwort:
Herr Schröder erläutert, dass es keine Abrissgenehmigung gegeben habe, da es bis zur Unterschutzstellung kein genehmigungspflichtiges Vorhaben gewesen sei, sondern nur ein anzeigepflichtiges. Bei einem Status als Denkmal, wie es jetzt durch die Unterschutzstellung erfolgt sei, ist nicht mehr eine Anzeigepflicht, sondern eine Genehmigungspflicht zugrunde zu legen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.5 An der Untertrave / Europäisches Hansemuseum (Herr Howe)
Herr Howe spricht das Europäische Hansemuseum an, an dessen südlicher Seite Flüssigkeiten durch Schlitze auf den Fußweg laufen. Er möchte wissen, worum es sich dabei handele.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt bzw. die Anfrage wird zuständigkeitshalber an einen anderen Fachbereich weitergeleitet.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.6 An der Obertrave / Uferwanderweg beim Salzspeicher (Herr Howe) (5.610)
Herr Howe spricht den Uferwanderweg auf der gegenüberliegenden Seite der Straße „An der Obertrave“ an, der bis an die Salzspeicher reichen soll. Er habe gehört, dass es dieses Projekt nicht mehr gäbe. Solle dies der Fall sein, werde er in der nächsten Sitzung diesbezüglich einen Antrag stellen.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.