Auszug - Empfehlung des Ausschusses für Soziales zum Antrag des Forums für MigrantInnen "Erweiterung des kommunalen Integrationskonzeptes, Teil III: Verantwortung für Flüchtlinge" (Sitzung der Bürgerschaft vom 25.06.2015 - VO/2015/2792)  

17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 6.1.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Do, 24.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:11 Anlass: Sitzung
VO/2015/02995 Empfehlung des Ausschusses für Soziales zum Antrag des Forums für MigrantInnen "Erweiterung des kommunalen Integrationskonzeptes, Teil III: Verantwortung für Flüchtlinge" (Sitzung der Bürgerschaft vom 25.06.2015 - VO/2015/2792)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Bormann, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ursprungsantrag unter TOP 6

Der Ursprungsantrag unter TOP 6.1 wurde vom Forum für MigrantInnen zurückgezogen. Die Empfehlung des Ausschusses für Soziales ist somit gegenstandslos.

 

Empfehlung:

Empfehlung:

Änderungsantrag zum Antrag des Forums für Migrantinnen und Migranten aus der Bürgerschaft vom 25.06.2015 VO/2015/02792, welcher in den Sozialausschuss überwiesen wurde

 

ANTRAG:

Der Ausschuss möge die Leit und Teilziele beschließen und dem Integrationskonzept hinzufügen:

 

Flüchtlinge finden in der Hansestadt Lübeck Schutz und Sicherheit vor Verfolgung

 

Krisen in aller Welt zwingen Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen und Zuflucht im Ausland zu suchen. In der Hansestadt Lübeck leben Migrantinnen und Migranten, die in ihrem Herkunftsland verfolgt oder vom Krieg bedroht wurden und es deshalb verlassen mussten. Sie geniessen den Status eines anerkannten Asylberechtigten oder Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention, oder sie leben hier als Asylbewerber / als Ausländer mit einem humanitären oder geduldeten Aufenthaltsrecht / als Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel. Viele von ihnen haben in ihren Heimatländern und / oder auf der Flucht erhebliche physische, psychische oder sexuelle Gewalt erlitten, sind traumatisiert.

Sie alle eint die Hoffnung auf ein neues Leben in Sicherheit und Würde.

Die Mehrzahl der Menschen im Asylverfahren, die der Hansestadt Lübeck vom Land zugewiesen werden, erhält zunächst Wohnraum in den Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber. Aber auch die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen und deren sozialpädagogische Betreuung gewinnen an Bedeutung.

 

 Leitziel: Flüchtlinge finden in der Hansestadt Lübeck Schutz und Sicherheit vor Verfolgung

 Teilziele: Flüchtlinge können am gesellschaftlichen Leben in der Hansestadt Lübeck teilhaben

Die Hansestadt Lübeck fördert und fordert das ehrenamtliche Engagement der Verbände und Netzwerke in den einzelnen Stadtteilen und setzt auf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung.

Maßnahmen ( werden nicht beschlossen, aber dem Integrationskonzept als Anlage beigefügt)

      Sprachkursangebote für Flüchtlinge, die nach der Integrationsverordnung von einer        Teilnahme an einem bundesfinanzierten Integrationskurs ausgeschlossen sind

     Entwicklung von Modellen zur besseren Gesundheitsversorgung

        Einführung einer Krankenkassenkarte für Menschen im Asylverfahren, die gegenüber der Hansestadt Lübeck Leistungsanspruch entsprechend der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen haben ( siehe Handlungsfeld „Gesundheit“ im Flüchtlingspakt SH)

         

Verantwortlich:

        FB II,Stabsstelle Integration,Bereich Soziale Sicherung,Gesundheitsamt,Stabsstelle Asyl

        B III, Angelegenheiten für AusländerInnen/Staatsangehörigkeiten

   FB IV

   Träger der Gemeinschaftsunterkünfte

   Steuerungsgruppe Integration

   Forum für Migrantinnen und Migranten in der Hansestadt Lübeck

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit 10 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen, dem Antrag in der Fassung des Änderungsantrags stattzugeben.