Auszug - Bebauungsplan 01.19.00 - Gründungsviertel - Satzungsbeschluss (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 21.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:43 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/02953 Bebauungsplan 01.19.00 - Gründungsviertel -
Satzungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bresch, Karl-Heinz
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Stüttgen möchte wissen, ob es einen besonderen Hintergrund gäbe, weshalb die Stellungnahmen der Bürger und die der Verwaltung in unterschiedlichen grammatikalischen Fassungen aufgezählt seien

Herr Stüttgen möchte wissen, ob es einen besonderen Hintergrund gäbe, weshalb die Stellungnahmen der Bürger und die der Verwaltung in unterschiedlichen grammatikalischen Fassungen aufgezählt seien.

Herr Bresch erläutert dies mit fachlichen Stellungnahmen der Verwaltung und frei formulierten Stellungnahmen der Bürger.

 

Herr Stüttgen möchte wissen, warum die Einwände zum Nichterhalt der ehemaligen „Krummen Querstraße“ nicht berücksichtigt wurden, obwohl dies seiner Meinung nach die mehrheitliche Auffassung in der Bürgerbeteiligung gewesen wäre.

 

Herr Stüttgen erwähnt die Gründerwerkstatt, die sich für den Erhalt der alten Straßenfluchten ausgesprochen habe. Hierzu möchte er wissen, wie intensiv diese Wünsche seitens der Verwaltung geprüft wurden.

Herr Bresch erläutert in diesem Zusammenhang den Beschluss der Bürgerschaft und den daraus erfolgten und in Einklang gebrachten Entwurf des B-Planes.

 

Herr Lötsch erklärt, dass dieses Thema schon sehr oft nicht nur im Bauausschuss diskutiert worden sei (Änderung gemäß Bauausschuss vom 02.11.2015 – TOP 1.3) und viele Bürger, aber nicht die Mehrheit, den Erhalt der alten Straßenfluchten wieder herstellen wollten. Die allgemeinen Anregungen, die alten Straßenfluchten zu erhalten bzw. wieder herzustellen wurden auch umgesetzt. Allerdings gäbe (Änderung gemäß Bauausschuss vom 02.11.2015 – TOP 1.3) es bei der Krummen Querstraße keine Mehrheit.

 

Herr Stüttgen möchte wissen, ob es eine angemessene Berücksichtigung der Meinung der Bürger gegeben habe, was Herr Lötsch ihm bestätigt.

Herr Senator Boden erwähnt in diesem Zusammenhang auch die Meinung des Expertenkreises und die der Bürgerworkshops.

 

Herr Quirder hinterfragt die teilweise unüblich verlaufenden Leitungsrechte, was Herr Senator Boden ihm mit den drei historisch zu erhaltenden Kellern erläutert.

 

Herr Stolzenberg lobt die gute Abwägung der Verwaltung bei diesem B-Plan, teilt aber mit, dass er bezüglich der Krummen Querstraße eine andere Auffassung vertrete.

 

Herr Stolzenberg stellt folgenden Antrag:

„Die historische Straßenflucht der Krummen Querstraße müsse wieder hergestellt werden“.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Stolzenberg abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag von Herrn Stolzenberg:                            2 Stimmen

Gegen den Antrag von Herrn Stolzenberg:                            13 Stimmen

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Stolzenberg mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            13 Stimmen

Gegen die Vorlage:                            2 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 01.19.00 – Gründungsviertel  abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 01.19.00 – Gründungsviertel  in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3.              Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

4.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck durch eine Wohnbauflächen-Darstellung für  den Teilbereich des Gründungsviertels zu berichtigen.