Gemäß Beschlussfassung zur Tagesordnung wird dieser TOP zusammen mit dem TOP 5.3.1 diskutiert.
Herr Hollesen präsentiert sein Projekt anhand diverser Folien.
Herr Howe ergänzt seinen unter TOP 5.3.1 gestellten Antrag um folgende weitere drei Punkte:
4. Der Ostseeküsten-Radwanderweg ist über die Travepromenade zu führen.
5. Die Düne im südlichen Bereich der Südermole muss erhalten bleiben.
6. Das Haus Nr. 6 ist aus dem B-Plan herauszunehmen und Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen.
Herr Howe begründet die in dem Antrag (TOP 5.3.1) aufgeführten Forderungen folgendermaßen:
Zu 1 (die Sonderflächen an der Kaikante entfallen):
Der Blick von der Vorderreihe auf den Priwall darf nicht von den Sonderbauten versperrt werden und die Grünpolster auf dem Priwall müssen sichtbar und erhalten bleiben, so wie es auch der Gestaltungsbeirat gefordert habe.
Zu 2. (Die Waldflächen in dem Teilbereich, besonderes an der Südermole, werden nicht in Parkflächen umgewandelt):
Eine Verdichtung kann dort nicht stattfinden und ein Wald habe eine andere Funktion als ein Park. Eine Waldfläche sei auch schwieriger in Bauland umzuwandeln, als eine Parkfläche.
Zu 3. (Die Geschosse werden auf maximal drei Vollgeschosse reduziert):
Die Penthäuser würden 80% der Fläche des Vollgeschosses ausmachen und laut Definition der LBO S-H, fange ein Vollgeschoss bei 75% an. Daher sei das Penthaus im dritten Geschoss als Vollgeschoss zu bewerten, was als nicht verträglich angesehen werde.
Zu 4. (siehe oben):
Die Radfahrer sollen nicht über den „Hinterhof“ vom Priwall geführt werden.
Zu 5. (siehe oben):
Die Düne ist ein schützenswertes und zu erhaltendes Gut.
Weiterhin moniert Herr Howe, dass im gesamten Verfahren einige Aspekte seiner Meinung nach falsch oder gar nicht behandelt wurden. Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hätte stattfinden müssen. Die Zusammenfassung diverser Einwände in dem Abwägungsbericht nach Themen sortiert, sei eine unglückliche Lösung und das Wegfallen der Flächen für Camper empfindet er als sehr schade.
Herr Stolzenberg erwähnt, dass die Stellungnahmen der Naturschutzbehörde, welche 11 inhaltlich sehr bedeutsame Seiten geschrieben habe, und die der Kreishandwerkerschaft fehlen würden. Er bezweifle, dass die Abwägungen mit dem Baugesetzbuch in Einklang stehen würden.
Frau Lorenzen berichtet, dass die Stellungnahme der UNB vom Mai 2014 stamme und seither diverse Abstimmungen mit einvernehmlichen Lösungen, die auch im B-Plan berücksichtigt wurden, stattgefunden hätten. Nach der Überarbeitung des B-Planes wäre in 2015 keine erneute Stellungnahme abgegeben worden. Außerdem seien die Einwände der UNB vom NABU in diversen Punkten aufgegriffen und berücksichtigt worden (Abwägung Teil A, Nr.3, Seite 7/76). Der Einwand der Kreishandwerkerschaft hingegen sei nicht von dort direkt eingegangen, sondern über eine private Person eingereicht (Abwägung Teil B, Nr. 15 + 84) und entsprechend abgewogen worden.
Herr Senator Boden ergänzt, dass die inhaltliche Zusammenfassung von Einwänden rechtlich zulässig sei.
Herr Brendler von der Fa. Grontmij erläutert, dass die umfassenden Einwände thematisch zusammengefasst worden seien und in eine Abwägungsmatrix eingefügt wurden, so dass auch keine Stellungnahme übersehen, aber Doppelungen weitestgehend vermieden wurden. Es wurden Themenfelder mit diversen Unterpunkten gebildet, um alle denkbaren Aspekte, die vorgebracht wurden, in der Abwägung einstellen zu können.
Herr Lötsch möchte wissen, ob die durchgeführte Abwägung rechtlich in Ordnung sei und ob alle Themen abgebildet wurden, was Herr Brendler ihm bestätigt.
Herr Stolzenberg wirft ein, dass er dies anders sehe und er Zweifel an der Rechtssicherheit habe. Er möchte erneut wissen, warum die Stellungnahme der Naturschutzbehörde nicht abgebildet sei.
Frau Lorenzen erklärt, dass die Naturschutzbehörde zu einem sehr frühen Zeitpunkt eine Stellungnahme abgegeben habe, und im Rahmen der weiteren Bearbeitung des B-Planes von den Einwänden etliche in die textlichen Festsetzungen, die Planzeichnung bzw. die Begründung eingearbeitet bzw. von anderen TÖB’s vorgebracht in der Abwägung berücksichtigt wurden.
Frau Friedrichsen möchte wissen, wie die Aussichten im Bezug auf die Verhandlungen mit der Deutschen Jugendherberge (DJH) seien und ob es ein Parkplatzproblem bzw. Verkehrsproblem gäbe, wenn die meisten Nutzer der Ferienwohnungen an bestimmten Tagen an- bzw. abreisen würden (Bettenwechsel).
Herr Senator Boden erläutert, dass die DJH nichts mit dem Camping zu tun habe und verweist in diesem Zusammenhang auf das Gelände des ehemaligen Krankenhauses, auf dem u.a. ein Wohnmobilstellplatz entstehen soll. Bezüglich der DJH (in Gebäude Nr. 4 außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes 33.05.00) sieht Herr Senator Boden die planerische Möglichkeit, aber die fehlenden finanziellen Mittel des Verbandes.
Bezüglich der Parkplätze erläutert Herr Senator Boden, dass der Bedarf an Stellplätzen je Ferienwohnung beachtet werden müsse und dies in den Stellplatzanlagen im B-Plan entsprechend berücksichtigt ist. Darüber hinaus wird eine öffentliche Parkplatzfläche unmittelbar an der Zufahrt zum Gebiet für Tagesbesucher vorgesehen, die bei Bedarf mit einer Parkpalette bebaut werden darf. Mit der Aussage, dass keine weiteren PKW - Besucher auf den Priwall gelockt werden sollen, sind Tagesbesucher und Badegäste gemeint, die auch mit Fahrrad oder zu Fuß über die Fähren zum Priwall kommen können. Weitere zusätzliche Parkplatzflächen stehen daher nicht zur Verfügung.
Frau Geweke spricht die in den Unterlagen auf Seite 102 angesprochenen bis zu 3.400 Pkw-Bewegungen täglich an und möchte hierzu wissen, ob der Stadtverkehr Lübeck ggf. die dritte Priwallfähre einsetzen würde, um dem Verkehrsaufkommen Herr zu werden. Weiterhin möchte sie bezüglich des 30m breiten Waldabstandsstreifens wissen, ob dieser auch auf die Baufläche bzw. die Verkehrsflächen verlagert werden könne, es müssten dann nur einige Häuser entfallen.
Frau Lorenzen erwähnt, dass der Bettenwechsel nicht mehr nur auf Freitag bzw. Samstag ausgelegt sei, sondern täglich stattfände, um Spitzenzeiten zu vermeiden. Der Stadtverkehr Lübeck setze auch jetzt schon zu Spitzenzeiten (z.B. Travemünder Woche) die dritte Fähre ein.
Bezüglich des 30m breiten Streifens führt Frau Lorenzen weiter aus, dass nach Landeswaldgesetz aus Sicherheitsgründen ein 30m breiter Streifen vom Waldrand gemessen von Bebauung frei zu halten sei. Um dieser Forderung Rechnung zu tragen, habe es eine einvernehmliche Absprache mit den Bereichen Stadtwald, der Unteren Naturschutzbehörde und der unteren Forstbehörde gegeben, die beinhaltet, dass durch eine Waldumwandlung (für die ein Ausgleich von 1 : 3 erfolgen müsse) des bestehenden Waldes in eine öffentliche Grünfläche in einer Tiefe von 30m, gemessen von der jeweiligen Baugrenze in den Wald hinein, dieser Forderung Rechnung getragen werden kann. Damit von dieser öffentlichen Grünfläche keine Gefahr von bestehenden Bäumen ausgehen kann, sind Totholz und nicht standsichere Bäume auf Kosten des Investors durch den Bereich Stadtwald zu entfernen.
Herr Stüttgen möchte wissen, was der „Beachclub“ bedeute und wie es mit der Haftung der vier Untergesellschaften im Bezug auf die Muttergesellschaft geregelt sei.
Herr Hollesen erläutert ihm, dass der Beachclub an 365 Tagen im Jahr nutzbar sein solle (indoor und outdoor) und durch echten Standsand die Strandstimmung auch nach innen tragen werde.
Bezüglich der Haftung erklärt Herr Hollesen, dass die vier Tochterunternehmen zu 100% zur Mutter der Priwall Waterfront AG gehören und auch die finanzielle Situation eindeutig geklärt sei.
Herr Stolzenberg erwähnt, dass er das Projekt selber als gelungen empfinde, aber der Standort nicht passe und zu klein sei für die Umgebung von Wald und Dünen. Weiterhin seinen die Einwände vom Bereich Schule und Sport im Bezug auf den Sportboothafen und von der Straßenverkehrsbehörde im Bezug auf das geforderte Parkkonzept noch nicht abschließend abgestimmt. Herr Stolzenberg sieht die Mindestanforderungen an die Landesbauordnung als nicht gegeben an und empfindet, wie viele andere auch die vier Sonderbauten als störend. Hierbei vermisse er die Angaben der Geschosse anstelle der Höhenangaben.
Herr Senator Boden klärt Herrn Stolzenberg darüber auf, dass die Nutzung dieser Gebäude noch nicht feststehe und es daher üblich sei, die maximalen Höhen und nicht die Zahl der Geschosse anzugeben.
Herr Prieur möchte von Herrn Stolzenberg wissen, nach welchen Maßstäben der Bauausschuss entscheiden solle, wenn gemäß seiner Aussagen alles entweder zu klein, zu groß oder zu hoch sei.
Herr Stolzenberg spricht in diesem Zusammenhang die 600 Einwände an, in denen viele den Standort, im Bezug auf die Verdichtung und die Größe, als den falschen ansehen. Es werden seiner Meinung nach zu viele Ausnahmeregelungen von den Gesetzesvorgaben gemacht, was zu einer schlechten Lösung führe.
Herr Stolzenberg spricht in diesem Zusammenhang auch die Stellungnahme der LHG an, die die Belange des Lübecker Hafens berücksichtigen und die Zweischiffigkeit in der Travemünder Enge fordern, welche durch das Projekt nicht mehr realisierbar sei.
Herr Thalau zeigt sich verwundert, dass Herr Stolzenberg die Bäume und Grünflächen erhalten wolle, aber für eine Zweischiffigkeit Teile vom Priwall wegbaggern lassen würde.
Herr Stolzenberg ist der Meinung, dass dies nur in geringen Teilen notwendig wäre.
Herr Lötsch weist auf das im Tagungsraum befindliche Modell der Initiative hin und auch auf die schriftliche Stellungnahme der Stadtplanung in Bezug auf die Abmessungen. Danach sind die Ausbildung der Staffelgeschosse sowie die durchgehenden Erdgeschosse nicht bzw. nicht richtig berücksichtigt.
Herr Nemitz sieht die Verdichtung der Priwallpromenade als einen Gewinn an, da man nicht den Blick auf die Ferienwohnungen bzw. Ferienhäuser von der Travemünder Seite aus ganzjährig habe. Er empfindet das gesamte Projekt als sehr gelungen.
Frau Geweke möchte wissen, ob das bestehende Gebäude Haus Nr. 6, das zum Abriss vorgesehen und an dessen Stelle die Rezeption vorgesehen sei, für Flüchtlinge genutzt werden könne, da in dem Gebäude, in dem ein Schwimmbad geplant war nun eine Rezeption vorgesehen sei.
Herr Hollesen erläutert, dass die Rezeption am Dünenweg für alle eincheckenden und auscheckenden Ferienwohnungsgäste erforderlich sei. Die am Standort des Erlebniscenters vorgesehene Rezeption diene lediglich dieser Einrichtung und habe damit ganz andere Aufgaben.
Herr Howe äußert seine Bedenken, dass der Streifen der Waldfläche, der in eine Parkfläche umgewandelt werde, nicht genügend Schutz für Solitärbäume bieten werde und möchte wissen, ob die künstlichen Dünen standortgemäß seien.
Frau Lorenzen erläutert, dass die notwendigen Maßnahmen mit dem Stadtwald abgestimmt worden seien und es auch im Umweltausschuss, in dem Vertreter der UNB und des Stadtwaldes vertreten waren, keine Einwände bzw. Widersprüche vorbrachten. Weiterhin verweist Frau Lorenzen auf die Umsetzung der Dünen und dem positiven Ergebnis in der jetzigen Ferienhaussiedlung hin. In mehreren Monitoringberichten wurde festgestellt, dass das Sichern von seltenen Pflanzenarten und wieder Ausbringen in den Dünen erfolgreich war, weil der Standort wegen seines sandigen Bodens dafür bestens geeignet ist. Dieses Modell soll auch in den Flächen der Dünenvillen, deren Zugängigkeit nur über Holzstege möglich sein wird, umgesetzt werden.
Herr Lötsch teilt mit, dass er für die CDU-Fraktion den Entwurf als gute Lösung für den Standort sehe.
Herr Quirder dankt Herrn Hollesen für sein Durchhaltevermögen und sieht den Entwurf auch für die SPD-Fraktion als gute Lösung an.
Herr Howe beantragt eine Abstimmung der einzelnen Punkte zum Antrag unter TOP 5.3.1.
Abstimmungsergebnis: siehe unter TOP 5.3.1.
Herr Stolzenberg beantragt, dass die Zweischiffigkeit in der Travemünder Enge sichergestellt werde.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Stolzenberg abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag von Herrn Stolzenberg: 2 Stimmen
Gegen den Antrag von Herrn Stolzenberg: 12 Stimmen
Enthaltungen: 1 Stimme
Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Stolzenberg mehrheitlich ab.
Der Vorsitzende lässt über die unveränderte Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage: 11 Stimmen
Gegen die Vorlage: 4 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.