Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 21.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:43 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5

5.1.1              Strandbahnhof (Herr Pluschkell) (5.610)

(TOP 5.2.1 am 06.07.2015)

  1. Welche Gebäude(teile) und Flächen stehen insgesamt zum Verkauf?
  2. Wie sind die Flächen derzeit bauleitplanerisch ausgewiesen?
  3. Der Strandbahnhof wurde unter Verwendung von städtischen Mitteln und Stiftungsmitteln saniert. Ergeben sich daraus bei einem Verkauf ggf. Rückforderungen an die DB?
  4. Die Sanierung des Strandbahnhofes und der Bau eines Kombibahnsteiges vor neun Jahren durch die DB waren wesentliche Voraussetzungen für die seitens der Hansestadt Lübeck geplante Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes einschließlich Bertlingstraße. Welche konkreten Maßnahmen hat die Hansestadt Lübeck ihrerseits durchgeführt oder eingeleitet, um den Bahnhofsvorplatz neu zu gestalten?
  5. Die Halle des Strandbahnhofs befindet sich in einem ekelerregenden Zustand. Viele Touristen weigern sich deshalb, das Tourismusbüro aufzusuchen. Welche Maßnahmen hat die LTM ergriffen, um die Sauberkeit in der Bahnhofshalle zu erzwingen (z.B. Mietkürzungen, Ersatzvornahme)?
  6. Wann findet der Umzug des Tourismusbüros statt? Welcher Standort ist hierfür vorgesehen?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antworten, als Ergänzung des FB5 zur Vorlage „Strandbahnhof Travemünde (VO/2015/02929)“ – TOP 4.2.1 aus der heutigen Sitzung:

 

Zur Frage 2:

Die Hansestadt Lübeck hat sich gemäß Kenntnisstand der Stadtplanung nicht an den Sanierungskosten des Bahnhofgebäudes beteiligt. Richtig ist, dass die Hansestadt Lübeck sich an den Baukosten für den Kombibahnsteig beteiligt hat (Schnittstelle Bahn / Bus).

 

 

Zu Frage 4:

Die anschließende Bebauung beidseits der Bertlingstraße befindet sich im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung. Das seinerzeit eingeleitete Bebauungsplanverfahren war für ein Gästehaus für das Columbia-Hotel zugeschnitten. Das Vorhaben wird nicht mehr verfolgt, die beiden diesbezüglichen Grundstücke wurden veräußert. Drei Gebäude südlich der Bertlingstraße (Haus Tanneck und Am Kurgarten 1 und 2) stehen mittlerweile unter Denkmalschutz. Ein Bebauungsplanverfahren wäre ggf. noch für das Baufeld Ladenzeile erforderlich.

 

Derzeit wird für Travemünde ein Gesamtverkehrskonzept erarbeitet, Themen sind diesbezüglich u. a. die zukünftige Funktionszuweisung und Gestaltung der Bertlingstraße sowie die Platzierung der Buskehre mit -haltestellen. U.a. leitet sich aus diesen Anforderungen der Zuschnitt des zu veräußernden Baufeldes der ehemaligen Ladenzeile ab.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2              Kreuzung Moltkestraße / Wallbrechtstraße (Frau Metzner) (5.660)

(TOP 5.2.4 am 15.06.2015) und

(TOP 5.1.3 am 06.07.2015)

Frau Metzner spricht die rot markierte ehemalige Fahrradfurt an der Kreuzung Moltkestraße / Wallbrechtstraße an. Diese wurde abgeschliffen und der Fahrradweg wurde verlegt. Frau Metzner möchte wissen, ob die Furt wieder hergestellt werde oder ob es einen Hintergrund habe, dass diese Furt dort verschwunden sei.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Weitere Zwischenantwort am 06.07.2015:

Im Rahmen der Sanierung der Rad- und Gehwege in der Moltkestraße wurde im vergangenen Herbst (2014) die von Frau Metzner angesprochene, bisherige Radfurt verlegt, die „alte Radfurt“ wird somit nicht wieder hergestellt. Die Baumaßnahme wurde dabei im Bauentwurf von der Abteilung Verkehrsplanung (und damit vom Fahrradbeauftragen) betreut. Die Baudurchführung selbst wurde durch die Abteilung Flächenmanagement wahrgenommen.

             

Hintergrund: die vorgenommene Verlegung der Radverkehrsanlage entspricht dem gültigen Regelwerk der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen („Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen/ ERA“, Stand: 2010). Im konkreten Fall soll der Radverkehr möglichst nah an der parallel geführten Straße (hier: Roonstraße) mit dem maßgeblichen Verkehrsaufkommen geführt werden. Der Radfahrer befindet sich dadurch im Blickfeld/ Sichtfeld des Autofahrers. Somit werden durch die Verlegung des Radweges die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs erhöht.

 

Weitere Nachfrage am 06.07.2015:

Frau Metzner möchte ergänzend zur gegebenen Antwort auch wissen, ob die rote Markierung für die Radwegequerung auch wieder hergestellt werden solle.

 

Abschließende Antwort:

Nach Rücksprache mit dem Fahrradbeauftragten (5.610) und in Abstimmung mit den Beteiligten des Arbeitskreises für Verkehrsfragen werden Radfurten in der Hansestadt Lübeck nur an denjenigen Stellen rot markiert, an denen eine erhöhte Aufmerksamkeit erzeugt werden muss oder bei denen ein Zweirichtungsradverkehr statt findet. Dies ist bei der vorliegenden Situation nicht der Fall, die Rotmarkierung wird hier nicht erfolgen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.3              Ampelschaltungen im Umfeld Wallbrechtstraße (Frau Metzner) (5.660)

(TOP 5.2.3 am 07.09.2015)

Frau Metzner bittet um Überprüfung, ob die Ampelschaltungen an den vorgenannten Ampeln noch den aktuellen Anforderungen entsprechen. Können die Schaltungen an der Bedarfsampel Wallbrechtstraße / von-Morgen-Straße / Elise-Bartels-Straße so abgestimmt werden, dass diese zügiger auf die Anforderungen aus dem Fußgänger- und Radverkehr reagieren?

             

Nahezu der gesamte Fußgänger- und Radverkehr aus der Stadt in Richtung Kaufhof und umgekehrt nutzt die Bedarfsampel an der Kreuzung Wallbrechtstraße / von-Morgen-Straße / Elise-Bartels-Straße und zwar stetig den ganzen Tag über. Auch die Schüler der Thomas-Mann-Schule queren hier die Straße. Demgegenüber wird an der Kreuzung Wallbrechtstraße / Thomas-Mann-Straße den Tag über kaum Verkehr wahrgenommen. Dennoch beträgt die Wartezeit an der vorgenannten Ampel mitunter bis zu 4 Minuten und verleitet zu ordnungswidrigem Queren der Straße. Dagegen werden wesentlich zügigere Schaltungen für die Pkws an der Ampel zur Thomas-Mann-Straße wahrgenommen.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Eine Überprüfung am 11.09.2015 durch die Techniker des Sachgebietes Verkehrseinrichtungen hat ergeben, dass die Anforderungstaster nicht mehr richtig funktionierten. Dadurch wurde die Anforderung nicht erkannt und es kam zu den beschriebenen langen Wartezeiten. Daraufhin erfolgte ein Austausch der Mikroschalter in den Tastern, so dass nun wieder eine einwandfreie Funktion gegeben sein sollte und sich die Wartezeiten reduzieren sollten.

 

Für eine schnellere und weniger aufwändige Bearbeitung in der Beantwortung derartiger Mängel, wird seitens des Sachgebiets 5.660.3-4 Verkehrseinrichtungen darum gebeten diese an die Funktionsmailadresse verkehrseinrichtungen@luebeck.de zu senden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.4              Durchfahrtsverbot für LKW in Querstraßen in Schlutup (Herr Quirder) (5.660)

(TOP 5.2.2 am 06.07.2015)

Die Anwohner in den Straßen bzw. Straßenzügen Westphalstraße / Rosenwasser, Im Ende und Brinkweg beobachten vermehrt, dass LKW-Verkehr von und zum Hafen Schlutup durch die o.g. Straßen fährt.

             

Da es sich um schmale Rippenstraßen zwischen Wesloer- und Mecklenburger Straße handelt auf denen auf beiden Seiten geparkt wird, stellt sich die Frage, ist es möglich analog zur Karlsruher Straße ein Durchfahrtsverbot für Lkw zu verhängen und mit Zeichen 250 SVG anzuzeigen?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

In den oben genannten Straßenzügen besteht bereits seit 2006 ein Verbot für Fahrzeuge (Zeichen 262) mit einem tatsächlichem Gesamtgewicht über 7,5 t. Es ist damit konkreter als das vorgeschlagene Zeichen 250, das ein Verbot für Fahrzeuge aller Art ist und davon dann auch z. B. Pkw betroffen werden. Zudem kann aus Sicht der Polizei kein vermehrtes widerrechtliches Durchfahren bestätigt werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.5              Einkaufszentrum Buntekuh (Frau Friedrichsen) (5.610)

(TOP 5.2.5 am 07.09.2015)

Frau Friedrichsen möchte wissen, ob es für das Einkaufszentrum Buntekuh schon ein abgestimmtes Konzept gäbe.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Für das Einkaufszentrum Buntekuh liegt aktuell kein abgestimmtes Konzept vor. Der Bereich 5.610 Stadtplanung und Bauordnung steht Eigentümern bzw. potenziellen Investoren weiterhin für Abstimmungen zur Stabilisierung und Aufwertung des Stadtteilzentrums zur Verfügung.

Im Juni wurden Gespräche mit verschiedenen Kaufinteressenten zur Standortentwicklung geführt. Kürzlich hat jedoch offensichtlich ein Eigentümerwechsel der Immobilie stattgefunden, nähere Angaben zum neuen Eigentümer und dessen Planungsabsichten sind noch nicht bekannt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.6              Sachstand Travepromenade (Herr Howe) (5.610 / 5.691)

(TOP 5.2.6 am 15.06.2015)

Herr Howe möchte im Bauausschuss etwas über den Sachstand Travepromenade hören.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Eine gemeinsame Vorlage des Kurbetriebs und des Fachbereichs Planen und Bauen befindet sich in der Erstellung. Die Behandlung im Bauausschuss erfolgt voraussichtlich am 02.11.2015.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.