Auszug - Bebauungsplan 29.08.00 - Solmitzstraße / Straßenfeld - Auslegungsbeschluss (5.610)   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 21.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:43 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/02900 Bebauungsplan 29.08.00 - Solmitzstraße / Straßenfeld - Auslegungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Zamory, Rasmus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Stolzenberg verlässt vor Beginn der Beratung wegen Befangenheit den Sitzungssaal

Herr Stolzenberg verlässt vor Beginn der Beratung wegen Befangenheit den Sitzungssaal.

 

Herr Prieur möchte wissen, ob die hier beschriebene Lösung zum Erreichen bzw. Verlassen des Parkplatzes (rechts rein – rechts raus) auch anders zu lösen sei.

Herr von Zamory erläutert, dass dies momentan nicht anders möglich sei.

 

Herr Howe möchte wissen, warum von den eingezeichneten Bäumen nur einer in grüner Farbe dargestellt sei.

Herr von Zamory verweist darauf, dass dieser Baum ortsbildprägend sei und deshalb erhalten bleiben müsse. Die anderen Bäume zur Straße hin könnten ggf. bei der Umgestaltung der dortigen Haltestelle entfernt werden. Aber in diesem Fall seien Ersatzpflanzungen vorgesehen.

Herr Schröder ergänzt, dass Baumstandorte in der öffentlichen Verkehrsfläche in der Regel nicht festgesetzt würden.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            14 Stimmen

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.

 

 

Herr Stolzenberg kehrt wieder an seinen Platz zurück.

Beschluss:

Beschluss:

1.              Der Bauausschuss nimmt den für den Bebauungsplan 29.08.00 - Solmitzstraße / Straßenfeld erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes 29.08.00 - Solmitzstraße / Straßenfeld - sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 5) gebilligt.

3.              Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4.              Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.