Auszug - B-Plan 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 - Sicherung der dauerhaften touristischen Nutzung  

17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.23
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 24.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:11 Anlass: Sitzung
VO/2015/02940 B-Plan 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 - Sicherung der dauerhaften touristischen Nutzung
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Lorenzen, Anne-Katrin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Lindenau beantragt die Abstimmung der Vorlage in der Fassung des Hauptausschusses

Herr Lindenau beantragt die Abstimmung der Vorlage in der Fassung des Hauptausschusses.

 

Die Vorsitzende lässt die Vorlage in der Fassung des Hauptausschusses abstimmen.

 

 

 

Anmerkung zum Protokoll:

 

Im Hauptausschuss am 22.09.2015 wurde die vorliegende Vorlage in der Fassung des Bauausschusses wie folgt beschlossen:

 

„Der Beschlussvorschlag wird unter Punkt 2 so ergänzt, dass diese Regelung auch für jeden Folgevertrag gilt“.

 

Weiterhin wurde Im Hauptausschuss wie folgt ergänzt und beschlossen:

 

Das Wort „kann“ wird unter Punkt 3. im letzten Satz des Beschlusses  durch „muss“ ersetzt.

 

 

 


Beschluss:

1.der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Priwall Waterfront AG & Co. KG  einen städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der dauerhaften touristischen Nutzung der Ferienwohnungen innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes 33.05.00 -Priwall  Waterfront, Teilbereich 1- (Anlage 2) abzuschließen

2.der Bürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Regelungen des städtebaulichen Vertrages in vollem Umfang als Verpflichtungserklärung in jeden einzelnen Kaufvertrag mit den Erwerbern von Ferienwohnungen aufzunehmen sind

3.der Bürgermeister wird beauftragt, zu vereinbaren, dass jeder Kaufvertrag über den Erwerb einer Ferienwohnung (auch jeder Folgevertrag) der Hansestadt Lübeck zur Überprüfung der Regelungen zur Genehmigung vorzulegen ist. Eine Versagung kann nur dann erfolgen, wenn die Verpflichtungen aus dem Städtebaulichen Vertrag nicht aufgenommen wurden

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme  in der geänderten

Fassung des Hauptausschusses

Ja-Stimmen: 34

Nein-Stimmen: 10

Enthaltungen: 2

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.

 

 

 

 

 

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass aufgrund der fortgeschrittenen Sitzungszeit nunmehr in die Beratung der Verwaltungsvorlagen eingetreten wird.