Auszug - Neu: Anfrage des Ausschussmitgliedes Michelle Akyurt, Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zum Sachstand des Antrages VO/2014/02166 - Einrichtung eines Lübecker Integrationsfonds  

34. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.12
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 08.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:32 - 17:59 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2015/02962 Anfrage des Ausschussmitgliedes Michelle Akyurt, Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zum Sachstand des Antrages VO/2014/02166 - Einrichtung eines Lübecker Integrationsfonds
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Klöckner, Hilde
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Akyurt stellt mit der Vorlage 2015/02962 folgende Anfrage:

Frau Akyurt stellt mit der Vorlage 2015/02962 folgende Anfrage:

 

Wie ist der Sachstand des Antrages VO/2014/02166?

 

Zum besseren Verständnis nachfolgend der Text des Antrages, der in der Bürgerschaftssitzung am 27. November 2014 interfraktionell von den Fraktionen BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und SPD, sowie dem BM Bruno Böhm gestellt und von der Bürgerschaft mehrheitlich angenommen wurde:

 

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Integrationsfonds einzurichten.

2. Der Verwendungszweck des Integrationsfonds dient der Umsetzung des Lübecker

Integrationskonzeptes.

3. Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich an dem Integrationsfonds mit einem Eigenanteil von

mindestens 50.000 € jährlich. Weitere Mittel werden durch die Akquise von Fördermitteln aus ESF,Bund und Land eingeworben. Stiftungen, IHK, Handwerkskammer und weitere in Frage kommende Sponsoren werden eingeladen und gebeten, sich an dem Integrationsfonds zu beteiligen. Öffentlichfinanzierte Trägerorganisationen von Maßnahmen zur Integration sind ebenfalls einzubinden. Für eingeworbene, nicht öffentliche Drittmittel zur Finanzierung des Integrationsfonds, leistet die Hansestadt Lübeck auf diese Drittmittel für den Integrationsfonds einen jährlichen Bonus von 5 %, höchstens jedoch 25.000,00 Euro jährlich.

4. Aus dem Integrationsfonds wird die Einrichtung eines Sprach- und KulturmittlerInnen-Pools als erste Maßnahme finanziert. Hierbei wird sichergestellt, dass Einrichtungen, die über kein Budget für Übersetzungsleistung verfügen, diesen Pool ebenfalls nutzen können, indem die Kosten durch den Integrationsfonds übernommen werden können.

5. Der Integrationsfonds ist im Haushalt zu verankern. Die haushaltsmäßige Ordnung ist herzustellen.

6. Die Steuerungsgruppe „Integration“ ist bei der Mittelvergabe zu beteiligen.

 

Hierzu teilt Herr Kuschmierz mit, dass die finanziellen Mittel im Haushalt 2015 eingestellt und für den Haushalt 2016 angemeldet seien. Zwischenzeitlich habe sich herausgestellt, dass ein Lübecker Verein in vergleichbarer Angelegenheit tätig sei und für diesen Zweck bereits Mittel bei der Possehl-Stiftung beantragt habe. Die HL habe Kontakt aufgenommen mit dem Ziel der Vereinbarung einer Kooperation, ein abschließendes Ergebnis hierzu liege jedoch noch nicht vor. Mit der Umsetzung und dem weiteren Verfahren sei die Stabsstelle Integration betraut, die nach personellen Veränderungen und zeitweiser Vakanz der Stelle nun wieder besetzt und voll arbeitsfähig sei.

Eine Nachfrage von Frau Akyurt wird von Herrn Kuschmierz beantwortet.


 

Der Hauptausschuss nimmt

Der Hauptausschuss nimmt

die Antwort zur Kenntnis.