Der Vorsitzende begrüßt Herrn Streich und bittet ihn, für die Anhörung nach vorne zu treten.
Frau Akyurt bittet Herrn Streich das von ihm erstellte Gutachten kurz vorzustellen, insbesondere die Punkte, die zur Differenz beider Gutachten geführt haben.
Herr Streich erläutert das Gutachten.
Auf Nachfrage von Herrn Rathcke und dem Vorsitzenden merkt Herr Streich an, dass die Summe der Abrisskosten des ersten Gutachtens in Höhe von 80.000,00 € plausibel seien.
Auf die Nachfrage von Herrn Rathcke, ob zum Verkauf ein neues Gutachten geboten gewesen wäre, antwortet Herr Streich, dass ein neues Gutachten hätte gemacht werden können.
Herr Lindenau bittet Folgendes zu Protokoll zu nehmen:
Auf die Frage von Herrn Lindenau, ob bei der Wertermittlung des Grundstücks bekannt gewesen ist, dass beim Verkauf des Grundstücks eine Nutzungsbeschränkung durch Beherbergungsbetriebe oder Asylbewerberunterkünfte auferlegt gewesen ist, antwortet Herr Streich, dass das nicht Grundlage des Auftrags gewesen ist. Herr Streich führt an, dass der Auftrag war, den objektiven Verkehrswert zu ermitteln. Wenn der Auftrag entsprechend erfolgt wäre, hätte er sich auch damit beschäftigt.
Auf die Nachfrage von Herrn Lindenau, dass wenn diese Auflagen bekannt gewesen wären, dass es vom Wert her eher abschlägig ist, antwortet Herr Streich, dass wenn diese Auflagen durch Grundbucheintrag abgesichert wären und der zukünftige Erwerber diese übernehme, wäre es eine Wertminderung, die eine Rolle spielen würde.
Fragen von Herr Lindenau zur konjunkturellen Entwicklung und zu Mietpreisen der Wohn- und Nutzflächen beantwortet Herr Streich.
Weiter bittet Herr Lindenau Folgendes zu Protokoll zu nehmen:
Auf die Nachfrage, ob 7,90 € / m² als Preis angemessen sei, beantwortet Herr Streich, dass dies heute nicht zu beantworten wäre, weil er nicht Kenntnis über die Summe der getätigten Sanierungskosten habe.
Herr Lindenau weist darauf hin, dass Herr Streich eine Summe der Investitionskosten in Höhe von 750.000,00 € im Gutachten zugrunde gelegt hat. Er fragt, ob dann ein Preis von 7,90 € m² angemessen sei. Herr Streich weist darauf hin, dass er dies nicht konkret sagen könne, es jedoch denkbar wäre.
Es sprechen Herr Lindenau, Herr Streich, Herr Hundertmark, Frau Metzner, der Vorsitzende, Senator Schindler, Herr Streich, Herr Lindenau.
Herr Zander gibt zu Protokoll, dass die von Herrn Streich ermittelten 300.000,00 € inklusive der Abrisskosten als Verkehrswert zu verstehen sind.
Weitere Fragen von Herrn Zander bezüglich der Investitionskosten beantwortet Herr Streich.
Herr Zander gibt zu Protokoll, dass sofern die Investitionskosten für das Objekt bei 750.000,00 € lägen, wäre ein Mietpreis von 7,90 € m² gerechtfertigt. Wäre die Höhe der Investitionen niedriger, wäre der Mietpreis zu hoch. Dies bestätigt Herr Streich.
Weiter spricht Frau Wind-Olßon.
Sie bittet, dass Folgendes zu Protokoll genommen wird:
Wenn die Nutzungsbeschränkung im Bebauungsplan gestanden hätte, wäre der Verkehrswert niedriger gewesen. Ebenso wäre eine entsprechende Grundbucheintragung ein negativer Aspekt bezüglich der Wertermittlung gewesen. Aus den Unterlagen, die Herrn Streich zur Verfügung standen, waren keine Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen ersichtlich.
Es sprechen Herr Lindenau und Herr Dedow.
Herr Streich weist darauf hin, dass im Grundbuch am 31.03.2015 eine Nutzungsbeschränkung eingetragen wurde. Herr Streich wurde jedoch mit dem Gutachten zum Stichtag 31.12.2014 beauftragt. Somit hat er die drei Monate später erfolgte Grundbucheintragung nicht mit einbezogen.
Fragen von Herr Lüttke beantwortet Herr Streich.
Herr Lüttke bittet, dass Folgendes zu Protokoll genommen wird.
Herr Streich bejaht, dass zu dem Verkaufspreis, der durch das Gutachten von 2012 ermittelt worden ist, ein Aufschlag von 20 % hätte hinzugerechnet werden müssen.
Es sprechen Herr Pluschkell, Herr Böhm, Herr Streich und Herr Rathcke.
Herr Lindenau bittet, dass Folgendes zu Protokoll gegeben wird:
Herr Streich hat in seinem Gutachten zum Schluss den Hinweis gegeben, dass er das Gutachten zum Stichtag 31.12.2014 erstellt hat, dass aber nach dem Stichtag eine Grundbuchänderung/Nutzungsbeschränkung vorgenommen worden ist, die später relevant gewesen wäre.
Diese Nutzungsbeschränkung ist Gegenstand des Verkaufsvertrages.
Herr Streich betont, dass er zum Stichtag 31.12.2014 das Gutachten erstellen sollte.
Es spricht Herr Quirder.
Frau Akyurt bittet, dass Folgendes zu Protokoll gegeben wird.
Auf die Frage von Herrn Quirder, ob die 240.000,00 € konform sind, antwortet Herr Streich :“Nö“.
Es spricht erneut Herr Quirder.
Weiter sprechen Herr Dedow, Senator Schindler und Herr Streich.
Ferner spricht Frau Akyurt.
Frau Akyurt bittet Folgendes zu Protokoll zu nehmen:
Herr Streich bestätigt, dass die vom Gutachterausschuss zugrunde gelegte Verkaufsumme zum Nachteil der Stadt gewesen ist, er das jedoch nicht zu bewerten hatte. Er hatte lediglich den Auftrag, ein neues Gutachten zu erstellen.
Weiter führt Herr Streich aus, dass er verwundert sei, dass der Gutachterausschuss gesagt habe, dass kein neues Gutachten erforderlich sei.
Fragen von Herrn Vorkamp beantwortet Herr Streich.
Der Vorsitzende dankt Herrn Streich, dass er sich für die Anhörung bereit gestellt hat.
Herr Lindenau stellt einen Dringlichkeitsantrag, den Mietvertrag unter der Vorlage VO/2015/02742 heute abzustimmen.
Herr Zander weist darauf hin, dass es dafür zu früh wäre, da der Käufer noch die getätigten Investitionskosten darlegen soll, um festzustellen, dass der Mietpreis von 7,90 € m² gerechtfertigt ist.
Es spricht Herr Lindenau.
Es sprechen Herr Zander und Senator Schindler.
Es sprechen Herr Quirder und Senator Schindler.
Ferner sprechen Herr Dedow, Herr Pluschkell, Herrr Rathcke und Frau Akyurt.
Der Vorsitzende stellt den Antrag von Herrn Lindenau, die Vorlage VO/2015/02742 im Wege der Dringlichkeit zu behandeln, zur Abstimmung.