Auszug - Anfrage von BM Akyurt: Sachstand zu Verhandlungen mit dem Land nach dem Beschluss der Bürgerschaft zur EAE  

33. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.12
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 14.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:21 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Frau Akyurt fragt an, ob es nach dem Bürgerschaftsbeschluss am 18

Frau Akyurt fragt an, ob es nach dem Bürgerschaftsbeschluss am 18.05.2015 zu dem Nichtverkauf des Grundstücks am Bornkamp Gespräche mit dem Land gegeben hat und ob bei diesem Gespräch auch über eine dezentrale Unterbringung einer EAE gesprochen wurde.

 

Herr Bürgermeister Saxe stellt nochmals klar, dass die Bürgerschaft zur Einrichtung einer EAE durch das Land nur beteiligt war im Zusammenhang mit dem Verkauf des städtischen Grundstücks Bornkamp. Hätte es sich bei dem Grundstück um ein privates Grundstück gehandelt, wäre keine Beteiligung der Bürgerschaft erfolgt.

 

Es hat Gespräche mit dem Land gegeben. Dieses hat nochmals klargestellt, dass eine dezentrale EAE in Lübeck nicht in Betracht kommt. Das Land wird von seiner Konzeption nicht abweichen. Es ist auch über alternative Grundstücke (auch private) gesprochen worden. Ein weiteres Gespräch findet Ende der Woche statt. Wenn es Ergebnisse zu alternativen Standorten gibt, wird die Politik über diese informiert.

 

Auf weitere Nachfrage von Frau Akyurt teilt Bürgermeister Saxe mit, dass durch die Vorlage „Bebauungsplan 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB“ vor allem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes für unterschiedliche Nutzergruppen (allgemeines Wohnen, Studenten- und Flüchtlingswohnen) geschaffen und die Ansiedlung von hochschulaffinen Dienstleistungen geprüft werden.

Es wird nicht in einem Bebauungsplan geregelt, wie viele Plätze ggf. ein Flüchtlingswohnheim haben darf.

 

Auf Nachfrage von Herrn Rathcke bestätigt Bürgermeister Saxe, dass es sich bei in Frage kommenden Flächen für eine EAE auch um private Flächen handelt.

 

Der Hauptausschuss

Der Hauptausschuss

nimmt Kenntnis.