Auszug - Städtebauförderungsprogramms "Städtebaulicher Denkmalschutz" Ausschreibung der Vorbereitenden Untersuchungen und eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (5.610)   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 06.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/02804 Städtebauförderungsprogramms "Städtebaulicher Denkmalschutz"
Ausschreibung der Vorbereitenden Untersuchungen und eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Maaß, Birgit
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Prieur möchte wissen, ob das im zweiten Abschnitt auf der Seite 2/3 erwähnte Untersuchungsgebiet schon von der Bürgerschaft festgelegt worden sei

Herr Prieur möchte wissen, ob das im zweiten Abschnitt auf der Seite 2/3 erwähnte Untersuchungsgebiet schon von der Bürgerschaft festgelegt wurden.

Herr Senator Boden bestätigt, dass dies schon genehmigt sei.

 

Herr Prieur möchte weiterhin wissen, ob die Höhe der Fördermittel des Landes schon feststehe.

Herr Senator Boden führt aus, dass das alte Förderprogramm auslaufe und die Hansestadt Lübeck im neuen Förderprogramm Gebiete in Abstimmung mit dem Innenministerium ausweisen müsse. Auf Basis des neuen Fördergebietes können Fördermittel eingesetzt werden.

Frau Koretzky ergänzt, dass die Städtebauförderung eine Drittelfinanzierung zwischen Bund, Land und Kommune sei. Das Geld werde in einem Treuhandkonto verwaltet. Die Hansestadt Lübeck habe bereits erhebliche Fördergelder aus diesem Programm erhalten (Anmerkung 5.610: die Sanierung des Rathauses wird daraus finanziert).

 

Herr Lötsch möchte wisse, ob es annähernd bekannt sei, um welches Volumen es sich bei der vorbereitenden Untersuchung handeln könne.

Frau Koretzky spricht in diesem Zusammenhang die fehlenden Erfahrungswerte an. Die Voruntersuchung mit dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept kann jedoch als vorbereitende Maßnahme aus den im Treuhandkonto zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert werden.

 

Frau Göhler möchte wissen, worin der Unterschied zwischen dem skizzierten Bereich und zum Beispiel der Großen Gröppelgrube bestünde.

Herr Senator Boden erläutert, dass es für den Auslauf der bestehenden Sanierungsgebiete nun Fristen gäbe. Hierfür würde die Restförderung noch laufen. Anschließend werde das Sanierungsgebiet aus der Förderung herausfallen und auch die Preisbindung werde dann wegfallen.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            15 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

              Der Auftrag zur Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen und der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ wird öffentlich ausgeschrieben.