5.1.1 Georgstraße (Herr Pluschkell) (5.660)
(TOP 5.2.3 am 15.06.2015)
Herr Pluschkell erläutert, dass der Fußweg im oberen Bereich der Georgstraße neu gemacht werde. Hierzu möchte er wissen, wie notwendig diese Maßnahme sei, in welchem Umfang die Beitragspflicht auf die Grundstückseigentümer umgelegt werde und wie weit bei dieser Maßnahme der Bürgerschaftsbeschluss berücksichtigt werde.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Die Stadtwerke Lübeck Netz GmbH hat im letzten Jahr in der Georgstraße eine Fernwärmeleitung neu verlegt. In diesem Zuge wird nun die Fahrbahndecke zwischen Dornestraße und Meierstraße komplett erneuert. Der Gehweg weist massive Schäden auf, die Bordsteine sind stark beschädigt. Ebenfalls ist der Gehweg durch parkende Pkws so beengt, dass die Fußgänger auf den Bankettstreifen ausweichen müssen. Mit einem Kinderwagen oder einem Rollator ist dies kaum möglich.
Daher wurde entschieden, sich an der Baumaßnahme der Stadtwerke zu beteiligen. Bei der Gehwegerneuerung wird der Unterbau – soweit notwendig – erneuert. Um den historischen Charakter zu erhalten und dem Bürgerschaftsbeschluss Folge zu leisten, wird der vorhandene rote Klinkerstein auf der gesamten Länge des Abschnittes neu verlegt. Zum Schutz des Gehweges wird analog der anderen Gehwegseite ein schmaler Asphaltstreifen für die parkenden PKW` s eingebaut. Auf der gesamten Länge werden Bordsteine neu gesetzt. Diese wurden in der Wisbystraße ausgebaut und aus Kostengründen in der Georgstraße eingebaut.
Zur Verbreiterung des Gehwegs wird dieser bis an die Grundstücksgrenze mit dem vorhandenen Klinker neu verlegt. Das zusätzlich benötigte Material wird den städtischen Lagerbeständen entnommen. Die vorhandenen Telekomschächte werden demontiert, da sie von der Telekom nicht mehr benötigt werden.
Die Erneuerung des Gehweges ist nach der städtischen Straßenausbaubeitragssatzung und dem Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein beitragspflichtig. 85% der anfallenden Kosten in Höhe von ca. 40.000 € sind von allen Anliegern der Georgstraße zu tragen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.2 Planfeststellungsverfahren (FBQ) (Herr Pluschkell) (5.610)
(TOP 5.2.1 am 18.05.2015)
In der Sitzung des Bauausschusses am 16.03.2015 gab es eine Tischvorlage, in der über die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens FBQ und das Freiwillige Lärmsanierungsprogramm der DB AG berichtet wurde. Hierzu habe ich folgende Fragen:
Was sind die Inhalte und Ziele der Umweltverträglichkeitsstudie zur FBQ? Welche Räume auf dem Gebiet der HL werden in der Umweltverträglichkeitsstudie zur FBQ betrachtet? Wird dabei auch auf die Betroffenheit von Menschen eingegangen? Wenn ja, in welcher Art und Weise? Hält die Stadtverwaltung den Untersuchungsrahmen angesichts des vorhergesagten Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Umweltbeeinträchtigungen für weite Teile der Hansestadt Lübeck für ausreichend? Wenn ja, warum? Wenn nein, was sollte noch betrachtet und begutachtet werden?
Der von der Hansestadt Lübeck und dem Land Schleswig-Holstein geforderte Stresstest für den Bahnhof Lübeck Hbf wird laut Bericht der Verwaltung seitens der DB nicht für notwendig erachtet. Demnach hält die DB AG eine Betriebssimulation für ausreichend. Hat eine solche Betriebssimulation bereits stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Welches waren die Parameter für eine solche Betriebssimulation? Wurde dabei der gegenwärtige Ausbauzustand der DB-Betriebsanlagen zu Grunde gelegt? Wenn nein, welche baulichen und organisatorischen Änderungen wurden bei der Simulation angenommen? Welches Verkehrsaufkommen wurde bei der Simulation berücksichtigt (Personen- und Güterfernverkehr, regionaler Personen- und Güterverkehr, Rangierverkehr)?
Welche Möglichkeiten der Einflussnahme sieht die Bauverwaltung, um zu erreichen, dass der Planfeststellungsantrag der DB AG in seiner räumlichen und inhaltlichen Ausgestaltung so umfassend ist, dass die Belange und Betroffenheiten auf Lübecker Gebiet in vollem Umfang berücksichtigt werden? Falls dies nicht möglich sein sollte: Welche Einwendungen wird die Hansestadt Lübeck in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Belange beim anstehenden Anhörungsverfahren geltend machen? Welche Möglichkeit sieht die HL, Privatpersonen und Anwohnerinitiativen bei ihren Einwendungen zu beraten und zu unterstützen?
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudien zur FBQ finden keine Betrachtungen von Räumen auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck statt, da sich die Hansestadt Lübeck nach wie vor nicht im Umgriff des Planfeststellungsverfahrens befindet. Auf die bisher hierzu erfolgten Berichterstattungen, die gesamtstädtische Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren (ROV) und den Abschlussbericht zum ROV wird hierzu verwiesen.
Die Einbeziehung zumindest von Teilen des Stadtgebietes in den Umgriff des ROV und des Planfeststellungsverfahrens wären aus Sicht der Verwaltung wünschenswert gewesen, waren allerdings nicht durchsetzbar, da auf dem Lübecker Stadtgebiet keine baulichen Maßnahmen geplant sind.
Die Bauverwaltung sieht derzeit keine Möglichkeiten an der Entscheidung zum Umgriff des Untersuchungsraumes und des Untersuchungsrahmens etwas zu ändern.
Grundlage für die von der DB AG durchgeführte eisenbahnbetriebswirtschaftliche Untersuchung zur Bewertung der Leistungsfähigkeit des Knotens Lübeck (EBWU = sogenannter „Stresstest“) waren die Prognosedaten des Bundes für den Bundesverkehrswegeplan 2025. Diese sieht einen Stundentakt für Lübeck in Richtung Fehmarn vor. Die Leistungsfähigkeit wurde als ausreichend bewertet.
Der DB AG und dem Land sind die Planungen bzgl. der Realisierung eines ½-Stunden-Taktes im Zusammenhang mit den Überlegungen zur „Regio-S-Bahn-Lübeck“ bekannt.
Im Zuge der vorbereitenden Arbeiten zur Ausschreibung des „Netzes-Ost“ (2019/2020) werden derzeit die Rahmenbedingungen erarbeitet. Nach Aussage des Landes werden nur Leistungen ausgeschrieben, die dann auch fahrbar sind. Die NAH.SH GmbH und die DB Netz AG werden sich hierzu im Vorwege abstimmen.
Sobald die aktuellen Prognosezahlen für den Bundesverkehrswegeplan 2030 vorliegen – voraussichtlich Anfang 2016 – werden das Land und die NAH.SH neu entscheiden, ob eine neue EBWU erforderlich ist und gefordert wird.
Zum jetzigen Zeitpunkt und unter den jetzt bekannten Bedingungen wird vom Land eine neue EBWU nicht für erforderlich gehalten.
Im Rahmen Ihrer Möglichkeiten wird die Hansestadt Lübeck in den anstehenden Anhörungsverfahren die Interessen der Hansestadt Lübeck einbringen und vertreten.
Eine Beratung und Unterstützung von Privatpersonen und Anwohnerinitiativen kann nach derzeitiger Einschätzung durch die Verwaltung nicht geleistet werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.3 Kreuzung Moltkestraße / Wallbrechtstraße (Frau Metzner) (5.660)
(TOP 5.2.4 am 15.06.2015)
Frau Metzner spricht die rot markierte ehemalige Fahrradfurt an der Kreuzung Moltkestraße / Wallbrechtstraße an. Diese wurde abgeschliffen und der Fahrradweg wurde verlegt. Frau Metzner möchte wissen, ob die Furt wieder hergestellt werde oder ob es einen Hintergrund habe, dass diese Furt dort verschwunden sei.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Zwischenantwort am 06.07.2015:
Im Rahmen der Sanierung der Rad- und Gehwege in der Moltkestraße wurde im vergangenen Herbst (2014) die von Frau Metzner angesprochene, bisherige Radfurt verlegt, die „alte Radfurt“ wird somit nicht wieder hergestellt. Die Baumaßnahme wurde dabei im Bauentwurf von der Abteilung Verkehrsplanung (und damit vom Fahrradbeauftragen) betreut. Die Baudurchführung selbst wurde durch die Abteilung Flächenmanagement wahrgenommen.
Hintergrund: die vorgenommene Verlegung der Radverkehrsanlage entspricht dem gültigen Regelwerk der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen („Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen/ ERA“, Stand: 2010). Im konkreten Fall soll der Radverkehr möglichst nah an der parallel geführten Straße (hier: Roonstraße) mit dem maßgeblichen Verkehrsaufkommen geführt werden. Der Radfahrer befindet sich dadurch im Blickfeld/ Sichtfeld des Autofahrers. Somit werden durch die Verlegung des Radweges die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs erhöht.
Weitere Nachfrage am 06.07.2015:
Frau Metzner möchte ergänzend zur gegebenen Antwort auch wissen, ob die rote Markierung für die Radwegequerung auch wieder hergestellt werden solle.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.4 Beschilderung K20 (Herr Pluschkell) (5.660)
(TOP 5.2.4 am 15.06.2015)
Herr Pluschkell spricht das an der K20 befindliche Bodenlager an und bemerkt, dass hier sehr viele LKW und Trecker rauf und runter fahren. Er möchte wissen, ob im Zuge des Ausbaus des Geh- und Radweges eine Beschilderung vorgesehen sei, welche Schwerverkehre, mit Ausnahme des Linienverkehrs, hier ausschließe?
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Der Arbeitskreis für Verkehrsfragen (AKV) hat sich mit dieser Thematik bereits in seiner Sitzung am 17.03.2015 befasst. Von dort ergeht – stellvertretend für den AKV – seitens der Straßenverkehrsbehörde folgende Antwort: „Kreisstraßen sind grundsätzlich dazu da, überörtlichen und damit auch Schwerverkehr aufzunehmen. Es besteht somit aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht kein Handlungsbedarf. Quell- und Zielverkehre könnten auch bei Gemeindestraßen aus straßenverkehrlichen Gründen nicht verboten werden. Hier besteht nur ein Beschränkungsrecht für den Straßenbaulastträger aufgrund des Zustandes der Straße. Aber auch dann müssten Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall für Betriebe zur Erreichung des Ziels- / Betriebsortes erteilt werden. Insofern wird die von Herrn Pluschkell angesprochene Beschilderung hier nicht angeordnet und damit auch nicht aufgestellt werden.“
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.