Auszug - Zuschussverträge mit freien Trägern  

31. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 09.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:33 - 18:19 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2015/02665 Zuschussverträge mit freien Trägern
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1. Senatorin Kathrin Weiher
2. Senator Sven Schindler
Bezüglich:
VO/2015/02587
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Beteiligt:2.500 - Soziale Sicherung
Bearbeiter/-in: Jürgensen, Klaus-Peter   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es werden von Herrn Niewöhner, Herrn Lüttke, Herrn Rottloff, Herrn V

Es werden von Herrn Niewöhner, Herrn Lüttke, Herrn Rottloff, Herrn V. Krause, Herrn Rathcke und dem Vorsitzenden inhaltliche Fragen gestellt und Anmerkungen gemacht, die folgende Themenkreise betreffen:

-          Verankerung von Zielvereinbarungen in den Zuschussverträgen

-          Mischfinanzierung und Tarifbindung

-          Einschätzung zur Entwicklung der Tarifverhandlungen zur Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst

-          Gestattung von Rücklagenbildung durch die Zuschussempfänger

-          Kontrolle der zweckgebundenen Verwendung der Zuschussmittel

-          Anpassung des Zuschussbetrages bei inhaltlichen Veränderungen

 

Frau Senatorin Weiher, Herrn Senator Schindler und Herr Uhlig beantworten die gestellten Fragen und geben ergänzende Erläuterungen zu der Vorlage.

 

Herr Lüttke gibt vor der Abstimmung zu Protokoll, dass er die Vorlage ablehne.

 

Der Vorsitzende lässt sodann über die Vorlage abstimmen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Bürgermeister wird beauftragt, für alle in 2015 auslaufenden Verträge mit den freien Trägern Zuschussverträge anhand des als Anlage 1 beigefügten Mustervertrages abzuschließen.

2.              Soweit umsatzsteuerrechtlich möglich, werden zu den Zuschussverträgen konkretisierende Zielvereinbarungen abgeschlossen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig (bei 4 Enthaltungen), gemäß
Beschlussvorschlag zu entscheiden.