Auszug - Anhörung weiterer Personen  

2. Sitzung des Sonderausschusses Verkauf eines Grundstücks auf dem Priwall
TOP: Ö 7
Gremium: Sonderausschuss Verkauf eines Grundstücks auf dem Priwall Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 28.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:34 - 19:54 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Bürgermeister Saxe stellt klar, dass sofern Mitarbeiter geladen werden sollen, dies über ihn zu erfolgen hat

Bürgermeister Saxe stellt klar, dass sofern Mitarbeiter geladen werden sollen, dies über ihn zu erfolgen hat.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag, Herrn Reinhardt zu bitten, in der nächsten Sitzung gehört zu werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme bei

Ja-Stimmen: 10

Enthaltungen: 4

 

 

 

Herr Niewöhner stellt den Antrag, Herrn Strätz zur nächsten Sitzung zur Anhörung zu bitten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme bei

Ja-Stimmen: 10

Enthaltungen: 4

 

 

Herr Niewöhner stellt den Antrag, Frau Bruhse zur nächsten Sitzung zur Anhörung zu bitten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme bei

Ja-Stimmen: 10

Enthaltungen: 4

 

 

Herr Niewöhner stellt den Antrag, Frau Schwartz zur nächsten Sitzung zur Anhörung zu bitten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme bei

Ja-Stimmen: 10

Enthaltungen: 4

 

 

Bürgermeistter Saxe stellt erneut klar, dass er das Thema zu dem die jeweiligen Mitarbeiter befragt werden sollen, vorab wissen will. Sollte dies nicht erfolgen, würde er aus Fürsorgepflicht den MitarbeiterInnen gegenüber die Anhörung nicht gestatten.

 

Frau Akyurt teilt mit, dass Frau Bruhse zum Thema Verkauf, insbesondere an den Erwerber befragt werden soll.

 

 

Herr Hundertmark bittet darum, dass das Aktenmaterial eindeutig in öffentlich und nicht öffentlich gekennzeichnet werden muss.

Bürgermeister Saxe stellt klar, dass Akten grundsätzlich nicht öffentlich sind.

Herr Meyer weist darauf hin, dass die Weitergabe von nicht öffentlichen Unterlagen an die Presse einen Straftatbestand darstellt.