Auszug - Quote für sozialen Wohnungsbau einführen Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 26.02.2015  

15. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018
TOP: Ö 8.2
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 02.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 18:47 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2015/02530 Quote für sozialen Wohnungsbau einführen
Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 26.02.2015
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Bormann, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der interfraktionelle Antrag der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen wird diskutiert

Der Antrag der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen wurde mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft an den Bauausschuss und an den Ausschuss für Soziales überwiesen.

Im Bauausschuss erfolgte eine Beratung in der Sitzung am 16.03.2015. Dieser empfiehlt mehrheitlich, den Antrag abzulehnen.

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales am 05.05.2015 wurde die Angelegenheit vertagt.

 

Der interfraktionelle Antrag wird diskutiert. Es erfolgen Wortbeiträge von Frau Menorca, Frau Akyurt, Herrn Klinkel und Frau Jansen.

 

Frau Jansen und Frau Akyurt stellen insbesondere den Bedarf für den sozialen Wohnungsbau in der Hansestadt Lübeck heraus. Herr Schindler führt aus, in welchem Umfang bereits geförderter Wohnungsbau realisiert wurde und auch noch geplant ist.

 

Frau Harnack ergänzt, dass die Empfehlung des Bauausschusses am 16.03.2015, den Antrag abzulehnen, auch im Hinblick auf die Beschlusslage zu "Lübeck 2030" erfolgte. Danach sind im Geschosswohnungsbau vorzugsweise Flächen für den geförderten Wohnungsbau zu entwickeln.

 

Antrag:

Antrag:

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert zu prüfen,

1. ob in allen noch nicht rechtsgültigen Bebauungsplänen, die Wohnbauflächen vorsehen,

30% der Flächen gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 BauGB für geförderten Wohnungsbau

festzusetzen möglich ist, wie schon beim Antrag „Bebauung Falkenstraße“ mit 50% Sozialer

Wohnungsbau bei 30% Mietwohnungsanteil beschlossen.

2. ob in städtebaulichen Verträgen mit privaten Bauherren eine 30%-Quote für

Wohnungsbau mit Mietpreisbindung zu gewährleisten möglich ist.

3. Der Bürgermeister wird aufgefordert zu berichten, welche Kommunen ähnliche

Regelungen haben.

Der Bericht möge der Bürgerschaft bis zur Märzsitzung 2015 vorliegen.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit 3 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, den Antrag zurückzuweisen

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit 3 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen  und 3 Enthaltungen, den Antrag zurückzuweisen.