Auszug - Mehr Sozialwohnungen für Lübeck und Schleswig-Holstein Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 26.06.2014  

15. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018
TOP: Ö 8.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Di, 02.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 18:47 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2014/02024 Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 26.06.2014
Mehr Sozialwohnungen für Lübeck und Schleswig-Holstein
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Bormann, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft an den Ausschuss für Soziales überwiesen

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft an den Ausschuss für Soziales überwiesen. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung am 04.11.2014 „bis zum Sommer 2015“ vertagt.

 

Frau Jansen erklärt auf Nachfrage, dass sie den Antrag im Hinblick auf die Ausführungen von Herrn Senator Schindler in der o.a. Sitzung am 04.11.2014 nicht aufrechterhalten wolle.

 

Antrag:

Antrag:

 

Die Bürgerschaft stellt fest, dass sich mit dem Wegfall der Belegungsbindung für landesweit

15.000 Sozialwohnungen zum 30.06.2014 die Situation auf dem Wohnungsmarkt für

Haushalte mit geringen Einkommen dramatisch verschlechtert. Besonders betroffen sind

Gebiete mit Mangel an preiswertem Wohnraum, wie das Hamburger Umland, die kreisfreien

Städte Kiel und Lübeck sowie einzelne Bädergemeinden.

Die Lübecker Bürgerschaft fordert die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, ihre

Bemühungen bei der Schaffung preiswerter Mietwohnungen zu intensivieren, ihre

Förderpolitik dahingehend auszurichten und mit einer langfristigen Strategie den sukzessiven

Wiederaufbau eines größeren Sozialwohnungsbestandes einzuleiten.

- Dazu sollen weitere Landesmittel bereitgestellt werden.

- Das Zweckvermögen Wohnungsbau soll wieder gänzlich für die Wohnraumförderung

Verwendung finden. Aus dem Zweckvermögen abgezweigte Mittel, wie jene für die

Krankenhaussanierung, sollen zukünftig wieder aus dem Landeshaushalt bezahlt werden.

- Die derzeit von der Landesregierung praktizierte Eigenheimförderung soll in den genannten

Gebieten zu Gunsten des Mietwohnungsbaus umgeschichtet werden.

Der Bürgermeister und die Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsstadt Lübeck in den

Gremien von Städtebund und Städtetag werden aufgefordert, sich mit der Landesregierung

über zielführende Beiträge der Kommunen zu dieser Strategie zu verständigen.

 

Begründung:

Mit dem am 01.07.2009 in Kraft getretenen Wohnraumförderungsgesetz (SHWoFG) ist die

Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein völlig neu geregelt worden. Die zum Zeitpunkt

des Inkrafttretens gezahlte Kostenmiete wurde als "Basismiete" neu definiert und für fünf

Jahre festgeschrieben. Zusätzlich sind die öffentlich-rechtlichen Belegungsbindungen, die

Laufzeiten zwischen 45 und 70 Jahren beinhalteten, auf eine Laufzeit von maximal 35

Jahren verkürzt worden. Mit dem 30.06.2014 verlieren von den knapp 65.000 verbliebenen

Sozialwohnungen infolge der Gesetzesänderung gleich 15.000 ihre Belegungsbindungen.

Damit sinkt der Bestand besonders preiswerter Wohnungen auf unter 50.000 Einheiten.

Davon betroffen sind die Gebiete, die ohnehin schon unter Druck stehen, neben dem

Hamburger Umland, einigen touristisch stark nachgefragten Bädergemeinden besonders die

schleswig - holsteinischen Großstädte Lübeck und Kiel.

Um einen nennenswerten Dämpfungseffekt auf den Wohnungsmarkt auszuüben und

sicherzustellen, dass einkommensschwache Haushalte eine realistische Chance haben, eine

preiswerte Wohnung zu bekommen, müssten nach Berechnungen des Pestel-Institutes in

Hannover für Schleswig-Holstein 152.000 Sozialwohnungen zur Verfügung stehen. Die

derzeitige Versorgung mit preiswertem Wohnraum deckt somit nur ein Drittel des

festgestellten Bedarfs. Gleichzeitig nimmt die Zahl einkommensschwacher Haushalte

dramatisch zu. Prekäre Arbeitsverhältnisse, gebrochene Erwerbsbiografien, sinkende

Renten, eine zunehmende Altersarmut und die Zunahme von Singlehaushalten führen

unweigerlich zu einem Anstieg der relativen Wohnkostenbelastung, sodass ein steigender

Bedarf an Sozialwohnungen objektiv festzustellen ist.

 

Der Antrag wird zurückgezogen

Frau Jansen zieht den Antrag zurück.

 

Der Ausschuss sieht den Überweisungsauftrag damit als erledigt an.