Auszug - Bebauungsplan 02.11.00 - Ratzeburger Allee / Gärtnergasse - Satzungsbeschluss  

15. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 21.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:53 Anlass: Sitzung
VO/2015/02531 Bebauungsplan 02.11.00 - Ratzeburger Allee / Gärtnergasse -
Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Beyerle, Alice-Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Beschluss:

1.       Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.       Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

3.       Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

 

(Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.)