Auszug - Aufgaben und Grundlagen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck  

14. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
TOP: Ö 3.2
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Voß als Vorsitzenden des Gutachterausschusses der Hansestadt Lübeck

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Voß als Vorsitzenden des Gutachterausschusses der Hansestadt Lübeck. Herr Voß erläutert dem Ausschuss mündlich die Aufgaben und Entscheidungsgrundlagen des Gutachterausschusses.

 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein selbstständiges und unabhängiges Kollegialgremium, welches bei den kreisfreien Städten und den Kreisen eingerichtet ist. Er besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern wie Architekten, Bausachverständigen, Immobilienkaufleuten, Landwirten und sonstigen in der Grundstückswirtschaft erfahrenen Personen. In Lübeck sind dies insgesamt 17 Personen. Die Gutachter arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen und sind an Weisungen nicht gebunden.

 

Zur Unterstützung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle ist bei der Verwaltung der Kreise bzw. der kreisfreien Städte eingerichtet. Sie kann durch Vertrag auf Abteilungen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein übertragen werden, dies ist u. a. in Lübeck der Fall.

 

Aufgabe der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist die Erzeugung der Transparenz des Grundstücksmarktes, indem den Bürgern, Behörden und Unternehmen wichtige Informationen über Grundstückswerte und Marktzusammenhänge vermittelt werden. Dies geschieht durch

 

  • Erstellung von Verkehrswertgutachten von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
  • Erstellung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust

(z. B. Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile

  • Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung
  • Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten alle zwei Jahre
  • Ermittlung sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten
  • Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
  • Ermittlung von besonderen Bodenrichtwerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

 

Die Tätigkeiten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte basieren auf folgenden Grundlagen:

 

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV
  • Landesverordnung über die Bildung von Gutachterausschüssen und die Ermittlung von Grundstückswerten
  • Sachwertrichtlinie (SW-RL)
  • Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL)
  • Anlage 1 zur Bodenrichtwertrichtlinie in der Version Schleswig-Holstein

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Voß für die umfangreichen Informationen.

 

Anmerkung der Protokollführung zur Niederschrift:

Ergänzende Informationen zu den Gutachterausschüssen liefert die folgende Homepage:

www.gutachterausschuesse-sh.de

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.