Auszug - Bebauungsplan 02.11.00 - Ratzeburger Allee / Gärtnergasse - Satzungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 20.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/02531 Bebauungsplan 02.11.00 - Ratzeburger Allee / Gärtnergasse -
Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Beyerle, Alice-Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Howe merkt an, dass die hier gewählte Dachform seiner Meinung nach zu modern sei, und dass keine ausreichende Verdichtung vorhanden sei

Herr Howe merkt an, dass die hier gewählte Dachform seiner Meinung nach zu modern sei, und dass keine ausreichende Verdichtung vorhanden sei. Es werden nur 206 neue Wohneinheiten (WE) gebaut, obwohl es 233 alte WE gegeben habe. Seiner Meinung nach hätte auch eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stattfinden müssen, da diese im Bezug auf Spielflächen betroffen seien.

 

Frau Friedrichsen spricht auch den in der Planzeichnung eingezeichneten Spielplatz an und findet diesen als nicht ausreichend für ein Wohngebiet dieser Größe, welches auch noch durch die Ratzeburger Allee geteilt sei.

Herr Schröder erläutert, dass es noch mehrere Spielmöglichkeiten gäbe und nur der große Spielplatz auf dieser Fläche dargestellt sei.

Frau Belchhaus ergänzt, dass die Spielplatzanforderungen für dieses Gebiet geprüft und als ausreichend befunden wurden.

 

Herr Pluschkell sieht die hier entworfene Lösung für das Baugebiet als eine sehr Gute an.

 

Herr Senator Boden erläutert im Bezug auf die Verdichtung, dass die alten Wohnungen sehr klein gehalten waren, so dass es automatisch zu einer Reduzierung der WE kommen müsse, wenn die neuen Wohnungen geräumiger ausgestaltet würden. In Anlehnung an die Form der Dächer erwähnt Herr Senator Boden, dass bei den eingereichten Entwürfen keine Satteldächer vorgeschlagen wurden, welche die Zustimmung des Preisgerichtes gefunden haben, (beschlossene Änderung aus der Bauausschusssitzung vom 18.05.2015) und diese auch im Wettbewerb nicht ausdrücklich gefordert waren.

 

Herr Stolzenberg möchte wissen, wie lange der Erbbaurechtsvertrag für die Gärtnergasse 30 noch laufe.

Hierzu wird eine Beantwortung der Frage in nicht-öffentlicher Sitzung in Aussicht gestellt.

 

Weiterhin möchte Herr Stolzenberg wissen, wie breit die Straße in dem Bereich werden solle, und wie hoch die Grundflächen zahl dort sei.

Da der Bauabschnitt mit den Reihenhäusern erst in einigen Jahren zur Umsetzung kommt, hat der Lübecker Bauverein noch keine Ausführungsplanung für den Straßenabschnitt erstellt. Wenn die Planung aufgenommen wird, und sich das Teilstück noch nicht im Eigentum des Lübecker Bauvereins befinden sollte, wird gemäß Erschließungsvertrag die Ausführungsplanung für eine provisorische Engstelle erstellt und mit dem Bereich Verkehr abgestimmt.

Eine Aussage, wie breit dann ein möglicherweise erforderliches Straßenprovisorium im Bereich der Engstelle ausgeführt wird, kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erfolgen (beschlossene Änderung aus der Bauausschusssitzung vom 18.05.2015).

 

Herr Stolzenberg spricht weiterhin die 55 in 2013 eingereichten Abwägungen an, von denen einige berücksichtigt wurden. Allerdings fanden die 11 Einwände zum Auslegungsbeschluss keine Berücksichtigung, was er als sehr bedauerlich ansehe, u.a. ging es hierbei auch um die bereits angesprochene Verdichtung.

Herr Senator Boden erwähnt, dass alle Einwände vorab berücksichtigt wurden und zum hier vorliegenden Satzungsbeschluss diese Abwägungen ins Verhältnis zu setzen seien.

 

Herr Stolzenberg sieht weiterhin eine gesundheitliche Gefährdung der Anwohner aufgrund des Lärmschutzgutachtens, hier sei nur passiver Lärmschutz zur Sprache gebracht worden. Hierzu fordert es eine Veränderung der baulichen Situation in der Ratzeburger Allee mit in den B-Plan aufzunehmen.

Herr Senator Boden führt aus, dass eine Festlegung der baulichen Veränderung der Ratzeburger Allee in diesem kleinen Teilbereich große Auswirkungen auf die gesamte Ratzeburger Allee und auf eine eventuelle weitere Umgestaltung habe. Sinnvoller sei es, im Nachhinein die Straße baulich zu verändern.

 

Herr Howe merkt noch einmal an, dass die Verdichtung und die Innenentwicklung bei der Planung und Erschließung neuer Baugebiete aus seiner Sicht eine wesentliche Rolle spiele.

 

Herr Ramcke möchte wissen, ob die Zuwegung in die Ratzeburger Allee mit einer Ampelanlage geregelt werden solle, was Herr Seantor Boden verneint.

 

Weiterhin möchte Herr Ramcke wissen, ob es zu Teilkündigungen der Erbpachtverträge gekommen sei, im Bezug auf die langgezogenen Gartenanlagen.

Herr Senator Boden erläutert, dass im Vorfeld alles mit allen Beteiligten bereinigt und abgesprochen wurde.

 

Frau Bade möchte wissen, wie hoch der Prozentsatz an barrierefreien Wohnungen werde.

Frau Belchhaus erwähnt, dass dies nicht speziell Gegenstand des hier in Rede stehenden B-Planes sei, aber sicherlich in Anlehnung an die LBO erfolge. Für genauere Auskünfte verweist sie auf den Lübecker Bauverein, als Bauherr.

 

Herr Stolzenberg stellt folgenden Antrag:

"In der Begründung zum Bebauungsplan sollen zum Thema Immissionsschutz auch aktive Schutzvorkehrungen benannt werden, die sich aufgrund der Umlegung der B207 für die Ratzeburger Allee ergeben und die zu einer Reduzierung des Verkehrslärms und einer qualitativen Aufwertung des Quartiers führen können. Dies sind insbesondere die angestrebte Reduktion der Verkehrsmenge auf der Ratzeburger Allee und ein teilweiser Rückbau der Verkehrsstreifen."

 

Der Vorsitzende lässt über den gestellten Antrag von Herrn Stolzenberg abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            1 Stimme

Gegen den Antrag:                            13 Stimmen

Enthaltungen:                                          1 Stimme

 

Damit lehnt der Bauausschuss den Antrag von Herrn Stolzenberg mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die unveränderte Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            13 Stimmen

Gegen die Vorlage:                            1 Stimme

Enthaltung:                                          1 Stimme

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.


Beschluss:

1.       Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.       Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

3.       Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

4.       Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.