Auszug - Anfrage von Herrn Zander betr. Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Herr Zander spricht den der Bürgerschaft vorliegenden Antrag zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten an und fragt nach der Rechtslage.
Hierzu führt Herr Bürgermeister Saxe aus, dass die Kommune nach dem Landesdatenschutzgesetz die Wahlmöglichkeit zwischen der formellern Benennung eines Datenschutzbeauftragten oder der Betrauung eines Mitarbeiters mit Datenschutzangelegenheiten habe.
Die Hansestadt Lübeck hat bislang stets von der zweiten Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.