Auszug - kommunaler Datenschutz in Lübeck  

14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 5.12
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 26.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:42 Anlass: Sitzung
VO/2015/02507 kommunaler Datenschutz in Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE PARTEI-PIRATEN Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
Bearbeiter/-in: Zander, Anica   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dieser TO-Punkt wurde bereits gemeinsam mit TO-Punkt 5

Dieser TO-Punkt wurde bereits gemeinsam mit TO-Punkt 5.7 gemeinsam beraten.

Beschluss:

Beschluss:

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bericht über den aktuellen Stand des kommunalen Datenschutzes in Lübeck zu verfassen.

 

Hierbei sollen auch folgende Fragen beantwortet werden:

 

- Finden regelmäßig Datenschutzbelehrungen für die Mitarbeiter statt?

- Wie erfolgt diese Belehrung (durch Vortrag, durch Handzettel, per Email o.ä.)?

- Ist neben dem Bürgermeister jemand mit der Überprüfung des Datenschutzes beauftragt?

- Warum hat Lübeck keinen behördlichen Datenschutzbeauftragten(bDSB)?

- Wäre ein bDSB zusammen mit Nachbarkreisen (bspw. Stormarn und

  Ostholstein) möglich?

- Sind Verstöße gegen Datenschutz bekannt geworden?

- Welche Meldungen sind in den letzten drei Jahren nach § 7 Abs. 3 LDSG an das   Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz(ULD)gerichtet worden?

- Wie erfolgt das Datenschutzmanagement konkret (Verfahren von Dokumentation, Test und Freigabe neuer Verfahren)?

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen: 16             

Nein-Stimmen: 32             

Enthaltungen: 0