Auszug - kommunaler Datenschutz in Lübeck
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Dieser TO-Punkt wurde bereits gemeinsam mit TO-Punkt 5.7 gemeinsam beraten.
Beschluss:
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bericht über den aktuellen Stand des kommunalen Datenschutzes in Lübeck zu verfassen.
Hierbei sollen auch folgende Fragen beantwortet werden:
- Finden regelmäßig Datenschutzbelehrungen für die Mitarbeiter statt?
- Wie erfolgt diese Belehrung (durch Vortrag, durch Handzettel, per Email o.ä.)?
- Ist neben dem Bürgermeister jemand mit der Überprüfung des Datenschutzes beauftragt?
- Warum hat Lübeck keinen behördlichen Datenschutzbeauftragten(bDSB)?
- Wäre ein bDSB zusammen mit Nachbarkreisen (bspw. Stormarn und
Ostholstein) möglich?
- Sind Verstöße gegen Datenschutz bekannt geworden?
- Welche Meldungen sind in den letzten drei Jahren nach § 7 Abs. 3 LDSG an das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz(ULD)gerichtet worden?
- Wie erfolgt das Datenschutzmanagement konkret (Verfahren von Dokumentation, Test und Freigabe neuer Verfahren)?
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitliche Ablehnung bei
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 32
Enthaltungen: 0