Auszug - Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2010 ? § 95n Abs. 6 GO i.V.m. § 95 n Abs. 3 GO
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Keine Wortmeldungen.
Beschlussvorschlag:
Die Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2010 wird gem. § 95 n GO beschlossen – dies in Kenntnis der Berichtigungsmöglichkeit im Rahmen der 5 folgenden Jahresabschlüsse (2010 bis 2014) gem. § 56 Abs. 3 GemHVO-Doppik.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.