Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 02.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

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5.1.1              Spielplatz in der Straße „Kleine Burgstraße“ (Herr Quirder) (5.660)

(TOP 5.2.2 am 02.02.2015)

In der Straße „Kleine Burgstraße“ gab es vor der Baustelleneinrichtung für das Hansemuseum einen Spielplatz.

 

a) Wird dieser Spielplatz wieder hergerichtet?

b) Wenn ja, wann?

c) Wenn nein, warum nicht?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Die Anfrage wurde an das (Architektur-) Büro Heller weitergeleitet, das die Planungen für das Europäische Hansemuseum erarbeitet (EHM). Die Fläche des Spielplatzes liegt auf dem Grundstück, das per Niesbrauchsvertrag an das EHM gegangen ist. Von dort wurde folgende Antwort gegeben:

 

„Der Spielplatz wird zurzeit errichtet und wird zur Eröffnung des EHM vollständig fertig gestellt sein.

Da der Außenbereich des Museumsareals zu großen Teilen öffentlich zugänglich ist, kann der Spielplatz auch von Kindern der umliegenden Wohnquartiere genutzt werden.“

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.2              Feuerwehrzufahrt Willy Brandt Schule (Herr Quirder) (5.660)

(TOP 5.2.4 am 02.02.2015)

Die Feuerwehrzufahrt zur Willy Brandt Schule wird trotz Ausschilderung häufig durch parkende Fahrzeuge blockiert. Der Wunsch der Schule eine entsprechende Kennzeichnung auf dem Straßenbelag aufzubringen wurde bisher von der Verwaltung abgelehnt.

 

a) Warum wurde dies abgelehnt?

b) Wer trägt die Verantwortung, wenn Menschen zu Schaden kommen, weil die Feuerwehr entsprechende Rettungsmittel nicht zum Einsatz bringen kann?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

zu a):

Nach § 12 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 (StVO) ist bereits das Halten vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten unzulässig. Das Anordnen einer Straßenmarkierung ist nicht zulässig, da Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nach den Verwaltungsvorschriften (VwV) zu den §§ 39 bis 43 StVO nicht anzuordnen sind. Die Feuerwehrzufahrt ist als solche gekennzeichnet. Daher ist es der Straßenverkehrsbehörde aus rechtlichen Gründen nicht möglich, eine zusätzliche Straßenmarkierung (Zeichen 283) anzuordnen, die das Halten und Parken in diesem Bereich untersagt.

 

zu b):

Die Haftung für etwaige Schäden liegt bei dem Verursacher, der gegen bestehende Ge- oder Verbote der Straßenverkehrsordnung verstößt.

 

Ergänzende Anmerkung am 02.03.2015:

Herr Quirder bittet die Verwaltung doch lösungsorientierter zu arbeiten und zu prüfen, ob das Aufbringen einer Markierung eventuell die Lösung des Problems herbeiführen könne.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.3              Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrradinfrastruktur 2015 (Herr Howe) (5.610)

(TOP 5.2.4 am 16.02.2015)

Herr Howe spricht die Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrradinfrastruktur 2015 an und möchte wissen, wann der Radweg in Kücknitz zwischen der Solmitzstraße und der Elbingstraße fertiggestellt werden solle.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Der Ausbau des Geh- und Radweges an der Travemünder Landstraße zwischen Solmitzstraße und Elbingstraße wird zurzeit für einen Baubeginn nach den Sommerferien 2015 vorbereitet und soll in diesem Jahr fertiggestellt werden. Voraussetzung für die Realisierung ist eine Förderung durch das Land Schleswig-Holstein gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.4              Umzug der Hauptpost in der Königstraße (Herr Stüttgen) (5.610)

(TOP 5.2.9 am 19.01.2015)

Herr Stüttgen möchte wissen, ob es möglich sei, nachdem das Hauptpostamt in der Königstraße in die Königpassage umgezogen sei, dort zwischen der Hüxstraße und der Hundestraße noch weitere Fahrradbügel für die Postkunden zu installieren.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Es werden Standorte für Fahrradbügel im Umfeld des Hauptpostamtes geprüft, insbesondere in der Fleischhauerstraße am Eingang der Königpassage. Die Fahrradbügel müssen von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.5              Baustellenverkehr / Hansemuseum in der Straße „Kleine Burgstraße“ (Herr Quirder) (5.660)

(TOP 5.2.1 am 02.02.2015)

Die Straße „Kleine Burgstraße“ ist durch den Baustellenverkehr für das Hansemuseum stark beschädigt worden. Teilweise sollen sogar Hausanschlüsse der Abwasserleitungen beschädigt worden sein.

 

a) Sind diese Schäden der Verwaltung bekannt?

b) Wer kommt für die Schäden auf?

c) Wann werden die Schäden behoben?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Die Befahrung der Kleinen Burgstraße durch Baufahrzeuge hat zu punktuellen Schäden geführt. Eine Fotodokumentation der Schäden liegt vor. Nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt ein Termin zwecks Schadensfeststellung und Schadensbehebung. Die Schäden müssen durch den Schadensverursacher behoben werden. Bei Bedarf erfolgen Notreparaturen / Flickstellen als „Sofortmaßnahme“ vor der fachgerechten Wiederherstellung bei geeigneter Witterung zu einen späteren Zeitpunkt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.6              Atommülllager in Rødby Havn (Herr Pluschkell) (5.610)

(TOP 5.2.1 am 15.12.2014)

Das Königreich Dänemark plant den Bau eines Lagers für atomare Abfälle. Ein zu untersuchender Standtort ist Rødby Havn, gut erreichbar über die geplante Feste Belt-Querung. Das Lager soll alle dänischen schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aufnehmen sowie radioaktive Abfälle mit kurzen und langen Halbwertzeiten aus Betrieben, Forschungsaktivitäten und dem Rückbau der Forschungseinrichtung Risø, einschließlich Sonderabfällen wie z. B. bestrahlte Brennelemente aus Experimenten.

 

Dieses vorausgeschickt frage ich: Welche Betroffenheiten sieht die Stadtverwaltung für die Hansestadt Lübeck und die hier lebenden Menschen? Beabsichtigt die Stadtverwaltung im Rahmen des derzeit laufenden Planungsverfahrens eine Stellungnahme abzugeben? Wenn ja, welchen Inhalts? Wenn nein, warum nicht?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Der Vorgang war bislang nicht bekannt. Es erfolgte keine Beteiligung der Hansestadt Lübeck. Der Bereich Stadtplanung sieht sich hier nicht zuständig und wird entsprechend auch nicht aktiv. Es wird vermutet, dass eine Beteiligung auf Landesebene erfolgt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.