Auszug - Mindestlohn im Taxigewerbe/Anpassungen der Taxitarife
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Herr Jelen teilt mit, dass ab dem 01.01.2015 der Mindestlohn auch für das Taxigewerbe gelte. In Lübeck sei Anfang des Jahres 2014 von Seiten des Taxigewerbes ein Antrag auf Erhöhung der Beförderungsentgelte für den Taxiverkehr gestellt worden. Als Begründung habe man die allgemeinen Preissteigerungen (u.a. Anschaffungs- und Reparaturkosten PKW, Versicherungen) und die bevorstehende Einführung des Mindestlohnes aufgeführt. Um sowohl die allgemeinen Preissteigerungen als auch die höheren Kosten durch den Mindestlohn abzudecken, sei eine stufenweise Erhöhung der Beförderungsentgelte vorgenommen worden.
Ob die Beförderungsentgelte ab dem 01.01.2015 angemessen seien, hänge u.a. vom Kundenverhalten ab. Hier seien noch keine Änderungen zu verzeichnen gewesen. Nach dem ersten Quartal werde es noch eine Auswertung geben.
Fragen der Herren Zahn (Taxigewerbe-Krankenkassen, Konsequenzen bei Verschlechterung der Kundenzahlen), Martens (Einhaltung Mindestlohn) und Grohmann (Online-Kfz-Abmeldung) beantwortet Herr Jelen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.